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Warum ist ein Gesetz zur Patien­ten­ver­fü­gungen überhaupt erfor­der­lich?

21. Januar 2009

Weil ein Gesetz zur Patientenverfügung ethisch umstritten ist, tut sich der Gesetzgeber mit einer rechtlichen Regelung schwer. Gerade an der Verbindlichkeit entzünden sich grundsätzliche Konflikte um das Menschenbild und unterschiedlichen Vorstellung vom Leben und Sterben.

Bereits die Frage unter welchen Umständen Ärzte und Betreuer an diesen vorab formulierten Patientenwillen gebunden sind, bereitet den Abgeordneten Kopfzerbrechen. Streit-punkte sind, ob die Aufnahme einer Behandlung anders zu bewerten sei als der Abbruch einer Behandlung. Oder, ob eine Basisversorgung bei irreversiblem Grundleiden (Wachkoma, Demenz), die noch keinen tödlichen Verlauf genommen hat, durch eine Patientenverfügung ausgeschlossen werden kann. Und inwieweit die Ernährung (Stillen von Durst und Hunger) bei Sterbenden zur Basisversorgung gehört. Hier Klarheit zu schaffen, ist Aufgabe des Gesetzgebers, weil selbst Richter des Bundesgerichtshofs die Einsicht vertreten, dass sie am Ende ihrer Fortbildung durch Rechtsprechung gelangt seien.

Die Bundestagsabgeordneten müssen vor allem klären, ob eine Behandlung erst abgebrochen werden darf, wenn die Krankheit einen tödlichen Verlauf genommen hat, der Patient sich in Todesnähe befindet und keine Chance mehr auf Heilung besteht oder, ob eine Behandlung jederzeit abgebrochen werden darf, unabhängig von der Art der Krankheit und dem Stadium. Nach fünf Jahren Debatte und etlichen Kommissionen schuldet der Deutsche Bundestag allen Beteiligten ein Gesetz, um sie nicht länger im Unklaren zu lassen und sie der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung auszusetzen.

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