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Welche Aufgabe hat der Betreu­er/­Be­voll­mäch­tigte?

21. Januar 2009

Der Betreuer ist der gesetzliche Vertreter des Betreuten. Seine Entscheidungen haben dem Wohl des Betreuten zu entsprechen. Wenn eine eindeutige Patientenverfügung vorliegt, muss der Betreuer keine eigene Entscheidung mehr treffen. Ihm kommt lediglich die Aufgabe zu, die in der Patientenverfügung beschriebene Situation mit der konkreten Situation zu vergleichen, um dann den Willen des Patienten durchzusetzen.

Für den Fall, dass ein Patient nicht mehr bei Bewusstsein ist und keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht, sollte ein Bevollmächtigter in seinem Sinne entscheiden. Genauso wichtig wie eine Patientenverfügung ist deshalb eine Vorsorgevollmacht, weil Angehörige oder Ehepartner nicht automatisch ein Mitspracherecht haben. 

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