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Die Gesetz­ent­würfe zur Patien­ten­ver­fü­gung im Vergleich. Aus: Mittei­lungen Nr. 202, S. 7/8 mehr...

30. August 2020
Humanis­ti­sche Union

Die Humanistische Union hat einen eigenen Vorschlag zur gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen vorgelegt. Dieser sieht folgendermaßen aus:

Bürgerliches Gesetzbuch: § 1901b Patientenverfügungen

„(1)  Der Betreuer hat den in einer Patientenverfügung geäußerten Willen des Betreuten zu beachten. Liegt eine Patientenverfügung über die Einwilligung oder die Verweigerung der Einwilligung in bestimmte ärztliche oder pflegerische Maßnahmen vor, die auf die konkrete Entscheidungssituation zutrifft, so gilt die Entscheidung des Betreuten nach Eintritt der Äußerungsunfähigkeit fort. Dem Betreuer obliegt es, diese Entscheidung durchzusetzen. Das gilt auch dann, wenn die Erkrankung noch keinen tödlichen Verlauf genommen hat.
(2)  Der Absatz 1 gilt auch für Bevollmächtigte, soweit der Vollmachtgeber nichts anderes bestimmt hat.“

§ 130 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches soll durch folgenden Satz 2 ergänzt werden:

„Dies gilt auch für eine Patientenverfügung, in der der Patient die Einwilligung oder Verweigerung der Einwilligung in bestimmte ärztliche oder pflegerische Maßnahmen für den Fall seiner Äußerungsunfähigkeit erklärt hat.“

Weitere Informationen zum Vorschlag sowie eine ausführliche Begründung finden Sie hier.

Gesetzgebungsvorschläge

Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11.11.2005 will die Koalition „die Diskussion über eine gesetzliche Absicherung der Patientenverfügung fortführen und abschließen“.

Derzeit existieren drei verschiedene Gesetzentwürfe:

  • Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/8442) des Arbeitskreises Recht der SPD-Fraktion (vertreten durch den MdB Joachim Stünker)
  • (Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/11360) der Abgeordenten Wolfgang Bosbach (CDU/CSU), René Röspel (SPD), Josef Winkler (Bündnis 90/ Die Grünen) und Otto Fricke (FDP) sowie anderer Abgeordneter
  • Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/11493) der Abgeordenten Wolfgang Zöller (CDU/CSU), Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU), Eike Hovermann (SPD) und Katherina Reiche (CDU) u.a.

Der Gesetzentwurf des MdB Stünker wurde am 26. Juni 2008 in erster Lesung im Bundestag beraten. Die Entwürfe des MdB Bosbach und MdB Zöller wurden am 21.01.2009 in erster Lesung beraten.

 

Positionen im Gesetzgebungsentwurf des Arbeitskreises Recht der SPD-Fraktion.
Die Vorschläge im eingebrachten Gesetzesentwurf des MdB Stünker u.a. stimmen in den wesentlichen Positionen, mit denen der Arbeitsgruppe des BMJ „Patientenautonomie am Lebensende“ (Kutzer-Kommission) überein. Der Entwurf sieht vor, das Rechtsinstitut Patientenverfügung im Betreuungsrecht zu…
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Positionen im Gesetzgebungsentwurf von MdB Wolfgang Bosbach u.a..
Am 21. Oktober 2008 hat Wolfgang Bosbach zusammen mit Abgeordneten von Bündnis 90/ Die Grünen sowie dem SPD-Abgeordneten René Röspel (Fürsprecher einer Reichweitenbegrenzung) einen Gegenentwurf zum sog. Stünker-Entwurf zur Regelung von Patientenverfügungen vorgestellt.
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Positionen im Gesetzesentwurf von MdB Wolfgang Zöller u.a. .
Der Entwurf sieht vor, das Rechtsinstitut Patientenverfügung im Betreuungsrecht zu verankern.
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Bundestag / Bundes­mi­nis­te­rium der Justiz

Die derzeitigen politischen Reformbemühungen zur Patientenverfügung und Sterbehilfe sind die Ergebnisse der Arbeitsgruppe des BMJ unter Rot/Grün „Patientenautonomie am Lebensende“ (Kutzer-Kommission, 2004) und der darauf basierende Referentenentwurf des BMJ (Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts, 2004) sowie der Stellungnahmen der Enquetekommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ des letzten Bundestages. Die Vorschläge beider Kommissionen wenden sich z.T. direkt gegeneinander.

Die Stellungnahme der Enquetekommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“.
Beschränkung der Reichweite von Patientenverfügungen auf irreversiblen, tödlichen Krankheitsverlauf – Konzil als zusätzliche Beratung des Betreuers – Ablehnung lebenserhaltender Behandlungen grundsätzlich genehmigungspflichtig
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Vorschläge der Arbeitsgruppe des BMJ „Patientenautonomie am Lebensende“ (Kutzer-Kommission).
Gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen im Betreuungsrecht – unbeschränkte Reichweite und Gültigkeit von Patientenverfügungen – Betreuer hat Patientenverfügung umzusetzen
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Referentenentwurf des BMJ.
Der Referentenentwurf des BMJ basiert auf dem Bericht der Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende (Kutzer Kommission), die 2004 von der Bundesjustizministerin unter Rot/ Grün eingesetzt wurde. Nach Vorlage wurde der Referentenentwurf öffentlich scharf kritisiert und somit nicht vom Kabinett…
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