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Aus für ELENA beschlossen

Mitteilungen Nr. 213 (2/2011)

Mitte Juli 2011 haben sich das Wirtschafts- und das Arbeitsministerium darauf verständigt, das Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) schnellstmöglich einzustellen. Nachdem Ende vergangenen Jahres noch die horrend gestiegenen Kosten für die Infrastruktur als Begründung für das schleichende Ende von ELENA dienten (vgl. Mitteilungen Nr. 211, S. 21), seien es nun datenschützerische Argumente, die das Datenmonster zu Fall bringen. Für den Zugriff auf die in der Datenbank gespeicherten Lohndaten durch die Sozialbehörden wäre eine Signaturkarte für den Antragsteller von Sozialleistungen und die Behörde erforderlich gewesen. Dieser Sicherheitsstandard würde sich „trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten“, hieß es von Ministeriumsseite in einer Pressemitteilung.

Gleichzeitig erklärte die Bundesregierung dafür sorgen zu wollen, dass die bislang gespeicherten Daten sämtlicher ArbeitnehmerInnen unverzüglich gelöscht werden. Dazu bedarf es aber schnellstmöglich eines Gesetzes, damit auch die Verpflichtung für die Arbeitgeber umgehend beendet wird, Monat für Monat die Gehaltsdaten, Fehlzeiten u.a. an die Zentralstelle bei der Deutschen Rentenversicherung zu übermitteln. In dieser Datenhalde lagern seit 1. Januar 2010 die Entgeltdaten von 36 Millionen ArbeitnehmerInnen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kündigte an, in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Das Arbeitsministerium wird hingegen ein neues Konzept „für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung“ erarbeiten. Dabei sollte der Regierung klar sein, dass nicht allein Bürokratieabbau der Maßstab sein kann. Eine datenschutzfreundliche und verfassungsgemäße Anwendung kann nur ohne eine zentrale Speicherung der Daten auskommen.

Weitere Informationen:

Martina Kant: ELENA – Wird das Datenmonster zur Strecke gebracht?, in: Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S. 4-6.

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