Themen / Datenschutz

Forde­rungs­ka­talog zum besseren Schutz von Verbrau­cher­daten im Internet

30. April 2009

Aus: Mitteilungen Nr. 204 (1/2009), S. 27

Persönliche Daten von Kunden im öffentlichen Internet, Werbemüll, Datenklau und Dauerüberwachung – noch nie waren Deutschlands 42 Mio. Internetnutzer so vielen Datenpannen und Missbrauchsfällen ausgesetzt wie in den letzten Monaten. Neun Organisationen fordern vom Gesetzgeber nun ein Gegensteuern: Der Bundestag soll die Sammlung von Informationen über Internetnutzer auf ein Mindestmaß beschränken, verlangen der Chaos Computer Club, die Deutsche Vereinigung für Datenschutz, der FifF, der FoeBuD, die Humanistische Union, das Netzwerk Neue Medien, das Netzwerk Recherche, der Virtuelle SPD-Ortsverein und der Verbraucherzentrale Bundesverband in einem gemeinsamen Forderungspapier, das sie im März dem Bundestag vorgelegt haben.

Die Autor/innen weisen darauf hin, dass der beste Schutz vor Datendiebstahl und Datenmissbrauch in der Datensparsamkeit besteht, wenn also möglichst wenige persönliche Daten erhoben und gespeichert werden. „Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten daher, dass sie im virtuellen Leben ebenso anonym und überwachungsfrei handeln können wie es im wirklichen Leben weitgehend noch der Fall ist“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Zur Stärkung der Privatsphäre und des Nutzervertrauens sei es dringend erforderlich, durchzusetzen, dass Internetanbieter so wenige persönliche Nutzerdaten wie möglich sammeln und Nutzer über den Umgang mit ihren Daten wirklich frei entscheiden können.

Der Gesetzgeber wird in dem Papier aufgefordert, für mehr Transparenz bei der Aufzeichnung und Speicherung persönlicher Daten im Internet zu sorgen. Dafür werden konkrete Gesetzesänderungen vorgeschlagen, mit denen ein wirksamer Schutz der Internetnutzer vor Datenlecks, Spionage und Datenhandel zu gewährleisten sei:

  1. Erstreckung des Fernmeldegeheimnisses auf die Nutzung von Internetangeboten,
  2. Weitergabe von Informationen über Internetnutzer an Behörden nur unter den Voraussetzungen, die für das Abhören von Telefonen gelten,
  3. Schaffung von Rechtssicherheit durch Klarstellung, dass der gesetzliche Datenschutz auch für Internet-Protokoll-Adressen gilt,
  4. Verbot der Erstellung von Nutzerprofilen ohne Einwilligung des Nutzers,
  5. Information der Nutzer über die Dauer der Aufbewahrung von Aufzeichnungen über sie,
  6. Stärkung des Rechts auf anonyme Internetnutzung durch ein wirksames Koppelungsverbot,
  7. Schutz der Verbraucher vor unangemessenen Einwilligungsklauseln, indem klargestellt wird, dass derartige Klauseln der gerichtlichen Kontrolle unterliegen,
  8. Ablehnung des Vorschlags im Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“, Internetanbietern die verdachtslose, flächendeckende Aufzeichnung des Surfverhaltens zur „Störungserkennung“ zu gestatten.

Aufgrund der vielen Fälle von Datenmissbrauch sind sich die Initiatoren des Aufrufs mit einer Mehrheit der Bevölkerung einig. In Umfragen äußerten sich die Befragten mehrheitlich „sehr besorgt“ um die Sicherheit ihrer Daten; aus den Untersuchungen geht auch hervor, dass Internetnutzer häufiger auf eine Bestellung im Internet verzichten, weil sie ihre Daten nicht preisgeben wollen. Das ausführliche Forderungspapier zum Schutz der Internetnutzer sowie die Umfrageergebnisse finden sich auf der HU-Internetseite unter:
https://www.humanistische-union.de/themen/datenschutz/.

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