Berlin: Einführung der polizeilichen Videoüberwachung im ÖPNV
Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte über eine Ergänzung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) zu entscheiden, mit der u.a. die Polizei zu eigenen Videoüberwachungsmaßnahmen im Bereich der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ermächtigt würde.
In ihrer Stellungnahme an die Abgeordneten wies die Humanistische Union (HU) darauf hin, dass zumindest für die präventive Nutzung solcher Aufnahmen (als Bestandteil der Strafverfolgung) der Landesgesetzgeber keine Gesetzgebungskompetenz habe – da Strafverfolgung Bundessache sei.
Zudem seien bei der geplanten Ausweitung der Videoüberwachung aber die Ergebnisse des Pilotprojektes zur Videoüberwachung bei der BVG zu berücksichtigen. Die hatte die HU kürzlich erstritten. Dass die BVG gern deren Veröffentlichung verhindert hätte, war verständlich – denn die erweiterte Videoaufzeichnung / Videoüberwachung auf drei Teststrecken zeigte keinerlei präventive Wirkung. Zudem fehle immer noch das entsprechende Sicherheitskonzept, welches die Abgeordneten seit dem Start des Tests von der BVG vergeblich einfordern.