Beitragsbild Constanze Kurz: Vorratsdatenspeicherung - Ermittlungspraxis und technische Notwendigkeiten
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Constanze Kurz: Vorrats­da­ten­spei­che­rung - Ermitt­lungs­praxis und technische Notwen­dig­keiten

17. September 2007

Vortrag auf der Fachtagung zur Vorratsdatenspeicherung am 17.9.2007 in Berlin

Constanze Kurz: Vorratsdatenspeicherung - Ermittlungspraxis und technische Notwendigkeiten

Nach den technischen Ausführungen ging Constanze Kurz vom Chaos Computer Club (CCC) stärker auf den politischen Kontext der Vorratsdatenspeicherung ein. Dazu gehörten nach ihrer Ansicht die zahlreichen weiteren bereits vollzogenen oder angekündigten gesetzlichen Überwachungsmöglichkeiten wie die biometrische Vollerfassung der Bevölkerung durch Ausweise und Reisepässe, die automatische Erfassung von Kfz-Kennzeichen, das Ausspionieren privater Festplatten oder der geplante Ausbau des Bundeskriminalamtes zu einer weit im Vorfeld möglicher Straftaten operierenden Behörde. Angesichts dieser Fülle an Maßnahmen seien viele junge Internetnutzer ernsthaft um ihre Privatsphäre besorgt, der CCC erlebe einen starken Zulauf neuer Mitglieder.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit heimlichen Ermittlungsmethoden könnten auch die angebotenen Verfahrenssicherungen die besorgten Internetnutzer nicht beruhigen. So habe sich etwa der Richtervorbehalt bei der Telefonüberwachung als relativ wirkungslos erwiesen, weil angesichts der vielen Anträge kaum eine Prüfung stattfinde. Ebenso stelle die nachträgliche Benachrichtigung der Betroffenen bei heimlichen Ermittlungsmaßnahmen eher die Ausnahme denn die Regel dar.

Zum Abschluss warf Constanze Kurz die Frage auf, ob nach der Vorratsdatenspeicherung bald ein Verbot der anonymen Internetnutzung folge. Obwohl die Bundesregierung entsprechende Softwareprojekte lange unterstützt habe, unterwerfe sie diese Dienste nun der Vorratsdatenspeicherpflicht. Wenn die Vorratsdatenspeicherung einmal eingeführt sei, werde es sehr schwierig, irgendwann wieder zum Zustand unbeobachteter elektronischer Kommunikation zurückkehren zu können. Erfahrungsgemäß würden einmal eingeführte Kontrolltechniken bei der nächstbesten Gelegenheit ausgeweitet, aber kaum je zurückgenommen.

Sie können den Vortrag von Frau Kurz hier nachhören:

Länge: 7 Minuten   |   Größe: 7 MByte

Hier können Sie die drei Vorträge zur Ermittlungspraxis von Michael Bruns, Klaus Landefeld und Constanze Kurz ansehen:

Länge: 1 Stunde Minuten   |   Größe: 145 MByte

Hier können Sie die anschließende Diskussion zum Thema Ermittlungspraxis ansehen:

Länge: 1 Stunde Minuten   |   Größe: 114 MByte

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