Themen / Informationsfreiheit / Informationsrecht in Deutschland

IFG Mecklen­bur­g-Vor­pom­mern: Zu hohe Gebühren

31. Oktober 2006

Gemeinsame Pressemitteilung zur Veröffentlichung der Gebührenverordnung für das Informationsfreiheitsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern

Das IFG-Bündnis aus sechs Bürgerrechts- und Journalistenorganisationen kritisiert die Gebührenverordnung für das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Mecklenburg-Vorpommern. „Höchstsummen von 1.000 Euro und mehr für die Freigabe einer Information sind aberwitzig. Kaum ist die Informationsfreiheit an der Ostsee Realität geworden, wird sie auch schon wieder in Frage gestellt“, kritisierte der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes, Michael Konken, die nun veröffentlichte Kostenverordnung. Das Informationsfreiheitsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern war am 29. Juli in Kraft getreten. Informationsfreiheitsgesetze räumen Bürgern und Journalisten umfangreiche Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte gegenüber Behörden ein.

Die Gebührenverordnung in Mecklenburg-Vorpommern sieht vor, dass Behörden bei umfangreichem oder außergewöhnlichem Aufwand zwischen 50 und 1.000 Euro Gebühren für Auskunft, Herausgabe von Kopien oder Akteneinsicht verlangen können – sind verschiedene Handlungen nötig, auch mehrfach nebeneinander. Bei einem höheren als außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand können sogar mehr als 1.000 Euro verlangt werden. Damit werde einem Gebührenwucher Tür und Tor geöffnet, befürchtete Dr. Sven Berger, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit. „Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben soll dem Bürger als Zusatzaufwand in Rechnung gestellt werden. Und weitere Kostensteigerungsmöglichkeiten sind gleich eingebaut. Hier wird durch eine ungenaue dehnbare Verordnung der Verwaltung Sinn und Anliegen eines vernünftigen Gesetzes ausgehebelt und ins Gegenteil verkehrt“, ergänzte Ulrike Maercks-Franzen von der dju in ver.di.

„Steht die Ministerialverwaltung noch hinter dem neuen Gesetz, wenn das Akteneinsichtsrecht zum Beispiel bei Korruptionsverdacht und bei besonderem Aufwand wegen der viel zu hohen Gebühren letztendlich nicht wahrgenommen wird?“, fragte Prof. Dr. Hansjörg Elshorst von Transparency International.

„Wir fordern vom Innenministerium in Mecklenburg-Vorpommern, die Kostenverordnung zu überarbeiten. Sie darf nicht zum Killer der Informationsfreiheit werden“, so Dr. Christoph Bruch von der Humanistischen Union. „Informationsfreiheit ist ein Bürgerrecht und darf nicht zum Mittel der Haushaltssanierung verkommen“, so Dr. Manfred Redelfs von der Journalistenorganisation Netzwerk Recherche.

Ansprechpartner:

Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit: Dr. Sven Berger
Bei Rückfragen: Tel. 03303/40 45 36; Fax: 030/22 75 60 28

Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di: Ulrike Maercks-Franzen
Bei Rückfragen: Tel. 030/69 56 23 22; Fax 030/69 56 36 57

Deutscher Journalisten-Verband (DJV): Michael Konken
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20; Fax 030/726 27 92 13

netzwerk recherche: Dr. Manfred Redelfs
Bei Rückfragen: Tel. 040/30 61 83 56; Fax 040/386 92 23

Humanistische Union e.V.: Dr. Christoph Bruch
Bei Rückfragen: Tel. 030/20 45 02 56; Fax 030/20 45 02 57

Transparency International Deutschland e.V.: Dieter Hüsgen
Bei Rückfragen: Tel. 030/54 98 98-0; Fax 030/54 98 98 22

nach oben