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Schles­wig-Hol­stein darf Amtsge­heimnis nicht wieder aus der Mottenkiste holen

19. September 2006

Gemeinsame Pressemitteilung von Humanistischer Union, Deutscher Gesellschaft für Informationsfreiheit, Deutscher Journalistinnen- und Journalisten-Union, Deutschem Journalisten-Verband, netzwerk recherche und Transparency International

Ein IFG-Bündnis aus sechs Bürgerrechts- und Journalistenorganisationen kritisiert die Pläne der Kieler Landesregierung, das schleswig-holsteinische Informationsfreiheitsgesetz deutlich einzuschränken. „Ein Bundesland, das zu den Vorreitern in Sachen Informationsfreiheit zählte, will nun einen Rückzieher machen. Das Amtsgeheimnis droht aus der Mottenkiste geholt zu werden“, kritisierte der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), Michael Konken. Die Landesregierung will das privatrechtliche Handeln von Behörden künftig von der Akteneinsicht ausklammern. Zu diesem privatrechtlichen Handeln gehören von der Behörde getätigte Anschaffungen, die Errichtung von Gebäuden sowie die Erhebung von Entgelten statt der behördenüblichen Gebühren.

In Schleswig-Holstein gilt bereits seit 2000 ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das auch bei der Umsetzung des IFG auf Bundesebene Vorbildcharakter hatte. Informationsfreiheitsgesetze räumen Bürgern und Journalisten umfangreiche Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte gegenüber Behörden ein. „Das Vorhaben der Landesregierung würde besonders korruptionsanfällige Bereiche wie behördliche Bauvorhaben von der Informationsfreiheit ausnehmen“, erklärte Dr. Hansjörg Elshorst von Transparency International. Auch das Auskunftsrecht gegenüber Privatpersonen und privatrechtlich organisierten Unternehmen, deren Unterstützung sich Behörden bedienen, soll eingeschränkt werden. „Von der Polizei beauftragte Abschleppunternehmen oder eine privatrechtliche Abfallgesellschaft, die sich im Eigentum eines Landkreises befindet, wären damit nicht mehr zur Auskunft verpflichtet“, kritisierte der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit, Sven Berger. Und das obwohl gerade in solchen Fällen häufig ein besonderes Auskunftsinteresse der Journalisten und Bürger bestehe und das Handeln der Unternehmen von den Behörden mitgesteuert würde, fügte Ulricke Maercks-Franzen (ver.di) hinzu. „Die Änderungen würden der Flucht der Behörden ins Privatrecht Tür und Tor öffnen“, so Dr. Christoph Bruch von der Humanistischen Union. Transparenz und Recherchefreiheit, die eigentlichen Ziele des Gesetzes, würden wieder in Frage gestellt. Sollten die Pläne der Landesregierung Wirklichkeit werden, wandele sich Schleswig-Holstein vom Vorreiter bei der Informationsfreiheit zum Schlusslicht, bewertete Dr. Manfred Redelfs von der Journalistenorganisation Netzwerk Recherche das Vorhaben. Die Informationsfreiheit aber brauche weitere Fortschritte, keinen Rückschritt.

  • Am morgigen 20. September findet zu diesem Thema um 13 Uhr eine Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss des Kieler Landtages statt.
  • Die IFG-Novellierung ist zudem Tagesordnungspunkt der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses am 22. November.

Ansprechpartner:

Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit: Sven Berger
Bei Rückfragen: Tel. 03303-40 45 36

Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di: Ulrike Maercks-Franzen
Bei Rückfragen: Tel. 030/69 56 23 22;  Fax 030/69 56 36 57

Deutscher Journalisten-Verband (DJV): Michael Konken
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/7 26 27 92 13

netzwerk recherche: Dr. Thomas Leif
Bei Rückfragen: Tel. 0171/932 18 91; Fax 0611/49 51 52

Humanistische Union e.V.: Dr. Christoph Bruch
Bei Rückfragen: Tel. 030/20 45 02 56; Fax 030/20 45 02 57

Transparency International: Dr. Hansjörg Elshorst
Bei Rückfragen: Tel. 030/54 98 98-0; Fax 030/54 98 98 22

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