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Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft unter erschwerten Bedingungen

15. Dezember 2005

WSIS-Gipfel in Tunis vom 16.-18. November 2005

Mitteilungen Nr. 191, S.18-19

Im Mai 2002 wurde mit einer afrikanischen Regionalkonferenz ein Konferenzmarathon eröffnet, dessen Höhepunkte die UN-Weltgipfel zur Informationsgesellschaft in Genf (10.-12. Dezember 2003) und Tunis (16.-18. November 2005) bildeten. Ein wesentliches Merkmal des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft (World Summit on the Information Society, WSIS) von früheren Weltgipfeln war der sogenannte Multi-Stakeholder-Ansatz (Stakeholder = Interessenträger), d.h. die Einbeziehung von Vertretern der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft als offizielle Akteure. Praktisch hieß dies, Vertreter aus den beiden genannten nicht-staatlichen Bereichen konnten sich bei beiden Gipfeln und den offiziellen Vorbereitungskonferenzen als Beobachter akkreditieren. Neben dem Zutritt zum jeweiligen Konferenzgelände schloss dieser Status teilweise Rederechte und die Möglichkeit zur Mitwirkung bei der Formulierung der offiziellen Gipfelerklärungen ein.

In Deutschland organisierten sich auf Initiative der Heinrich Böll Stiftung bereits im Jahr 2002 Interessierte, Einzelpersonen oder Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, in einem lockeren Diskussionszusammenhang. Im vergangenen Jahr wurde diese Zusammenarbeit durch die Gründung des „Zivilgesellschaftlichen WSIS-Koordinierungskreises, WKK“ konkretisiert.

Zivil­ge­sell­schaft­liche Akteuere zwischen ökono­mi­schen Interessen

Im Frühjahr 2003 beteiligte sich die HU am WKK-Vorläufer, als es darum ging, eine „Charta für eine nachhaltige Wissensgesellschaft“ zu erarbeiten. Für die HU waren hierbei vor allem die Themen Meinungs- bzw. Pressefreiheit, Informationsfreiheit und Schutz der Privatsphäre interessant. Darüber hinaus war für die HU grundsätzlich die internationale Vernetzung und speziell die praktische Auseinandersetzung mit dem Multi-Stakeholder-Ansatz spannend.

Die im engeren Sinne menschenrechtliche Perspektive auf dem Gipfel war indes nur eine unter vielen. Anlass für den Gipfel und Fokus der Berichterstattung bis zum Gipfel in Genf (2003) war der entwicklungspolitische Zusammenhang. Der Gipfel sollte helfen, die digitale Spaltung zu überwinden. Das zentrale Anliegen der weniger entwickelten Staaten galt der Akquisition neuer Transferzahlungen aus den klassischen Geberländern. Dies traf im Verlauf des gesamten Gipfelprozesses auf deren weitgehende Ablehnung. Die Geberländer waren daran interessiert, die Aufrechterhaltung laufender und potentiell neuer Zahlungen an eine Öffnung der Märkte der Empfängerstaaten für Informations & Kommunikationsdienstleistungen und Medienprodukte der Industriestaaten zu koppeln.

Zu den wichtigsten Zielen der zivilgesellschaftlichen Vertreter, die sich nicht auf die entwicklungspolitische Diskussion fokussierten, zählte es, in den Gipfeldokumenten

– positive Bezugnahmen auf die Geltung der Menschenrechte,

– Bekenntnisse zur kulturellen Vielfalt,

– Forderungen nach einer sozialverträglichen Beschränkung der Eigentumsformen an immateriellen Gütern (Copyright, Patentrecht) und

– Bekenntnisse zu Freier Software

zu integrieren. Bis zuletzt umstritten blieb die rechtliche Regelung der Verwaltung des Internet. Bis heute steht das vordergründig durch private Unternehmen betriebene Internet unter Aufsicht der US-Regierung. Über die tatsächlichen Handlungsspielräume dieser Aufsicht wird gestritten. Unbestritten ist, dass die derzeitige Organisation der Internet-Verwaltung nicht das ansonsten im internationalen Recht zentrale Prinzip eines theoretisch gleichberechtigten Interagierens souveräner Staaten widerspiegelt. Den Kritikern an der Vormachtstellung der USA gelang es im Rahmen des Gipfels nicht, an dieser Situation etwas zu verändern.

Die HU hatte sich für mehrere Vorbereitungskonferenzen und den Abschlussgipfel als zivilgesellschaftliche Organisation mit Beobachterstatus registrieren lassen, ich habe jeweils als ihr Vertreter teilgenommen. Die deutsche Regierungen – wie einige andere Regierungen auch – hatte im Rahmen des Multi-Stakeholder-Ansatzes Vertreter der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft in die Regierungsdelegation aufgenommen. Dieser Personenkreis wurden für die Zivilgesellschaft durch den oben angesprochenen WKK bestimmt. Für den Abschlussgipfel und die vorausgehende Vorbereitungskonferenz wurde unter anderen ich vom WKK in die deutsche Regierungsdelegation entsandt.

Der Abschluss­kon­gress in Tunesien

Der Abschlussgipfel war wesentlich durch Konflikte gekennzeichnet, die sich an der Menschenrechtssituation in Tunesien entzündeten. Dies schlug sich auch in der Berichterstattung in Deutschland nieder. Die Heinrich Böll Stiftung ist nach meinem Kenntnisstand die einzige Organisationen, die anlässlich beider in Tunesien durchgeführten Konferenzen innerhalb des Gipfelprozesses (Vorbereitungskonferenz im Juni 2004 und Abschlussgipfel) außerhalb der Konferenzareale je eine Veranstaltung für die tunesische Öffentlichkeit anbot. An beiden habe ich als Referent mitgewirkt. Bereits die erste Veranstaltung im Juni 2004, im Goethe-Institut von Tunis, hatte das Missfallen der tunesischen Regierung erregt, weil dort deutliche Kritik an ihr geübt worden war. Die zweite Veranstaltung fand parallel zum Abschlussgipfel in der Innenstadt von Tunis in den Räumlichkeiten der Tunesischen Frauenliga statt. Diese Nichtregierungsorganisation war unter anderem als Kooperationspartnerin ausgewählt worden, weil sie einerseits offiziell anerkannt und gleichzeitig regimekritisch ist. Trotz dieses Status‘ konnte die Veranstaltung nur unter inakzeptablen Bedingungen stattfinden. Allein durch uns konnten 30 bis 50 Polizisten oder Geheimdienstmitarbeiter in Zivil identifiziert werden, die das Umfeld der Geschäftsstelle der Liga observierten, einzelne Personen am Zugang hinderten und teilweise die Straße vor dem Gebäude für Fußgänger sperrten.

Im Anschluss an die Veranstaltung besuchten wir eine Gruppe von sieben Personen, die sich im Hungerstreik befanden. Sie hatten zwei Forderungen: Die Entlassung aller politischen Gefangenen des Landes und die Zulassung oppositioneller Parteien. Der über mehrere Wochen andauernde Hungerstreik, der sicher auch anlässlich des WSIS Abschlussgipfels in Tunis organisiert worden war, wurde wenige Tage nach unserem Besuch beendet. Den Hungerstreikenden war von Beginn an klar, dass sie keine Chance hatten, sich mit ihren Anliegen durchzusetzen. Sie nahmen die Belastung durch den Hungerstreik und die unvermeidlichen Repressionen des Regimes gegen sich und ihre Familien dennoch in Kauf. Für die Dissidenten in Tunesien sind Veranstaltungen wie die von der Böll Stiftung organisierte und der geschilderte Solidaritätsbesuch von großer Bedeutung, weil sie ihnen die Möglichkeit geben, ihre Beschwerden über die Lebensumstände und die menschenrechtliche Situation in ihrem Land außerhalb ihres engen Kreise bekannt zu machen.

Neben dem Versuch einer Einflussnahme auf die konkreten Inhalte, die im Kontext des WSIS diskutiert wurden, war die Teilnahme an dem Prozess eine Möglichkeit, Erfahrungen für die internationale zivilgesellschaftliche Kooperation zu sammeln. Hier besteht bei der HU ein Defizit, das sich nicht zuletzt aufgrund unserer begrenzten finanziellen Möglichkeiten nur langfristig kompensieren lassen wird. Die Verlagerung von Entscheidungsprozessen auf internationale Ebenen macht diese Kompetenzerweiterung für die HU jedoch unverzichtbar.

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