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Akten­ein­sicht für alle

15. September 2003

Ein Leitfaden zum Informationsfreiheitsgesetz NRW

Akteneinsicht für alle

erschienen als:

Nils Leopold, Akteneinsicht für alle. Ein Leitfaden zum Informationsfreiheitsgesetz. Hrsg. von der Humanistischen Union – Landesverband NRW (Redaktion: Dr. Norbert Reichling). Essen 2003

Bezugsmöglichkeiten:

Die Beiträge der Broschüre sind online verfügbar.

Eine PDF-Fassung der Broschüre ist verfügbar (siehe unten).

Die gedruckte Broschüre kann von Einzelnen oder Gruppen gegen Erstattung der Versandkosten beim Herausgeber bezogen werden:

Humanistische Union e.V., Landesverband NRW
Kronprinzenstraße 15
45128 Essen
Fax 0201-23 55 05
E-Mail: hu-nrw-essen@hu-bildungswerk.de

Bestellung von Einzelexemplaren durch Überweisung von 2,00 EUR auf das Konto Nr. 3700895/00 bei der Commerzbank Essen (BLZ 360 400 39) und gleichzeitige Mitteilung Ihrer Adresse per Karte, Brief, Fax oder e-mail.

Inhalt

1. Informationsfreiheit – eine neue Chance für die Einmischung „von unten“
Worum geht es? – Warum ein Gesetz? –
Informationsfreiheit gibt es doch längst ….

2. Wie nutzt man das NRW-Informationsfreiheitsgesetz?

Zweck und Berechtigte – Verpflichtete – Welche Informationen? –
Das Verfahren nach dem IFG –

Die Prüfung von Gegenrechten: ein Hürdenlauf 
Hürde Nr. 1: „Schutz öffentlicher Belange“
Hürde Nr. 2: „Schutz von behördlichen Entscheidungsprozessen“
Hürde Nr. 3: „Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“
Hürde Nr. 4: „Schutz von personenbezogenen Daten“

Was kostet der Spaß? – Veröffentlichungspflichten

3. Der Gesetzestext

4. Gebührenordnung

5. Ein Musterschreiben

6. Kritische Beobachtung der Informationsfreiheit bleibt notwendig!


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