Themen / Informationsfreiheit

Allgemeiner Gebüh­ren­tarif der Landes­ver­ord­nung über Verwal­tungs­ge­bühren

22. Mai 2005

Vom 5. Dezember 2001 (GVOBl. S. 237, ber. 2002 S. 15, ber. S. 547) Geb.-Tarif zuletzt geändert am 22.8.2005 (LVO v. 22.8.2005, GVOBl. S. 351)

Informationsfreiheitsgesetz

Tarifstelle

Gegenstand

Gebühr €

25.2 1)

Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Schleswig-Holstein (Informationsfreiheitsgesetz – IFG-SH -) vom 9. Februar 2000 (GVOBl.Schl.-H. S. 166)

25.2.1

Erteilung von schriftlichen Auskünften

a) in einfachen Fällen

5 bis 51

b) in schwierigen oder komplexen Fällen

51 bis 2.045

25.2.2

Zurverfügungstellung von Informationen oder von Informationsträgern, von maschinenlesbaren Informationsträgern und erforderlichen Leseanweisungen oder von lesbaren Ausdrucken

a) in einfachen Fällen

5 bis 51

b) bei umfangreichen Maßnahmen zur Zusammenstellung der begehrten Informationen

51 bis 1.023

c) bei außergewöhnlich aufwändigen Maßnahmen zur Zusammenstellung der begehrten Informationen

1.023 bis 2.045

1)

Von der Erhebung der Gebühr kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn dies im Einzelfall aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses geboten ist.

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