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Digitale Privat­sphäre zum Freiheits­raum erklärt

27. Februar 2008

Humanistische Union begrüßt Einführung eines neuen Grundrechts auf „Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ durch das Bundesverfassungsgericht und kündigt Fachtagung zur Auswertung des Urteils an

Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des grundrechtlichen Schutzes in Deutschland geleistet. Mit ihrer Entscheidung zur Online-Durchsuchung haben die Richterinnen und Richter klargestellt, dass die Nutzung von Personalcomputern, Handys und anderen IT-Systemen keinen Verzicht auf die Preisgabe der Privatsphäre bedeutet. In Anlehnung an den traditionellen Schutz des Wohnraumes (Artikel 13) haben die Richter alle Daten, die Benutzer auf informationstechnischen Systeme hinterlassen, unter den Schutz des Grundgesetzes gestellt.

Die Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Prof. Dr. Rosemarie Will, zeigt sich über die Entscheidung sehr erfreut: „Das Verfassungsgericht hat erkannt, dass die Nutzung elektronischer Informationssysteme zum Alltag vieler Bürgerinnen und Bürger gehört. Sie haben einen Anspruch darauf, diese neuen Techniken in einer freiheitlichen Weise nutzen zu können, ohne sich ständig vor einer staatlichen Überwachung sorgen zu müssen.

Mit Blick auf die bisherigen Gesetzesentwürfe zur Einführung einer Online-Durchsuchung betont sie: „Die Daten privater Computer sind nach dem heute ergangenen Urteil für die Strafverfolger und Geheimdienstler weitgehend tabu, die bisherigen Gesetzentwürfe aus Berlin und Bayern Makulatur.“ Das Verfassungsgericht habe für mögliche Eingriffe in die digitale Privatsphäre erstaunlich klare Grenzen gezogen: Sie dürfen demnach nur bei konkreten, im Einzelfall begründeten Gefahren für besonders wichtige Rechtsgüter, nur nach vorheriger richterlicher Genehmigung und nur unter Achtung eines Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung stattfinden. „Bevor der Gesetzgeber jetzt über Befugnisse des BKA und der Verfassungsschutzämter zur Online-Durchsuchung entscheidet, sollten die Sicherheitsbehörden zunächst einmal begründen, in welchen Gefahrensituationen diese Maßnahme überhaupt sinnvoll einsetzbar ist und wie sie den vom Gericht geforderten Schutz der Privatsphäre gewährleisten wollen.

Die Humanistische Union wird am 28. April 2008 gemeinsam mit der Friedrich Naumann-Stiftung in Berlin eine Fachtagung zu den Konsequenzen der heutigen Entscheidung veranstalten. Auf der Tagung werden u.a. Prof. Dr. Oliver Lepsius und Prof. Dr. Andreas Pfitzmann zu den verfassungsrechtlichen und informationstechnischen Folgerungen sprechen.

Hintergrundinformationen:

Für Rückfragen stehen Ihnen Dr. Fredrik Roggan (Prozessbevollmächtigter, Karlsruhe) unter der Mobilnr. 0174 / 753 00 79 oder Sven Lüders (Geschäftsführung, Berlin) über Telefon 030 / 204 502 56 zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema Online-Durchsuchung sowie zu der Fachtagung finden Sie hier.

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