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Charlie Hebdo: NGOs mahnen zur Wahrung freiheit­li­cher Werte

10. Januar 2015

Der folgende Text ist eine gemeinsame Erklärung des Chaos Computer Clubs, der Humanistischen Union, des Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsvereins und des Digitale Gesellschaft e.V.

Am 7. Januar 2015 ereignete sich in Paris ein Mordanschlag auf mehrere Mitarbeiter des Satire-Magazins „Charlie Hebdo“. Unsere Gedanken sind bei den Opfern, ihren Familien und Freunden. Wir verurteilen diesen mehrfachen Mord als unerträglich und werten ihn als Anschlag auf die Pressefreiheit, auf die Freiheit der Gedanken und die Freiheit der Ausdrucksformen von Gesellschaftskritik.

Die Reaktion auf eine solche Tat stellt eine demokratische Gesellschaft auf eine harte Probe. Emotionale Reaktionen auf einen solchen Schrecken sind vor allem eines: menschlich. Doch Emotionen dürfen nicht die Debatte und Politik bestimmen. Wer jetzt versucht, den Schock des Mordanschlags politisch auszunutzen und „Anti-Terror-Gesetze“ aus der Schublade zu holen, kann vielleicht auf medialen und gesellschaftlichen Zuspruch hoffen.

Doch es ist der falsche Weg mit Gesetzen zu reagieren, die mehr „Sicherheit“ vorgaukeln, aber letztlich nur die Freiheit an sich einschränken werden. Niemandem darf signalisiert werden, dass man mit Mordanschlägen Freiheitsrechte wegschießen könne. Ohnehin gäbe es keine sinnvolle gesetzliche Reaktion auf die Morde, die das Leben der Opfer hätte retten können. Wir dürfen nicht vergessen, dass Frankreich zu den europäischen Ländern mit den schärfsten Sicherheitsgesetzen zählt, schon 2006 Vorratsdatenspeicherung, Überwachung von Fluggastdaten und flächendeckende Videoüberwachung einführte und diese Maßnahmen trotzdem nicht zur Verhinderung der Tat führten. Wer angesichts dessen nun gleichwohl die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung fordert, instrumentalisiert die Opfer dieses abscheulichen Verbrechens für seine Zwecke und trägt zur Irreführung der Öffentlichkeit bei.

Den in solchen Situationen gern wiederholten Forderungskatalog der Polizeien, der Geheimdienste, ihrer kommerziellen Helfer und ihrer politischen Vertreterinnen und Vertreter nach weitreichenden Menschenrechtseinschränkungen zeichnet vor allem eines aus: unbewiesene oder gar nachweislich falsche Behauptungen über seine angebliche Wirksamkeit gegen terroristische Anschläge. Im direkten Angesicht des Verbrechens rational zu reagieren, kann nur bedeuten, unmenschlichen Taten Besonnenheit und Gelassenheit entgegenzusetzen. Es muß gelingen, zu einer evidenzbasierten, menschenrechtsorientierten Sicherheitspolitik zurückzukehren, die Prävention, Wirksamkeit, Angemessenheit, Verhältnismäßigkeit und rechtsstaatliche Prinzipien ins Zentrum der Diskussion stellt.

Auch in Anbetracht von Anschlägen dürfen die Grundfesten der Demokratie niemals aufgegeben werden: Menschen- und Freiheitsrechte sind der Kern und das Wesen demokratischer Gesellschaften. Wer sie in Folge solcher Mordanschläge einschränkt, abbaut oder in ihr Gegenteil verkehrt, hilft indirekt denjenigen, die Anschläge verüben. Jede Reaktion, die Grundrechte und Freiheiten abbaut, ist eine Aufwertung des Terrors und der Folgen, die er mit sich bringt.

Wir haben großen Respekt vor den Worten des damaligen norwegischen Ministerpräsidenten Stoltenberg, der nach dem Anschlag von Oslo und den Morden von Utøya sagte: „Noch sind wir geschockt, aber wir werden unsere Werte nicht aufgeben. Unsere Antwort lautet: mehr Demokratie, mehr Offenheit, mehr Menschlichkeit.“

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