Themen / Innere Sicherheit

Geplante Verschär­fungen des hessischen Verfas­sungs­schutz­ge­setzes schädigen Demokratie und Grundrechte

22. Dezember 2017

Gemeinsame Erklärung warnt vor schwarz-grüner Gesetzesnovelle

Das geplante Verfassungsschutzgesetz für Hessen ist die freiheitsfeindlichste Regelung zur Arbeit eines Geheimdiensts in Deutschland. Sorgen bereitet Bürgerrechtsorganisationen, Datenschützern und Demokratieprojekten sowie vielen Menschen die damit drohende Gefahr für Meinungsfreiheit, Informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz, Rechtsstaat und Demokratie.

Befremden hat auch die Haltung der Grünen-Fraktion im Hessischen Landtag ausgelöst. Trotz eines ablehnenden Beschlusses der Grünen Landesmitgliederversammlung am 18. November 2017 in Hanau treiben die grünen Regierungsmitglieder und Parlamentarier das Gesetzgebungsverfahren im Eiltempo durch den Hessischen Landtag.

Dabei drohen zahlreiche schwerwiegende Folgen, die bisher noch gar nicht alle öffentlich diskutiert wurden. Schon die vier wichtigsten Kritikpunkte machen deutlich, warum nicht nur die Grüne Basis dieses Gesetz ablehnt:

  1. Der Gesetzentwurf vom 14. November 2017 sieht den heimlichen Einsatz sogenannter „Trojaner“ vor. Sie nutzen Lücken in Programmen und Apps, um unbemerkt vom angegriffenen Nutzer Smartphones, Computer oder andere – mit dem Internet verbundene – Geräte zu kontrollieren.
    Durch die Nutzung von Trojanern gerät der Staat in ein moralisches Dilemma: Zwar möchte er auf der einen Seite angesichts der zunehmenden Bedrohungslage die IT-Sicherheit von Privatpersonen und Unternehmen fördern, andererseits hat er aber auch ein starkes Interesse an einem Fortbestand solcher Sicherheitslücken. Finanziert mit Steuergeldern, werden sie möglichst lange vor den Herstellern der Programme und Apps geheim gehalten. Weil deshalb nicht nur der Verfassungsschutz, sondern auch Internet-Kriminelle diese Lücken ausnutzen können, ermöglicht und fördert der Staat damit letztlich auch deren Verbrechen.
    Der „Hessentrojaner“ gefährdet deshalb weltweit informationstechnische Systeme sowie die Integrität und Vertraulichkeit digitaler Kommunikation, wie sie per Grundgesetz und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) eigentlich besonders geschützt werden sollen. Terroristische Anschläge in den Ländern mit den schärfsten Abhör- und Überwachungsgesetzen zeigen, dass solche „Trojaner“ keinen Bürger vor Gewalt schützen. Mit ihrer Hilfe werden eher ungefährliche Oppositionelle verfolgt oder eingeschüchtert.
  2. Künftig soll das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Personen überprüfen, die in Projekten zur Abwehr von Islamismus, Rechtsradikalismus und anderen demokratierelevanten Bereichen durch Landesmittel gefördert werden. Der hessische Verfassungsschutz erhält hier also den Auftrag, auch die Gegner der Extremisten zu erfassen. Dabei benutzt er nach wie vor einen fragwürdigen „Extremismusbegriff“.
    Die Beschäftigten bei solchen Projekten lehnen diese Gesinnungsschnüffelei zu Recht ab, die an unselige Zeiten der Berufsverbote erinnert. Im Falle einer Verweigerung droht ihnen der Entzug der Fördergelder oder sonst der Verlust ihres qualifizierten Personals.
  3. Auch weiterhin soll der Verfassungsschutz in Hessen systematisch V-Leute einsetzen können. Selbst vorbestrafte Kriminelle können als Zuträger aktiviert werden, wenn die Führungsebene des Landesamts ihren Einsatz befürwortet. Damit unterstützt eine staatliche Behörde Kriminelle und fördert deren rechtswidriges Handeln.
  4. Obwohl der Mord an Halit Yozgat in Kassel und die Rolle des Landesamts für Verfassungsschutz mitsamt seines damaligen V-Mann-Führers Andreas Temme sowie die Rolle des damaligen Innenministers Volker Bouffier immer noch nicht lückenlos aufgeklärt sind und zahlreiche Widersprüche und nachweisbare Falschaussagen bislang keinerlei Konsequenzen gezeitigt haben, will die Landesregierung den Verfassungsschutz in Hessen durch zusätzliche Befugnisse und technische Ausstattung weiter stärken. Die im Gesetzentwurf vorgesehene parlamentarische Kontrolle des Inlandsgeheimdienstes ist indes sehr lückenhaft und muss angesichts von dessen Aufrüstung und Stärkung weitgehend ins Leere laufen.
    Die Regierungsmehrheit bestimmt, wer in der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) vertreten ist, und hat dort die Mehrheit. Zudem bestehen kaum Dokumentationspflichten, die eine wirksamere Überprüfung der Aktivitäten des Geheimdienstes durch die Parlamentarische Kontrollkommission oder durch Gerichte gewährleisten könnten.
    Aber Angst vor Terror darf nicht zum Abbau von Demokratie und Bürgerrechten führen. Ein kaum zu erwartender Erkenntnisgewinn darf nicht durch die massive Einschränkung von Freiheitsrechten wie beim vorliegenden Entwurf zum Hessischen Verfassungsschutzgesetz erkauft werden. Insbesondere der Respekt vor den Opfern des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) und die Lehren aus den Verfassungsschutzskandalen gebieten die konsequente Verfolgung aller Verantwortlichen einschließlich von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes sowie dessen angemessene Reform und „rechtsstaatliche Zähmung“.
    Auch der Mitte Dezember aufgrund öffentlichen Drucks nachgeschobene „Eilige Entschließungsantrag“ der Regierungskoalition bleibt nur ein Lippenbekenntnis. Darin betonen CDU und Grüne zwar, dass die Präventionsarbeit nur gelingen könne, wenn sie von Vertrauen getragen wird; gleichzeitig beharren sie aber weiterhin auf der Einbeziehung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse als angebliche Voraussetzung für solches Vertrauen. Das Vertrauen in seine demokratische Ausrichtung hat der Geheimdienst aber spätestens durch seine Vertuschungsaktionen während der Aufarbeitung der NSU-Morde endgültig verspielt.

Angesichts dieser und vieler weiterer Bedenken fordern wir Die Grünen und den gesamten Hessischen Landtag auf, das Gesetzgebungsverfahren abzubrechen und dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Keinesfalls dürfen Die Grünen in Hessen den Weg in den Überwachungsstaat ebnen.

UNTERSTÜTZER (alphabetische Reihenfolge):

Weitere Organisationen können gerne durch Senden einer eMail an vs@humr.de oder Ausfüllen des Unterstützer-Formulars unter http://vs.humr.de/ ihre Unterstützung dieser gemeinsamen Erklärung bekunden und werden dann in die Unterstützer-Liste aufgenommen.

  1. Arbeitskreis Barrierefreies Internet (AKBI) e.V. (http://www.akbi.de)
  2. Chaos Computerclub Darmstadt (http://darmstadt.ccc.de)
  3. Die Datenschützer Rhein-Main (http://www.ddrm.de)
  4. Die Linke Hessen (http://www.die-linke-hessen.de)
  5. Digitalcourage e.V. (http://www.digitalcourage.de)
  6. Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF) (http://www.fiff.de/)
  7. Freifunk Marburg (https://marburg.freifunk.net)
  8. Humanistische Union Frankfurt (http://frankfurt.humanistische-union.de)
  9. Humanistische Union, Landesverband Hessen (http://www.hu-hessen.de)
  10. Humanistische Union Marburg (http://www.hu-marburg.de)
  11. Internationale Liga für Menschenrechte (http://www.ilmr.de)
  12. Komitee für Grundrechte und Demokratie (http://www.grundrechtekomitee.de)
  13. Linke Fraktion im Hessischen Landtag (http://www.linksfraktion-hessen.de)
  14. Marburger Initiative gegen den Überwachungsstaat (http://www.miguest.de)
  15. Piratenpartei Hessen (https://www.piratenpartei-hessen.de)
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