Themen / Lebensweisen / Pluralismus / Tagungsprotokoll: Wege zu einer neuen Psychiatrie

Aufnah­me­be­schrän­kung an der Landes­ner­ven­klinik in Düren

13. Dezember 1980

Helmut Koester

aus: Wege zu einer neuen Psychiatrie, Protokolle einer Tagung. HU-Schriften 9, München 1980, Seite 27 – 28

Landeskrankenhaus in Düren ist über 100 Jahre alt und schleppt eine entsprechend lange Tradition mit sich. Es gibt ein Nebeneinander vieler Elemente von gestern und heute; dies
ist an den Gebäuden ersichtlich und spiegelt sich auch bei den Mitarbeitern wieder. Die Klinik umfasst 1000 Betten und einen Einzugsbereich von 1,7 Mill. Einwohnern. Als vor zwei Jahren ganz plötzlich das Landeskrankenhaus in Köln geschlossen wurde, sollte der Dürener Einzugsbereich um den der Stadt Köln erweitert werden. Es entstand eine totale Überbelastung, teilweise chaotische Zustände und dadurch großer Unmut bei Patienten und
Pflegepersonal. Die Lösung, die schließlich gefunden wurde, ist nicht grundsätzlicher Art, dient jedoch der Abmilderung ärgster Zustände. Koester schloss sich der Auffassung von Zimmer an, dass es sich um „Restaurateurversuche an einem defizitären Versorgungssystem“ handelt, widersprach jedoch zumindest in bezug auf die Dürener Klinik der Aussage von Hartung, Landesnervenkliniken seien ein „Ort der Barbarei und Unterdrückung“. In Düren entschloss man sich zu einem sehr offensiven Vorgehen sowohl in der Öffentlichkeit als auch gegenüber der Trägerverwaltung und den politisch Verantwortlichen. Durchgesetzt wurde schließlich ein Aufnahmestopp. Erklärtes Ziel war es gleichzeitig, die zuständigen Stellen zur Erweiterung ambulanter Versorgungsmöglichkeiten zu drängen. Dadurch entstanden zunächst Konflikte mit den einweisenden Instanzen. Niedergelassene Ärzte und Ärzte bei den Gesundheitsämtern glaubten, jede Abweisung in der Klinik sei ein Infragestellen ihrer Kompetenz. Es ist jahrzehntelang tradierte Gewohnheit, dass Kliniken Erfüllungsgehilfen der einweisenden Instanzen sind. Tatsächlich aber besteht kein Einweisungsrecht ohne die kritische Stellungnahme der in der Klinik zuständigen Ärzte. Außer in Notfällen gibt es, rechtlich gesehen, keine Aufnahmepflicht für eine Klinik, deren Kapazität bereits erschöpft ist. In der Dürener Praxis hat sich heraus gestellt, dass die Abschiebung in die psychiatrische Klinik nicht selten vorschnell erfolgt. Bei strenger Überprüfung zeigt sich, dass auch die jetzt vorhandenen Beratungsstellen, ambulanten und komplementären Möglichkeiten nicht ausreichend genützt werden. Bei den heute üblichen sogenannten 5 Minuten Medizin dringen viele Patienten erst gar nicht wirklich bis zu ihrem Arzt durch. Nimmt sich dann der aufnehmende Arzt in der Klinik die Zeit für ein ein bis zweistündiges Gespräch, stellt sich oft heraus, dass die Einweisung hinfällig wird. In begrenztem Rahmen konnten
Nachuntersuchungen bei abgewiesenen Patienten durchgeführt werden. Ein kleiner Teil musste später tatsächlich stationär behandelt werden. Dem überwiegenden Teil jedoch konnte ambulant geholfen werden, und diese Patienten waren außerordentlich dankbar, dass ihnen die Psychiatrisierung und die damit verbundene Diskriminierung erspart worden ist. Dies veranlasst die Dürener Ärzte des Landeskrankenhauses, den begonnenenWeg in Zukunft noch konsequenter zu gehen und die Schwelle der Aufnahmebeschränkung noch höher anzusetzen. Auf diese Weise soll in Zukunft jährlich etwa 200 bis 250 Patienten die Aufnahme in die psychiatrische Klinik erspart bleiben. Ziel ist eine Rückentwicklung des Landeskrankenhauses zu einer vernünftig dimensionierten gemeindenahen Klinik. Die gegenwärtige Praxis wird zwar nicht als Patentlösung angesehen, wohl aber als ein Schritt in die richtige Richtung. Bisher jedoch hat sich trotz der Dürener Erfolge keine andere Landesnervenklinik zu einem ähnlichen Vorgehen entschließen können.

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