Themen / Rechtspolitik / Über Berufsverbote

Beschluss der Delegier­ten­kon­fe­renz

15. Februar 1973

Humanistische Union

im Februar 1973

Die HUMANISTISCHE UNION fordert die Ministerpräsidenten und den Bundeskanzler auf, ihre Entschließung zur „Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im Öffentlichen Dienst“ zurückzunehmen.

Diese Grundsätze über die Einstellung in oder die Entfernung aus dem Öffentlichen Dienst verletzen die Verfassungsrechte aus Art. 33 Abs. 2 GG (gleicher Zugang zum Öffentlichen Amt), Art. 33 Abs. 3 und Art. 3 Abs. 3 GG (das strikte Verbot der Benachteiligung aus weltanschaulichen und politischen Gründen) und Art. 5 GG (Freiheit der Meinungsäußerung und – nach BVerfG – der politischen Betätigung).

Nach dem Grundgesetz steht es ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht zu, Grundrechte abzuerkennen oder über die Verfassungswidrigkeit parteipolitischer Betätigung zu entscheiden.

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