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Schles­wig-Hol­stein: Einsatz von Body-Cams bei der Polizei

06. Mai 2016

Der Innenausschuss des Landestags Schleswig-Holstein führte eine Sachverständigen-Anhörung zum umstrittenen Einsatz von Body-Cams bei der Polizei durch. Hintergrund waren zwei konkurrierende Anträge der CDU (die den unverzüglichen Einsatz bei der Landespolizei forderte, Drs. 18/3849) sowie der Fraktion der Piraten (die das ablehnt, Drs. 18/3886). Die Stellungnahme der HU geht ausführlich auf bisherige Modellversuche und empirische Erfahrungen zur Wirksamkeit der BodyCams ein.

Schleswig-Holstein: Einsatz von Body-Cams bei der Polizei

Die Stellungnahme der HU hinterfragt zunächst, ob aus der Polizeilichen Kriminalstatistik eine zunehmende Gewaltbereitschaft gegen Polizisten abzulesen ist – und damit jener dringende Handlungsbedarf besteht, den die CDU behauptete. Die Antwort ist eindeutig: nach der Polizeilichen Kriminalstatistik haben Aggressivität und Gewaltbereitschaft gegen Polizisten in Schleswig-Holstein in den letzten Jahren eher ab- als zugenommen.

Ausgiebig befasst sich die Stellungnahme mit der angebl. Notwendigkeit und Wirksamkeit von BodyCams. Viele Gründe sprechen dagegen, dass Body-Cams geeignet seien, Übergriffe gegen Polizeibeamte zu verhindern bzw. umgekehrt das Fehlverhalten von Polizisten gegen Bürger zu verringern. Auch die Ergebnisse eines hessischen Modellprojektes zum Body-Cam-Einsatz sind schlussendlich zu wenig aussagekräftig, um die Wirksamkeit des Instruments beurteilen zu können.

Den ausführlichen Text der Stellungnahme finden Sie im Anhang.

Bezug:
Antrag der CDU-Fraktion zur Einführung von BodyCams bei der Landespolizei (Drs. 18/3849) sowie Gegenantrag der Piraten-Fraktion (Drs. 18/3886)

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