Beitragsbild Bundestag: Zum Verhältnis von Religionsfreiheit und Grundrechten
Themen / Rechtspolitik

Bundestag: Zum Verhältnis von Religi­ons­frei­heit und Grund­rechten

02. Dezember 2015

Am 2. Dezember 2015 führte der Aussschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestags eine Anhörung zum Thema „Religionsfreiheit und Demokratieentwicklung“ durch. Der Anhörung lag ein offener Fragenkatalog der Fraktionen zugrunde. Die HU ging in ihrer Stellungnahme auf fünf Aspekte ein.

Bundestag: Zum Verhältnis von Religionsfreiheit und Grundrechten

1. das Verhältnis der Religionen zur Geschlechtergleichheit: Hier sieht Kirsten Wiese ein Spannungsverhältnis, weil viele Religionen ein hierarchisches Verständnis zwischen Mann und Frau pflegen. Dem Staat stehe es zwar nicht zu, die Religionen (intern) zu mehr Gleichberechtigung und Emanzipation zu erziehen – zugleich müsse er jedoch dafür Sorge tragen, dass im öffentlichen Raum die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung anerkannt werde und Frauen, die sich aus religiösen Bindungen befreien wollen, dies auch können.

2. zum verfassungsrechtlichen Stellenwert der Trennung von Staat und Religionen/Weltanschauungsgemeinschaften bzw. der staatlichen Neutralität: Wiese verweist hier auf die doppelte Gewährleistung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit durch Artikel 4 (freiheitsrechtlich) und durch Artikel 3 (gleichheitsrechtlich). Daraus leite das Bundesverfassungsgericht ein Gebot der staatlichen Neutralität ab – was dies für konkrete Fragen jedoch bedeute und wie diese Neutralität umzusetzen sei, ergebe sich jedoch nicht automatisch aus der Verfassung, sondern ist konkret auszuhandeln.

3. zur rechtlichen und politischen Bewertung des kirchlichen Sonderarbeitsrechts: Dieses sei heute weder zeitgemäß noch verfassungsrechtlich geboten. Das Selbstverwaltungsrecht der Kirchen aus Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 der Weimarer Reichsverfassung (auf das sich die Kirchen hierbei berufen) gelte nur „innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes“. Tarifvertragsgesetz oder Kündigungsschutzgesetz sind allgemein gültige Gesetze.

4. zu zentralen Herausforderungen für die Wahrung der Religionsfreiheit in Deutschland: dazu gehöre vor allem der stärkere Schutz der individuellen Religionsfreiheit und eine Verringerung der kollektiven Schutzansprüche bzw. Privilegien für Religionsgemeinschaften.

5. zur Diskriminierung nicht-christlicher Religionen und Weltanschauungen in Deutschland: deren Ursachen seien historisch verständlich, aber unter dem Gleichheitsansatz nicht hinnehmbar. Auf eine vollständige Gleichbehandlung sollte geachtet werden.

Den ausführlichen Text der Stellungnahme finden Sie im Anhang.

Dateien

nach oben