Beitragsbild Niedersachsen: Entwürfe für Islam-Staatsverträge
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Nieder­sach­sen: Entwürfe für Islam-­Staats­ver­träge

23. Februar 2016

Die niedersächsische Landesregierung hat Ende 2015 die Entwürfe für Staatsverträge mit der Islamischen Religionsgemeinschaft DITIB, der SCHURA und den Alevitischen Gemeinden Niedersachsens vorgelegt. Die Verträge gewähren nach dem Vorbild der Staatskirchenverträge besondere Rechte für die Religionsgemeinschaften, etwa bei Feiertagsregelungen, der Mitbestimmung in Rundfunk- und Fernsehgremien und dergleichen mehr. Die Stellungnahme der HU kritisiert, dass viele der vorgeschlagenen Regelungen überflüssig seien (weil bereits andernorts vereinbart).

Niedersachsen: Entwürfe für Islam-Staatsverträge

Zudem sei die Zusicherung in Form eines Staatsvertrages grundsätzlich undemokratisch, weil Parlament und Öffentlichkeit von den Verhandlungen weitgehend ausgeschlossen bleiben, während die begünstigten Verbände allein mit der Regierung verhandeln dürfen. Einige der vorgesehenen Zusicherungen, etwa die Finanzzuschüsse für die Geschäftsstellen von DITIB und SCHURA i.H.v. 100.000 € jährlich für den Zeitraum von fünf Jahren, werden als offen verfassungswidrig eingestuft, weil sie das Gebot staatlicher Neutralität in religiösen Fragen verletzen.

Den ausführlichen Text der Stellungnahme finden Sie im Anhang.

Bezug:
Entwürfe der Landesregierung für Staatsverträge mit DITIB, SCHURA und Alevitischer Gemeinde

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