Beitragsbild Thüringen: Neuordnung verdeckter Ermittlungsmaßnahmen im Polizeiaufgabengesetz
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Thüringen: Neuordnung verdeckter Ermitt­lungs­maß­nahmen im Polizei­auf­ga­ben­ge­setz

09. September 2013

Nachdem das Thüringer Landesverfassungsgericht zahlreiche Bestimmungen des Landes-Polizeiaufgabengesetzes für unzulässig verworfen hat (TH-VerfGH 19/09 vom 21.11.2012), u.a. weil der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung nicht ausreichend sei, legte die Landesregierung einen Entwurf zur Neuordnung der Überwachungsbefugnisse für die polizeiliche Gefahrenabwehr vor (Drs. 5/6118 vom 21.5.2013).

Thüringen: Neuordnung verdeckter Ermittlungsmaßnahmen im Polizeiaufgabengesetz

Für die Humanistische Union nahm Sven Lüders Stellung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung. Er mahnte an, neben der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte (in Bund und Land) auch die Erfahrungen der NSU-Untersuchungsausschüsse zu berücksichtigen, etwa wenn es um eine gesetzliche Regelung zum Einsatz sog. V-Leute gehe. Zudem sollten die im Zuge der NSA-Spähaffäre sichtbar gewordenen Risiken einer automatisierten Massenüberwachung sowie die verfassungsrechtlichen Anforderungen zum Schutz von IT-Systemen (aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung) stärker berücksichtigt werden.

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