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Bundestag: Beschnei­dung minder­jäh­riger Jungen

11. Dezember 2012

Nach einer Entscheidung des Kölner Landgerichtes vom 20. Mai 2012 entbrannte in Deutschland eine öffentliche Debatte über die (Un-)Zulässigkeit der Beschneidung minderjähriger Kinder aus religiösen Gründen. Im Bundestag lagen dazu mehrere Gesetzentwürfe vor, die die Beschneidung legalisieren (BT-Drs. 17/11295) bzw. strafrechtlich sanktionieren (BT-Drs. 17/11430) wollten. Kurz vor der abschließenden Entscheidung des Bundestags wandte sich die Humanistische Union mit einem Brief an alle Abgeordnete und schlug einen Kompromiss vor.

In ihrem Schreiben vom 11.12.2012 stellt die Humanistische Union fest, dass eine religiöse Beschneidung in die körperliche Unversehrtheit des Kindes eingreift. Dies könne von Niemandem ernsthaft bestritten werden. Streiten lasse sich jedoch darüber, ob dieser Eingriff verfassungsrechtlich durch das Elternrecht und deren Religionsfreiheit rechtfertigen lasse. Zudem seien die Folgen eines strafrechtlichen Verbots religiöser Beschneidungen zu berücksichtigen.

Als Kompromiss schlägt die Humanistische Union deshalb vor, Beschneidungen nur unter Einhaltung bestimmter Mindeststandards zuzulassen: u.a. sollen Beschneidungen Minderjähriger allein aus medizinischen oder religiösen Gründen zulässig sein; für deren Ausführung sollen verbindliche medizinische Standards gelten und sie dürfen nur von entsprechend qualifiziertem Personal vorgenommen werden. Mit solchen Mindeststandards erfülle der Staat seine Schutzpflicht gegenüber den Kindern.

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