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Hessen: Gesetz­ent­wurf über die Neu­aus­rich­tung des Landes­ver­fas­sungs­­­schutzes

17. Februar 2018

Die hessische Koalition von CDU und Grünen hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung des Landesverfassungsschutzes vorgelegt (Drs. 19/5412). Dem Verfassungsschutz werden darin neue Überwachungsbefugnisse (v.a. die Quellen-Telekommunikationsüberwachung sowie der verdeckte Zugriff auf IT-Systeme) eingeräumt, zudem wird der Einsatz von Verdeckten Ermittlern und V-Leuten (analog den 2015 für das Bundesamt erlassenen Regeln) gesetzlich geregelt. Die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes wird in ein separates Gesetz nach dem Vorbild des Bundesgesetz über das Parlamentarische Kontrollgremium ausgelagert.

Hessen: Gesetzentwurf über die Neu­aus­rich­tung des Landesverfassungs­schutzes

Von der Reform verspricht sich die Koalition eine bessere Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit anderen Sicherheitsbehörden. Zudem sollen zahlreiche Anforderungen aus der Rechtsprechung des Bundes­verfassungsgerichts, insbesondere aus den Entscheidungen zur Antiterrordatei (vom 24.4.2013) sowie zum BKA-Gesetz (vom 20.4.2016), umgesetzt werden.

Der Innenausschuss des Hessischen Landtags veranstaltete am 8. Februar 2018 eine Sachverständigenanhörung zu dem Gesetzespaket. Daran nahm Dr. Till Müller-Heidelberg für die Humanistische Union teil. In seiner schriftlichen Stellungnahme konzentrierte er sich i.W. auf die Aufgabenbestimmung des Landesamtes und den Regelungsverzicht bei der Kernaufgabe des Amtes, auf die unzureichenden Vorgaben für den Einsatz von Verdeckten Ermittlern und V-Leuten, die Datenspeicherung bei Unbeteiligten und Minderjährigen sowie die geplante Wiedereinführung einer Regelanfrage zur „Verfassungstreue“ für alle Bewerber/innen des Öffentlichen Dienstes.

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