Beitragsbild Schleswig-Holstein: Einführung eines Gottesbezuges in die Landesverfassung
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Schles­wig-Hol­stein: Einführung eines Gottes­be­zuges in die Landes­ver­fas­sung

11. Juli 2016

Nach einer entsprechenden Volksinitiative befasste sich der Landtag von Schleswig-Holstein mit verschiedenen Vorschlägen zur Einführung eines Gottesbezuges in die Landesverfassung. Die HU lehnt in ihrer Stellungnahme die Aufnahme eines solchen Bezuges klar ab. Er widerspreche der gebotenen Neutralität des Staates in Religions- und Weltanschauungsfragen, sei demokratiefeindlich und irreführend.

Schleswig-Holstein: Einführung eines Gottesbezuges in die Landesverfassung

Ein Gottesbezug in der Landesverfassung sei überflüssig – weil die Religions- und Glaubensfreiheit bereits durch andere Verfassungsbestimmungen hinreichend gewährleistet werde. Er stehe zudem im Widerspruch zum Demokratieprinzip des Grundgesetzes: „Über den angeblichen Willen Gottes können keine Mehrheitsbeschlüsse gefasst werden. Die Inhalte der Verfassung eines demokratischen Gemeinwesens sind dagegen in gewissem Rahmen verhandelbar.“ (S. 3)

Zudem sei der Verweis auf einen monotheistischen Gott als transzendentaler Quelle der Verfassungswerte irreführend, denn er unterschlage die bis heute bestehenden Konflikte der christlichen Kirchen mit zahlreichen Verfassungswerten: „Zwischen diesen und dem Grundgesetz bestehen aber – bei aller Modernisierung, die in einigen Religionsgemeinschaften stattgefunden hat – bis heute unübersehbare Differenzen, etwa bei den Fragen der Selbstbestimmung über Körper und Leben, privaten Beziehungen oder dem Arbeitsrecht. Regelmäßig wird um Beschränkungen der individuellen Meinungs-, Glaubens- und Handlungsfreiheit gestritten, die etwa die christlichen Kirchen ihren Mitgliedern auferlegen.“ (S. 3) Anders als beim Grundgesetz könne ein Gottesbezug in der Landesverfassung auch nicht mit historischen Gründen gerechtfertigt werden.

Den ausführlichen Text der Stellungnahme finden Sie im Anhang.

Bezug:
Gesetzentwurf von Abgeordneten der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4107 (neu)); Gesetzentwurf von Abgeordneten der Fraktionen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP und SSW (Drs. 18/4264); Änderungsantrag der Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Dr. Ralf Stegner (SPD) (Umdruck 18/6283)

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