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EGMR: Beschwerden gegen Ethik­un­ter­richt und Kirche­n­aus­tritts­ge­bühr gescheitert

17. Dezember 2009

Sven Lüders

Aus: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4/2009), S.32-33

(SL) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit einer Entscheidung vom 20. Oktober 2009 (45216/07) eine Klage gegen den Berliner Ethikunterricht als unzulässig verworden. Die Kläger hatten sich gegen den seit 2007 als Pflichtfach an Berliner Schulen angebotenen Ethikunterricht gewandt, durch den sie sich bzw. ihre Kinder in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt sahen. Unter anderem rügten sie, dass es keine Möglichkeit der Abmeldung vom Ethikunterricht in Berlin gebe und dessen Lehrpläne die christlichen Traditionen nicht ausreichend berücksichtigen würden. Die Kammer verwies zur Begründung ihrer Entscheidung darauf, dass der Ethikunterricht die gebotene Neutralität des Staates nicht verletze, da er „die Betrachtung von grundsätzlichen ethischen Fragen zum Ziel hat, unabhängig von der kulturellen, ethnischen, religiösen oder ideologischen Herkunft der Schüler“. Zuvor waren die Kläger bereits vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen das Berliner Schulgesetz gescheitert.

Wie der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) mitteilte, wurde eine von ihm unterstützte Beschwerde gegen die Kirchenaustrittsgebühr beim EGMR (54773/08) mit Beschluss vom 24. September 2009 als unzulässig zurückgewiesen. Die Beschwerde richtete sich dagegen, dass der Eintritt in eine Kirche zwar kostenfrei, der Austritt dagegen gebührenpflichtig sei. Der IBKA sieht darin einen Verstoß gegen die Weltanschauungsfreiheit sowie gegen die weltanschauliche Neutralität des Staates.

Zuvor war bereits eine Beschwerde gegen die Kirchenaustrittsgebühr in Nordrhein-Westfalen beim Bundesverfassungsgericht gescheitert (Beschluss vom 2. Juli 2008). Das Gericht hatte lediglich festgestellt, dass eine Befreiung von den Austrittsgebühren für Bedürftige möglich sein müsse.

Pressemitteilung und weitere Informationen des IBKA zur Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unter: http://www.ibka.org/presse08/kirchenaustritt-eu-gerichtshof.

Kategorie: Religion: Schule, Religion: Finanzen

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