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Kirchen- versus „Heiden­steuer“?

01. März 2000

Mitteilung Nr. 169, S. 17

Seit Gründung ist die Trennung von Staat und Kirche ein oft anspruchsvolles und doch selten vernachlässigtes Dauerthema der Humanistischen Union. Der Staatskirchenrechtslehrer Prof. Dr. Johannes W. Neumann hat kürzlich für den Vorstand ein Kurzgutachten verfaßt. Die Schrift zum Thema ‚Zur rechtlichen Zulässigkeit und zur Frage politischer, insbesondere finanzpolitischer Opportunität einer Umwandlung der Kirchensteuer in eine Kultur- und Sozialsteuer‘ kann gerne bei der HU-Bundesgeschäftsstelle angefordert werden. Der Verfasser erläutert ausgewählte Probleme der bestehenden Sondersteuer für Kirchenmitglieder vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Einführung einer auch als Kultur- bzw. Sozialsteuer bezeichneten allgemeinen Steuer. Die hauptsächlichen Argumentationsgänge von Befürwortern einer Kultursteuer – darunter nicht wenige Kirchenvertreter – werden unter dem Sichwort Kirchenaustrittsbremse nachgezeichnet und argumentativ widersprochen. Eine Zusammenfassung bisheriger Diskussionslinien der HU zum Problem der Kirchensteuer rundet die Arbeit ab: Die Aufzählung der Arbeitsergebnisse aus bald vier HU-Dekaden zeigt Erfolge auf dem säkularen Weg: Zu den Meilensteinen der Rechtsentwicklung zählen erstrittene Grundsatzurteile und etliche aufsehenerregende Veröffentlichungen durch Mitglieder der Humanistischen Union. Resümierend schreibt Johannes W. Neumann: „Die Kirchensteuer ist ein wettbewerbsverzerrendes Relikt aus landesherrlichen Zeiten.“ Aber auch eine „… ‚Sozial- und Kultursteuer‘ schließt weder eine ‚Gerechtigkeitslücke‘ (…) noch dient sie dem Rechtsfrieden oder der Erhaltung der Funktionsfähigkeit des deutschen Sozialsystems.“

Nina Helm

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