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Das Ende von „Pro Reli“

11. September 2009

Johann-Albrecht Haupt

Aus: Mitteilungen Nr. 205/206 (2+3/2009), S. 38-39

Das Ende von „Pro Reli“

(Red.) Die letzte Ausgabe der HU-Mitteilungen lag so kurzfristig nach dem Ausgang des Berliner Volksbegehrens „Pro Reli“, dass damals keine Zeit für eine ausführliche Bilanz blieb. Diese liefern wir mit dem folgenden Beitrag nach.

Das Ergebnis

In Berlin ist das Volksbegehren „Pro Reli“ kläglich gescheitert. Die erforderlich Mindestzahl von 611.425 Ja-Stimmen wurde beim Volksentscheid am 26. April 2009 bei weitem nicht erreicht: es fanden sich am Ende nur 345.004 Stimmen für den Vorschlag. Ernüchternder noch für die Befürworter eines Wahlpflichtfaches Religion: Die Zahl der Befürworter war geringer als die Zahl der Nein-Stimmen (366.721). Vergleicht man die Zahl der in Berlin Abstimmungsberechtigten (rd. 2,45 Mio.) mit der Zahl der Ja-Stimmen, dann ergibt sich eine Zustimmungsquote von 14,2 %. Wenn man davon ausgeht, dass 40% der Berliner Bevölkerung den beiden „Groß“-Kirchen angehört, waren rd. 980.000 Kirchenmitglieder abstimmungsberechtigt. Von diesen hat – statistisch gesehen – nur etwas mehr als ein Drittel bei der Abstimmung für „Pro Reli“ votiert. Ein Desaster.

Ost und West

Während die abgegebenen Stimmen in den westlichen Stadtbezirken dort zu relativen Pro-Reli-Mehrheiten führten (zwischen 60,3 und 69,1 %), waren die Neinstimmen in der Mitte und in den östlichen Stadtbezirken zahlreicher (zwischen 55 und 78,5 %). Zwar gab es – worauf „Pro Ethik“ zu Recht hingewiesen hat – auch im Westen nur einen einzigen Bezirk (Steglitz-Zehlendorf), in welchem die Zahl der Ja-Stimmen das gesetzliche Quorum von einem Viertel der Abstimmungsberechtigten erreicht  hat; jedoch sind unter dem Gesichtspunkt der konfessionellen Orientierung die Unterschiede zwischen Ost und West im Abstimmungsergebnis erneut deutlich hervorgetreten.

Die Unter­stützer von „Pro Reli“

Das Volksbegehren „Pro Reli“ ist durch die evangelische und die katholische Kirche unter maßgeblicher persönlicher Beteiligung ihrer obersten Repräsentanten Bischof Huber (bis zum Herbst dieses Jahres noch Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland) und Erzbischof Zollitsch (Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz) massiv unterstützt worden. Pfarrer aus dem Ostteil Berlins und zahlreiche Mitglieder der evangelischen Kirche berichteten von spürbarem innerkirchlichem Druck.

Am Gottesdienst teilzunehmen, ohne anschließend sich auf den Listen der Initiative einzutragen, setzte schon Mut und Standfestigkeit voraus. Diese amtskirchliche Unterstützung hat sich ebenso wenig ausgezahlt wie die Parteinahme von CDU, CSU, FDP sowie Teilen der Bundes-SPD und der Grünen. Als nutzlos hat sich auch der persönliche Einsatz von Prominenz aus Politik (z.B. Merkel, Steinmeier, Thierse) und Show-Bizz (z.B. die Fernsehmoderatoren Günter Jauch und Johannes Kerner, der Fußballer Arne Friedrich) erwiesen.

Teurer Fehlschlag

Die öffentlich gestellte Frage, was das alles gekostet hat und mit welchen Mitteln der Verein „Pro Reli“ das bezahlt hat – die Briefaktionen, die Werbeveranstaltungen, die Anzeigen in den Tageszeitungen, die Großplakate – blieb erwartungsgemäß ungeklärt. Wegen der entstandenen Kosten stand ein höherer sechsstelliger Euro-Betrag in Rede, ohne Präzisierung und ohne Klarheit darüber, was davon erfasst war: Auch die von den Kirchen an ihre Mitglieder verschickten Briefe? Auch die Prominenten-Anzeigen in Berlins Tageszeitungen? Oder haben diese etwa ihr Engagement selbst bezahlt? Bezahlt haben auf jeden Fall die Steuerzahler insgesamt, denn nicht nur die Spenden an den Verein „Pro Reli“ sind abzugsfähig (mindern also das Steueraufkommen), sondern auch die Kirchensteuern, deren Aufkommen der Pro-Reli-Kampagne zugute gekommen ist.

Sven Lüders hat bereits in den letzten Mitteilungen (Nr. 204, S. 12) darauf hingewiesen, dass es für zukünftige Volksbegehren Veränderungsbedarf gibt. Volksbegehren und Volksentscheid sind u.a. Akte der Gesetzgebung, daher sollten auch mindestens die für den politischen Prozess geltenden Regeln  gelten; eher noch im erhöhten Maße, weil die jeweils hinter den Initiativen stehenden Interessen undeutlicher sein können als im „normalen“ Verfahren eines von politischen Parteien gesteuerten Prozesses. Daher sollten Spenden (oberhalb einer niedrig anzusetzenden Bagatellgrenze) veröffentlichungspflichtig werden, und neben den direkten Geldzuweisungen sollten auch Leistungen wie die Bereitstellung von Materialien, die Unterstützung bei der Herstellung und dem Vertrieb von Informations- und Werbematerial, die Übernahme der Kosten von Vertragsleistungen Dritter (Zeitungsannoncen, Werbeaufträge) und sonstige geldwerte Leistungen offenbart werden.

Die Gewinner

Gegenstand der Volksabstimmung war eine von  Pro Reli angestrebte  Änderung des geltenden Berliner Schulgesetzes. Die erst  im Jahre 2006 – vor dem Hintergrund des „Ehrenmordes“ an einer jungen Türkin – von der Mehrheit des Abgeordnetenhauses eingeführte Rechtslage – Pflichtfach Ethik in den Jahrgängen 7 bis 10 der öffentlichen Schulen, daneben wie bisher, Religions- oder Weltanschauungsunterricht auf freiwilliger Basis in Verantwortung der Kirchen, wenn auch ganz überwiegend staatlich finanziert – wurde vom Senat und der ihn tragenden Mehrheit des Abgeordnetenhauses (SPD, Linke) gegen die Volksinitiative Pro Reli verteidigt.

Das wird man von Regierung und Legislative erwarten können, verdient aber dennoch, ausdrücklich gewürdigt und gelobt  zu werden, zumal ja maßgebliche Politiker der SPD auf Bundesebene sich nicht scheuten, in kirchenfreundlichem Sinn Druck auf ihre verantwortlichen Berliner Genossen auszuüben. Daneben ist es aber vor allem ein Verdienst des Berliner Bündnisses „Pro Ethik“ (Näheres nachzulesen bei www.proethik.info), dass die Zahl der Nein-Stimmen beim Volksentscheid höher war als die Zahl der Befürworter.

Dem Bündnis ist es gelungen, den kritischen Teil der Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren und so eine „Gegenöffentlichkeit“ zur Kirchenlobby herzustellen. Wichtigste Streiter von „Pro Ethik“ waren der Schirmherr (!) Walter Momper (Präsident des Abgeordnetenhauses in Berlin), Gerhard Weil (GEW) als Sprecher und Gerd Eggers als Geschäftsführer des Bündnisses „Pro Ethik“.

Wie geht es weiter mit dem Ethik­un­ter­richt und dem Religi­ons­un­ter­richt in Berlin?

Zu den beneidenswerten Eigenschaften der Kirchen gehört es, dass sie in großen Zeiträumen zu denken pflegen; sie lassen sich durch Misserfolge weder kurzfristig noch auf Dauer von ihren Langfristzielen abbringen. So hat denn nach dem Volksentscheid Bischof Huber auch sofort erklärt: „Wir bleiben … dabei, dass in der Schule des 21. Jahrhunderts der Religionsunterricht einen vernünftigen Platz erhalten muss.“

Zwischen den Fächern Religion und Ethik müsse es künftig eine engere Zusammenarbeit geben. Und weiter: „Jetzt müssen die Möglichkeiten des Austausches und des Zusammenwirkens weiter entwickelt werden. Erst wenn die Rahmenbedingungen für die Kooperation von Ethik- und Religions- unterricht auf eine solide Basis gestellt werden, ist der Slogan ‚Ethik und Religion – wir machen beides‘ eingelöst.“

Und Erzbischof Zollitsch: „Ich appelliere an den Senat, gemeinsam vor allem mit der Bürgerinitiative und den christlichen Kirchen, der Jüdischen Gemeinde und den muslimischen Verbänden nach einem Modell religiös-weltanschaulicher Bildung zu suchen, das der Religionsfreiheit besser Rechnung trägt und von einem breiten Konsens in der Gesellschaft getragen wird.“ Daraus wird zweierlei  deutlich:

1. Die Kirchen erkennen die klare Aussage des Plebiszits nicht an: Dass es nämlich bei der Rechtslage bleiben soll, das heißt beim Ethikunterricht verbunden mit dem  freiwilligem zusätzlichen Bekenntnisunterricht für Schülerinnen und Schüler, die dies wünschen (bzw. Ihre Eltern für sie).

2. Die Kirchen versuchen, den Ethikunterricht sozusagen von innen umzugestalten, zu „kapern“, wie Rudolf Ladwig das am 29. April 2009  in einem Kommentar im Humanistischen Pressedienst genannt hat.

Vorschläge in dieser Richtung hatte der Pro-Reli-Vorsitzende Christoph Lehmann, offenbar in Vorausahnung der drohenden Niederlage, bereits im Januar gemacht, als er von einem „Begegnungsmodell“ als Kompromiss sprach, mit „verpflichtenden gemeinsamen Unterrichtseinheiten“. Die Kirchen mochten damals (noch) nicht darüber reden, während der SPD-Landesvorsitzende Müller und seine Kollegin Carola Bluhm von den Linken schon bereit waren, „über die Ausgestaltung des gemeinsamen Ethikunterrichts“ mit den Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften zu sprechen (Tagesspiegel v. 20.1.2009).

Auch jetzt wurde bereits wieder in öffentlichen Stellungnahmen von Kompromissen, vom Aufeinanderzugehen und vom  Dialog mit den Kirchen über die Ausgestaltung des Ethikunterrichts gesprochen. Auch wenn Details  bislang nicht bekannt sind, dürfte große Wachsamkeit gegenüber konfessionellen  Unterwanderungsversuchen empfehlenswert sein. Dabei muss man zwar auch in Rechnung stellen, dass das Schulgesetz bereits jetzt vorsieht, dass Schulen „einzelne Themenbereiche in Kooperation mit Trägern des Religions- und Weltanschauungsunterrichts gestalten“ sollen (§ 13 Abs. 6 Satz 7 Schulgesetz).

Für einzelne Themenbereiche mag das sinnvoll sein, vor allem wenn auf diese Weise unterschiedliche Positionen zur Sprache kommen. Angesichts des weiterhin bestehenden Mangels an ausgebildeten Lehrkräften für den Ethikunterricht muss die Schulverwaltung jedoch darauf achten, dass nicht Religionslehrer als vermeintliche Ethikexperten die Pflichtstunden für Ethik übernehmen. So darf ein „Kompromiss“ sicherlich nicht aussehen.

Johann-Albrecht Haupt
ist für das Thema verantwortliches Mitglied des Bundesvorstands

Kategorie: Religion: Schule

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