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Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt weist Revision gegen Ethik­un­ter­richt teilweise ab.

01. September 1998

Humanistische Union

Humanistische Union fordert: Diskriminierung des Ethikunterrichts beseitigen! Pressemitteilung vom 17.06.1998.

Mitteilungen Nr. 163, S. 76

Mit Urteil von heute nachmittag wies der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) die Revisionsklage eines Schülers und seiner Eltern gegen das Land Baden-Württemberg im Grundsatz ab. Wie auch in anderen Bundesländern müssen dort alle Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, statt dessen den eigens eingerichteten Ersatzunterricht „Ethik“ besuchen. Diese Regelung hält das BVerwG für verfassungsrechtlich noch hinnehmbar. Der Schüler und seine Eltern hatten demgegenüber u.a. ausgeführt, dies stelle eine unzulässige Anknüpfung eines staatlichen Unterrichtsfachs (Ethik) an eine religiöse Veranstaltung dar.

Erster Schritt in die richtige Richtung

Im verkündeten Urteil stellt das BVerwG aber auch schwerwiegende Benachteiligungen jener Schülerinnen und Schüler fest, die den Ethikunterricht besuchen (müssen): So ist das Fach Ethik nicht als Prüfungsfach ausgestaltet und bringt im Verhältnis zum Fach Religion Anrechnungsnachteile beim Abitur mit sich. Im Urteil wird deshalb festgestellt, daß der Landesgesetzgeber hier nachbessern muß, um eine „curriculare Gleichwertigkeit“ des Ersatzfaches Ethik sicherzustellen. Damit ist Ethik kein Ersatzfach mehr.
Die Humanistische Union, älteste deutsche Bürgerrechtsorganisation, kämpft seit Jahren für ein für alle Schülerinnen und Schüler verbindliches Fach „Ethik und Religionskunde“. Aus diesem Grund ist sie gegen Ethik als bloßes „Ersatzfach“. Die Humanistische Union fordert die Kultusministerien der Länder auf, ihrer Pflicht zur Gewährleistung der Glaubens- und Gewissensfreiheit im Sinne des Grundgesetzes für alle Schülerinnen und Schüler nachzukommen.
Es ist nach wie vor unerträglich, daß aus dem Recht, nämlich Religionsunterricht besuchen zu können (Art. 7, Abs.3 GG), eine Pflicht für solche statuiert wird, die dieses Recht nicht in Anspruch nehmen wollen. So wird ein Bürgerrecht in eine Bürgerpflicht verkehrt.

Humanistische Union, Bundesgeschäftsstelle

Weitere Materialien und eine umfangreiche Prozeßdokumentation sind erhältlich bei:
Bundesgeschäftsstelle: Humanistische Union e.V., Haus der Demokratie, Friedrichstr. 165, 1O117 Berlin, Tel. O3O/2O45O2-56, Fax -57 e-mail: HU@IPN-B.de

Kategorie: Pressemitteilung, Religion: Schule

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