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HU begrüßt Regelung des Berliner Senats zur weltan­schau­lich-re­li­gi­ösen Neutralität des Staates

08. April 2004

„Berliner Modell“ wird als Schritt in die richtige Richtung gewürdigt

Das Grundgesetz verlangt vom Staat Neutralität gegenüber den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Mit diesem Gebot steht die in Berlin getroffene Regelung im Einklang, so der ehemalige Bundesverfassungsrichter Dr. Jürgen Kühling, Mitglied des Bundesvorstandes der HUMANISTISCHEN UNION. „Das Verbot für LehrerInnen und andere staatliche Bedienstete, sichtbare religiöse und weltanschauliche Symbole, welche die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Bekenntnis signalisieren, an ihrem Arbeitsplatz zu tragen, kann dazu beitragen, Konflikte in unserer multikulturellen Gesellschaft bereits im Ansatz zu entschärfen.“

Das Berliner Gesetz hält sich auch an die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 2003. Danach müssen gesetzliche Regelungen des „Kopftuchkonflikts“ durch die Bundesländer den Grundsatz der Gleichheit aller religiösen Bekenntnisse beachten. Ein erneuter Gang zum Bundesverfassungsgericht in dieser Frage könnte so vermieden werden. Bei den einschlägigen Gesetzen und Gesetzentwürfen anderer Bundesländer, die islamische Symbole verbieten, christlich-jüdische Symbole aber zulassen wollen, rechnet die HUMANISTISCHE UNION mit der Aufhebung durch das höchste deutsche Gericht.

Im Verfassungsstreit um das Tragen des Kopftuches im öffentlichen Dienst gefordert, den Lehrerinnen das offene Tragen weltanschaulicher Symbole grundsätzlich zu gestatten. So kann schon in der Schule ein toleranter Umgang mit Andersgläubigen eingeübt werden. Diese Forderung bleibt bestehen. Dr. Jürgen Kühling erklärt dazu: „Die in Berlin geplanten flankierenden Maßnahmen zur besseren Integration und gegen die Diskriminierung von MigrantInnen können zu einem friedlichen Miteinander ebenfalls, vielleicht sogar effektiver beitragen. Dieses Ziel ist heute zentraler denn je“. Die Regierungsfraktionen von SPD und PDS hatten konkrete Integrationsmaßnahmen angekündigt: die Aufklärungsarbeit zum Islam soll vorangebracht, eine Antidiskriminierungsstelle eingerichtet sowie die Einstellung von BürgerInnen mit Migrationshintergrund in den öffentlichen Dienst gefördert werden.

Die massive Kritik des Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche Deutschland, Wolfgang Huber, und des Erzbistums Berlin am Berliner Senat wertet die HUMANISTISCHE UNION als einen Versuch, Privilegien und Vormachtstellung der christlichen Amtskirchen gegenüber anderen in Deutschland ebenfalls ausgeübten Religions- und Weltanschauungs-Gemeinschaften zementieren zu wollen. Mit den Vorgaben des Grundgesetzes ist diese Position nicht zu vereinbaren.

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