Rechtsstaat und Großer Lauschangriff
Montag, 14. Juni 2004
Umweltforum Berlin, Auferstehungskirche, Pufendorfstraße 21, 10249 Berlin
Rechtsstaat und Großer Lauschangriff
Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum „Lauschangriff“ auf Gesetze mit Eingriffsbefugnissen für die Sicherheitsbehörden
Die Missachtung der Privatheit ist das Kennzeichen totalitärer Staaten sagt Burkhard Hirsch. Demnach müsste es im Rechtsstaat Sphären geben, in die der Staat auch dann nicht heimlich eindringen darf, wenn er damit die Aufklärung schwerster Verbrechen erreichen will. Ist damit die Wanze im Schlafzimmer generell tabu? Was ist, wenn die Polizei bei der Verfolgung eines Mörders nicht nur den Hinweis auf den Verbleib einer Leiche erhält, sondern auch das Liebesleben eines Verdächtigen belauscht? Auf welche Straftaten müssen derartige Maßnahmen beschränkt werden? Das Bundesverfassungsgericht hat am 3. März 2004 diese und weitere Fragen beantwortet, indem es die bis dahin geltenden Regelungen über Große Lauschangriffe in nicht unwesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt hat.
Wir wollen mit Fachleuten aus Rechtswissenschaft, Politik, Anwaltschaft und dem Datenschutz klären, unter welchen Umständen Große Lauschangriffe zukünftig überhaupt noch ohne Verstoß gegen die von den Karlsruher Richtern aufgestellten Grundsätze durchgeführt werden können.
Die Friedrich-Naumann-Stiftung, die Humanistische Union und das Forum Menschenrechte laden Sie herzlich ein, diese Fragen zu diskutieren.
Ihr
Christian Däubler
Leiter Büro Berlin-Brandenburg
der Friedrich-Naumann-Stiftung
Hinweis:
Die Referate sind inzwischen in einem Sammelband dokumentiert (s. Link)