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Republi­ka­ni­sche Vesper: Ausweisung bei Terro­ris­mus­ver­dacht

25. Januar 2007
Datum: Donnerstag, 25. Januar 2007
Uhrzeit:19:00:00 Uhr

Donnerstag, 25. Januar 2007 um 19.00 Uhr

Berlin, Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin/Prenzlauer Berg

Nach dem neuen, seit zwei Jahren geltenden Ausländerrecht kann ausgewiesen werden, wer „die Schlussfolgerung rechtfertigt, dass er einer Vereinigung angehört oder angehört hat, die den Terrorismus unterstützt…“. Die Verdachtskriterien sind schwammig und die den Verdacht begründenden Umstände oftmals schlecht oder gar nicht überprüfbar, weil sie von geheimen Informanten und Diensten stammen.

War es nach altem Recht vornehmlich noch der verurteilte nichtdeutsche Straftäter, der mit einem lebenslänglichen Aufenthalts- und Einreiseverbot belegt wurde, ist es nunmehr auch der mit dem Terrorismus- oder Extremismusverdacht belegte Nichtdeutsche.

Rechtsanwältin Andrea Würdinger, Mitglied im Vorstand des Republikanischen Anwältinnen und Anwältevereins wird über die praktischen und juristischen Erfahrungen mit den Ausweisungsmöglichkeiten bei vorliegendem Terrorismusverdacht berichten.

Da insbesondere die Dienste Ausländer als Informationsquellen gewinnen wollen und nutzen, beleuchtet Andrea Würdinger auch die Rolle von Staatsschutz und Verfassungsschutz im ausländerrechtlichen Verfahren.

Ob die Gefahren durch den Terrorismus so groß sind, dass sie die verdachtsbegründete Ausweisung rechtfertigen, wollen wir am 25. Januar 2007 um 19.00 Uhr auf der Republikanischen Vesper diskutieren.

Die Republikanischen Vespern sind eine monatliche Veranstaltungsreihe, die gemeinsam von der Humanistischen Union, der Internationalen Liga für Menschenrechte, der Redaktion Ossietzky, des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein und der Stiftung des Hauses der Demokratie und Menschenrechte veranstaltet wird.

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