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Diskus­si­ons­ver­an­stal­tung zur Siche­rungs­ver­wah­rung mit Dr. Helmut Pollähne

25. November 2010
Datum: Donnerstag, 25. November 2010
Uhrzeit:19:30 Uhr

Donnerstag, 25.11.2010 um 19.30 Uhr

Villa Ichon, Goetheplatz in Bremen

Sicherungsverwahrung soll die Allgemeinheit vor Straftätern schützen, die als gefährlich gelten. Obwohl diese Menschen ihre langjährige Freiheitsstrafe bereits verbüßt haben, müssen sie weiterhin im Gefängnis bleiben und dies meist auf unbestimmte Zeit, zum Teil für den Rest ihres Lebens – nur auf der Grundlage von Prognosen. Das wirft grundlegende menschenrechtliche Probleme auf. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat zudem am 10. Mai 2010 die nachträgliche Verlängerung einer zunächst auf 10 Jahre befristeten Sicherungsverwahrung endgültig für menschenrechtswidrig erklärt.

Auch als Antwort darauf hat die Bundesregierung am 20. Oktober 2010 einen Gesetzentwurf zur Reform des bestehenden Systems der Sicherungsverwahrung vorgelegt. Zugleich will sie ein Therapieunterbringungsgesetz schaffen, das es ermöglicht, Personen, gegen die eine weitere Vollstreckung der Sicherungsverwahrung (eben wegen jener Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte) nicht zulässig ist, in geschlossenen Anstalten unterzubringen.

Helmut Pollähne wird den Stand der Debatte vorstellen und die menschenrechtlichen Bedenken gegen die Sicherungsverwahrung aufzeigen. In der anschließenden Diskussion sollen Möglichkeiten der Abschaffung der Sicherungsverwahrung unter Anerkennung des Sicherheitsbedürfnisses im Mittelpunkt stehen.

Dr. iur. habil. Helmut Pollähne ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, außerdem Privatdozent am Institut für Kriminalpolitik der Universität Bremen, wiss. Leiter des Hamburger Instituts für Konfliktforschung, Mitglied im Vorstand des Komitee für Grundrechte und Demokratie und verantwortlicher Redakteur der Fachzeitschrift ‚Recht & Psychiatrie‘.

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