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Kirchen­fi­nan­zie­rung in Bremen auf dem Prüfstand

Mitteilungen21410/2011Seite 36

Mitteilungen Nr. 214 (3/2011), S. 36

(HL) Sozusagen „den Segen von ganz Oben“ erhielt der Landesverband Bremen beim Thema Kirchenfinanzierung. Die Aktivengruppe hatte – wie auch in den anderen Landesverbänden – Dr. Carsten Frerk am 2. März zu einem Vortrag in die Villa Ichon eingeladen. An diesem Abend wurde heftige Kritik an der bundesweiten Zuwendungsmentalität geübt.

Immerhin kamen rund 60 ZuhörerInnen, der bisher größte Zuspruch bei den in letzter Zeit durchgeführten Veranstaltungen. Auf einen zeitnahen Bericht wurde verzichtet, weil die Mitteilungen Nr. 212 das Thema bereits sehr ausführlich berücksichtigten.
Die Präsidentin des Rechnungshofes der Freien Hansestadt Bremen hat nun in ihrem Bericht an die Bremische Bürgerschaft vom Mai 2011 auf Seite 129 ihre Prüfbemerkungen abgedruckt. Anlässlich des 32. Deutschen Evangelischen Kirchentages im Mai 2009 hat sich danach das Land Bremen aus allgemeinen Steuermitteln mit einer Zuwendung in Höhe von 7,5 Mio. Euro an der Finanzierung beteiligt. Empfänger war ein eigens gegründeter Kirchentags-Verein.

Zitate aus den Vorbemerkungen des Berichts: „Dabei hat das Wirtschaftsressort das Zuwendungsrecht nicht sachgerecht angewendet.“ Und: „Angesichts der Haushaltsnotlage und der zum Abbau des strukturellen Haushaltsdefizits eingegangenen Verpflichtungen des Landes bleibt auf absehbare Zeit für die Finanzierung vergleichbarer Vorhaben kein Raum.“

Schon bei der Entwicklung des Finanzbedarfs waren die Veranstalter davon ausgegangen, dass auch ein Zuschuss des Bundesministeriums des Innern (rd. 3 Prozent) zu erwarten sei. Als größter Geldgeber war das Land Bremen (rd. 55 Prozent) vorgesehen. Damit hat Bremen für diese kirchliche Veranstaltung einen deutlich größeren Finanzierungsanteil übernommen als z.B. die Stadt Köln und das Land Nordrhein-Westfalen an der Finanzierung des 31. Deutschen Evangelischen Kirchentages. Sie hatten zusammen rd. 4,7 Mio. Euro getragen. Das entsprach einem Anteil von noch immerhin rd. 33 Prozent der Gesamtkosten. Die Haushaltsnotlage, in der sich das Land Bremen befinde, zwinge schon bei der Aufstellung des Haushalts zu strengen Maßstäben, insbesondere bei der Veranschlagung solcher Mittel, die nicht zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder bestehender Rechtsansprüche dienen.

Eine herbe Ohrfeige für die Haushälter des Landes Bremen in dieser Frage, die in dieser Zeit bei vergleichbar kleineren Projekten aus Geldmangel den „Rotstift“ einsetzten.

Der vollständige „Bericht 2011 – Land“ des Rechnungshofes ist im Internet abrufbar unter: www.rechnungshof.bremen.de, dort unter „Aktuelle Berichte“.

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