Beitragsbild Nachdenken über die Zukunft der Humanistischen Union, seit 2009 vereinigt mit der Gustav-Heinemann-Initiative
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Nachdenken über die Zukunft der Humanis­ti­schen Union, seit 2009 vereinigt mit der Gusta­v-Hei­ne­mann-I­n­i­tia­tive

08. Juli 2011
Datum: Freitag, 08. Juli 2011

Prof. Dr. Rosemarie Will spricht über „die Zukunft der Humanistischen Union, seit 2009 vereinigt mit der Gustav-Heinemann-Initiative“ beim Empfang des RV München-Südbayern zum 50. Geburtstag der Humanistischen Union am 8.Juli 2011

Nachdenken über die Zukunft der Humanistischen Union, seit 2009 vereinigt mit der Gustav-Heinemann-InitiativeProf. Dr. Rosemarie Will spricht über „die Zukunft der HU“

Prof. Dr. Rosemarie Will spricht über „die Zukunft der HU“

Aus Anlass einer Feier zum 50. Jahrestag der HU über ihre Zukunft nachzudenken, ist mehr als riskant.

Die Frage nach der Zukunft der HU kann mit ja oder mit nein beantwortet werden. Aber auch wenn sie,  wie von mir, mit ja beantwortet wird, bleibt die Schwierigkeit, sich vorzustellen, wie die nächsten 50 Jahre einer Bürgerrechtsbewegung wie der HU, die mit der Gründung der HU begonnen hat, aussehen könnten.

Ganz so wagemutig werde ich nicht sein können. Zunächst einmal muss es reichen, mit Blick auf die 50-jährigen Vergangenheit und auf die spezielle Situation zu konzentrieren, die im letzten Jahrzehnt in der HU entstanden ist, um zu analysieren, wie wir uns im letzten Jahrzehnt entwickelt haben und welche Wege wir gehen müssen, um das nächste Jahrzehnt zu meistern.

Die HU als Bestandteil des Vor-68er-Aufbruches war bald nach ihrer Gründung eine deutlich sichtbare mitgliedernahe Bürgerrechtsorganisation. Mit ihren großen Gründungsthemen, der Trennung von Kirche und Staat, der Reform des Sexualstrafrechts und der Reform des Strafvollzuges hat sie einerseits auf die ungelösten Probleme der Randgruppen der neuen Wohlstandsordnung der Bundesrepublik öffentlich hingewiesen und sie als gesellschaftlichen Skandal ins Blickfeld gerückt. Zugleich ging es ihr aber auch um die eigene Emanzipation ihrer Mitglieder und deren Interessenvertretung, wenn sie sich gegen die autoritäre Macht des Staates, der Kirchen und anderer meist wirtschaftlicher Verbände wandte. Das wird darin deutlich, dass sie Tabus von Ehe- und Beziehungsproblemen, von Sexualität genauso aufzubrechen versuchte, wie die Probleme des Bildungsnotstandes oder die Probleme im Strafvollzug.

Die HU lebte in den frühen Jahren vom unglaublichen Hunger nach Argumenten und hat damit den Zeitgeist getroffen. Das bessere Argument war das heilsame Ritual, der nackte Kaiser wurde lächerlich gemacht. Dies führte die HU zu einer Mitgliedsstärke von ca. 4.000 Männern und Frauen, eingeschlossen eine sehr starke Studentenorganisation.

Bereits Ende der 60er Jahre und dann in den 70er Jahren trennte sich die HU aber vom Kulturpathos ihrer Gründerzeit und fand den Weg zu einer rechtspolitischen Kampagnenarbeit für die Verteidigung der Grund- und Menschenrechte des Grundgesetzes. Auslöser dafür waren die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen um die Notstandsgesetzgebung und die Auseinandersetzungen mit den Terrorbekämpfungsgesetzen der 70er Jahre.

Dieser Weg sicherte der HU einen festen Platz im Bürgerrechtsspektrum der Bundesrepublik. Sie war deutlich erkennbar als linksliberale Organisation, die linker und kämpferischer und damit weniger bürgerlich wahrgenommen wurde als z. B. die Gustav-Heinemann-Initiative, aber auch deutlich bürgerlicher und liberaler als das Komitee für Grundrechte. Auf diesem Platz hat sich die HU in den 80er und 90er Jahren dann eingerichtet.

Die HU hat sich in diesen Jahren nicht auf Themen spezialisiert wie das andere Organisationen, wie z. B. ProAsyl, Amnesty u. a., getan haben. Sie hat sich auch nicht internationalisiert. Von gelegentlichen Ausflügen – nach Europa – abgesehen, blieb sie eine nationale, deutsche, in der Bundesrepublik verankerte Organisation. Sie ist auch ein mitgliederbasierter Verein geblieben. Das heißt, sie hat nicht auf einen hauptamtlichen Apparat gesetzt, sondern ihre Geschäftsstelle ist das geblieben, was sie von Anfang an war – ein Ein-Mann- bzw. ein Ein-Frau-Betrieb. Finanziert wurde die HU in allen fünf Jahrzehnten durch ihre Mitglieder und Freunde.

So gesehen blieb die HU altmodisch und – wie Norbert Reichling feststellte – „ein sehr zäher Intelligenzlerverein“. Jürgen Seifert hat die HU als einen Verein charakterisiert, der gemeinsame Denkarbeit in kleinerem Kreise leistete, deren Ergebnisse in die Öffentlichkeit getragen werden sollten. Die Anziehungskraft lag in der Intellektualität und dem langen Atem bei der Bearbeitung des geringfügig wechselnden Themenkataloges der Bürgerrechtsarbeit.

In dieser Zeit ist der Mitgliederbestand drastisch gesunken. Jahr für Jahr gab es mehr Austritte als Eintritte. Die Führungseliten der HU haben sich dabei durchaus auch gegeneinander verkämpft und nicht nur der HU-Gründer Gerhard Szczesny sondern auch nachfolgende HU-Vorsitzende und Vorstandsmitglieder haben die HU auch wieder verlassen.

Bei all dem aber ist das Gründungsmotiv der HU erstarkt – der Glaube an die Wirksamkeit der liberalen Mechanismen des Rechtsstaates. Die HU blieb eine Organisation, die die Mechanismen des Rechtsstaates verteidigte und zu erweitern half.

Wäre es aber wie in den 80er und 90er Jahren weiter gegangen, wäre das Ende der HU absehbar gewesen. Der stetige Mitgliederschwund ließ auch die finanziellen Grundlagen der HU zusehends schrumpfen.

Erst die Terrorismusbekämpfungsgesetze nach dem 11. September 2001 haben diese Situation verändert.

Im Rahmen unseres konsequenten Auftretens gegen die neuen Sicherheitsgesetze konnten wir wieder verstärkt neue Mitglieder gewinnen. Mit einer alten, lange gewachsenen Kompetenz in der Sicherheitspolitik waren wir eine sichtbare Stimme gegen die mit der Sicherheitsgesetzgebung einhergehenden Irrationalitäten. Wir schafften es, mit Einzelaktionen die neuen Polizeibefugnisse, wie die Online-Durchsuchung zunächst einmal zu verhindern. So gelang es Frederik Roggan mit seiner Verfassungsbeschwerde das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfahlen, wo diese Befugnis zum ersten Mal vorgesehen war, in Karlsruhe für nichtig erklären zu lassen. Er und die HU mit ihm wurden damit zum Geburtshelfer des neuen Grundrechts für die Sicherheit und Integrität elektronischer Systeme.

Aber erst 2006 gelang es, das Blatt in Sachen Mitgliederstärke zu wenden. Seit 2006 sind mehr Mitglieder eingetreten als ausgetreten sind. Seither versuchen wir zäh, diesen Zustand zu halten. Das ist natürlich auch durch die Fusion mit der Gustav-Heinemann-Initiative 2009 weiter gelungen, aber unser Mitgliederzuwachs und der damit einhergehende Generationenwechsel in der HU sind nicht damit zu erklären. Vielmehr ist es gelungen, eine neue junge Generation für die Bürgerrechtsarbeit zu gewinnen. Zurzeit gibt es sogar ein Generationsproblem in der HU. 50 Prozent der Mitglieder sind in den letzten zehn Jahren eingetreten. Das ist eine junge Generation um die 30 Jahre. Der zweite große Mitgliederblock in der HU besteht aus Mitgliedern, die in den 60er Jahren eingetreten sind. Die dazwischen liegende Mitgliederschicht beträgt nur 20 Prozent. Ihr fallen aber derzeit zwei wichtige Aufgaben gleichzeitig zu.

Nachdem wir sehr um neue Mitglieder gerungen haben, müssen für diese die großen Traditionen in der Bürgerrechtsarbeit der HU sichtbar und nachvollziehbar gemacht werden, um sie fortführen zu können. Noch glauben wir, dass dies möglich ist, auch wenn die HU sich derzeit alle fünf Jahre neu zusammen setzt. Wir erinnern praktisch die Zukunft.

Es geht darum, die großen Linien der eigenen Bürgerrechtsarbeit zu vermitteln, um die dabei erworbene Kompetenz weiter zu geben. Deshalb hat sich der Bundesvorstand die Arbeit auferlegt, zum 50. Jahrestag die in 50 Jahren geleistete Arbeit zu dokumentieren. Es soll gezeigt werden, zu zeigen, wozu Bürgerrechtsarbeit immer wieder gebraucht wird und auch wie schwierig sie ist. 50 Jahre HU zeigen eindrucksvoll, dass der Weg zu einer liberalen, demokratischen und auch gerechten Bundesrepublik ohne Bürgerrechtsbewegungen unmöglich ist. Sie zeigen aber auch, dass die Bürgerrechtler selbst immer wieder neu lernen müssen, sich zu den Bürgerrechten und zur Demokratie zu verhalten.

Bei der Erkenntnis neuer Felder für die Bürgerrechtsarbeit hat sich die HU keineswegs immer leicht getan. Es gab im Verein immer wieder langwierige Auseinandersetzungen zu einzelnen Positionen. So ist es der HU zunächst außerordentlich schwer gefallen, gegen den so genannten Radikalenerlass Stellung zu nehmen. Erst nach einigem Zögern gelang es unter Jürgen Seifert, sich bürgerrechtlich gegen diesen Erlass zu stellen.

Im Moment hängt die Zukunft der HU davon ab, die erarbeiteten Positionen auf den einzelnen Feldern der Bürgerrechtsarbeit zwischen den Generationen von Bürgerrechtlern zu vermitteln.

Die Tatsache, dass die HU eine Geschichte hat, bedeutet für ihre Zukunft, dass sie mit dieser Geschichte umgehen muss. Das Werben um die neue Generation kann deshalb nicht einfach auf die Themen setzen, die von der neuen Generation eingebracht werden. Wer will, dass es mit der HU weiter geht, muss zunächst ausdauernd um die Vermittlung der Themen in der HU ringen, die in der Vergangenheit die Standards in der bürgerrechtlichen Diskussion geprägt haben. Insoweit geht es um die Wege, die in der Bürgerrechtsarbeit gegangen worden sind. Diese müssen sichtbar bleiben. Der heutige Zustand darf nicht einfach als Anfang für die Gegenwart genommen werden. Wer das tut, gerät leicht in Gefahr, zu verkennen, wenn es Rückschritte gibt. Zur Mainstreamdiskussion gehört bis heute bekanntermaßen nicht zu erklären, wer wie Minderheitspositionen in der Politik durchgesetzt hat.

Dies zu wissen, ist aber Voraussetzung dafür, dort weiter machen zu können, wo die anderen aufgehört haben.

Am 50. Geburtstag einer Organisation geht es neben dem Feiern und dem Auflisten von Erfolgen naturgemäß auch immer um die Übergabe des Staffelstabes zwischen den Generationen. Dass jemand zum Übergeben da ist, scheint gewährleistet zu sein. Von daher ist die wichtigste Voraussetzung für die Zukunft der HU gegeben. Wie weit sich Bürgerrechtsarbeit im Sinne der HU fortsetzen kann, hängt von vielem ab.

Das, was Vorstände dazu tun können, wird der gegenwärtige Vorstand tun. Wir werden uns anstrengen im Miteinander der Generationen von Bürgerrechtlern.

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