Beitragsbild Polizeikontrolle I: LV Berlin-Brandenburg diskutiert mit der Gewerkschaft der Polizei
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Polizei­kon­trolle I: LV Berlin-­Bran­den­burg diskutiert mit der Gewerk­schaft der Polizei

Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S. 39f.

Polizeikontrolle I: LV Berlin-Brandenburg diskutiert mit der Gewerkschaft der Polizei

Am 5. Mai veranstaltete die HU Berlin-Brandenburg eine Podiumsdiskussion zum Thema „Polizeibeauftragte und Polizeikennzeichnung: bürgerrechtliche Vorschläge auf dem Prüfstand“. Prof. Dr. Hartmut Aden, zuständig für die Polizeiausbildung an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, gab einleitend einen Überblick über bestehende Kontrollmechanismen und zeigte deren Defizite auf. Während die Möglichkeiten einer externen Kontrolle z.B. durch Bürger, NGO´s und Medien wegen fehlender Informationen begrenzt seien, trage das wichtigste interne Kontrollinstrument, die Verwaltungshierarchie, das Problem in sich, dass Vorgesetzte aufgrund ihrer Mitverantwortung für begangene Fehler ein begrenztes Interesse an der öffentlichen Aufarbeitung haben. Hilfreich wäre daher eine Kontrollinstanz, die an der Schnittstelle zwischen Innen und Außen steht, wie sie ein Polizeibeauftragter oder eine Polizeikommission darstellt. Eine solche Einrichtung brächte neben den erforderlichen Befugnissen die notwendige Distanz mit, um Fehlverhalten ernsthaft aufzuklären. Darüber hinaus würde eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte es den Bürger erleichtern, erlebtes Fehlverhalten konkreten Beamten zuzuordnen.

Die HU-Bundesgeschäftsführerin Martina Kant schloss an den Vortrag an und stellte den HU-Musterentwurf für ein Gesetz zur Einrichtung eines Polizeibeauftragten vor. Sie unterstrich die langjährige Forderung der HU nach einer Kennzeichenpflicht. Eine solche Kennzeichenpflicht sei eigentlich eine demokratische Selbstverständlichkeit: Zum einen entspreche sie dem Leitbild einer bürgernahen Polizei, stärke das Vertrauen zwischen Bürger und Staat. Andererseits ließen sich dadurch mutmaßliche Übergriffe durch Polizeibeamte aufklären.

Erwartungsgemäß wies Michael Purper, damaliger stellvertretender Landesbezirksvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), diese Forderungen zurück. Er betonte die mit der Polizeikennzeichnung verbundene Gefahr der Verfolgung von Polizeibeamten durch einzelne Kriminelle. Eine Zwangskennzeichnung lehne die GdP daher ab. Mit Blick auf das Berliner Verfahren zur Polizeikennzeichnung (der Polizeipräsident wollte diese per Vereinbarung durchsetzen) forderte er eine gesetzliche Regelung. Für die Kennzeichenpflicht verlange er politische Entscheidung, bei der sich jeder einzelne Abgeordnete zur Kennzeichnung bekennen muss. Die Einführung eines Polizeibeauftragten lehnte er ab. Begangene Verfehlungen einzelner Polizeibeamter würden bereits jetzt ausnahmslos aufgeklärt, die bestehenden Kontroll- und Einwirkungsmechanismen seien ausreichend. Diese Behauptung löste im Publikum heftigen Widerspruch aus. Purper wurde vorgeworfen, Missstände innerhalb der Polizei unter den Teppich zu kehren und die Lösung struktureller Defizite der Polizeiorganisation zu verhindern. Martina Kant zeigte sich für die HU gesprächsbereit und forderte Herrn Purper zu konstruktiven Gesprächen auf, um konkrete Vorschlägen zur Verbesserung der Polizeiarbeit zu diskutieren.

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