Beitragsbild Neue Perspektiven für den Schutz personenbezogener Daten?
Themen / Innere Sicherheit / Online-Durchsuchungen

Neue Perspek­tiven für den Schutz perso­nen­be­zo­gener Daten?

16. Juli 2008

Alexander Dix

Gesetzgeberische Aufgaben zur Gewährleistung des neuen Computer-Grundrechts – Grundrechtsschutz im Internet.

Dokumentation des Vortrags vom 28. April 2008

Neue Perspektiven für den Schutz personenbezogener Daten?

Der Berliner Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix, konzentrierte seinen Vortrag auf die Folgen des Gewährleistungsanspruchs des neuen Computer-Grundrechts. Mit dem neuen Grundrecht sei der Staat „in der Verantwortung, seinen Bürgerinnen und Bürgern Instrumente zum informationellen Selbstschutz gegen heimliche Ausspähung an die Hand zu geben und ihren ungehinderten Einsatz zu gewährleisten.“ Das schließe einen Bildungsauftrag ein, etwa um jungen Menschen eine hinreichende Sensibilität für Probleme des Datenschutzes bei der Internetnutzung und eine höhere Medienkompetenz zu verschaffen.

Sie können hier den Vortrag von Dr. Alexander Dix vollständig nachhören:

Vorbeugender Datenschutz könne jedoch nicht allein den Betroffenen übertragen werden. Ebenso müsse der Gesetzgeber Rahmenbedingungen für eine datenschutzfreundliche Technikgestaltung setzen. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an die bereits 1999 von Datenschützern erhobene Forderung nach einer Neuordnung der Telekommunikationspolitik: Telekommunikationsanbieter sollten gesetzlich dazu verpflichtet werden, ihre Dienstleistungen datenschutzgerecht anzubieten. Dazu gehöre unter anderem eine kostenlose Verschlüsselung (etwa von Telefonverbindungen oder Internetzugängen), natürlich ohne „Generalschlüssel für die Sicherheitsbehörden“. Gleiches lässt sich für die Entwicklung von IT-Systemen und deren Software denken: Internetzugänge ohne eingeschalteten Anonymisierungsdienst, E-Mail-Programme ohne integrierte Verschlüsselung oder Betriebssysteme ohne Verschlüsselung aller Dateiinhalte sind der vorprogrammierte Datengau. Einen dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt es deshalb vor allem beim Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem Telemediendienstgesetz (TMDG), in die das neue Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme  einzuarbeiten sei.

Zwiespältig fiel das Urteil Alexander Dixs über den Grundrechtsschutz bei der freien Nutzung des Internets aus. Zwar habe das Gericht das Internet als solches auch zum informationstechnischen System erhoben und damit in den Schutzbereich der Vertraulichkeit und Integrität einbezogen. Damit erkennen die Richter an, dass die Nutzung des Internets inzwischen mehr als ein reiner Zeitvertreib und für viele Menschen zu einem Bestandteil ihrer Selbstverwirklichung geworden ist. Zugleich verneinten die Richter in der Entscheidung zur Online-Durchsuchung, dass es sich allein bei der Erhebung öffentlich zugänglicher Informationen aus dem Internet um einen Grundrechtseingriff handle. (Diese Linie wurde inzwischen mit einem weiteren Urteil zur Zulässigkeit der Erhebung steuerrelevanter Daten aus öffentlichen Verzeichnissen fortgesetzt – Entscheidung 1 BvR 2388/03 vom 10.3.2008). Ein grundrechtlicher Schutzanspruch ergebe sich erst dann, wenn die Informationen „gezielt zusammengetragen, gespeichert und gegebenenfalls unter Hinzuziehung weiterer Daten ausgewertet werden und sich daraus eine besondere Gefahrenlage für die Persönlichkeit des Betroffenen ergibt“ (Rdnr. 307). Damit beugt sich das Verfassungsgericht einmal mehr der Tendenz, wonach die Erhebung persönlicher Daten durch staatliche Stellen unproblematisch sei.

Bericht: Sven Lüders

Das hier wiedergegebene Referat war ein Beitrag auf der Fachtagung „Online-Durchsuchungen. Konsequenzen des Karlsruher Richterspruchs“, die die Humanistische Union gemeinsam mit der Friedrich-Naumann-Stiftung am 28. April 2008 in Berlin veranstaltete. Die weiteren Referate der Fachtagung finden Sie hier dokumentiert.

Kategorie: Veranstaltungsberichte: Audio

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