Pressemeldungen

Bundes­ver­fas­sungs­rich­terin a.D. Helga Seibert erhält Fritz-­Bau­e­r-­Preis

04. März 1999

Humanistische Union würdigt ihren Einsatz für die Gleichstellungsrechte

Die Humanistische Union verleiht ihren Fritz-Bauer-Preis 1999 an die Bundesverfassungsrichterin a.D. Helga Seibert für deren herausragende Verdienste um die Verteidigung und Fortentwicklung der Bürger- und insbesondere der Gleichstellungsrechte. Die Humanistische Union ist die älteste Bürgerrechtsorganisation Deutschlands und tritt für die Verteidigung der Grund- und Menschenrechte sowie deren Erweiterung durch die Bürgerinnen und Bürger selbst ein.

Der vor 30 Jahren erstmals verliehene Preis ist benannt nach dem jüdischen Emigranten und späteren hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, einem der großen Strafrechtsreformer der Bundesrepublik und Mitbegründer der Humanistischen Union. Helga Seibert tritt als Trägerin des Fritz-Bauer-Preises in die Nachfolge von Persönlichkeiten wie Gustav Heinemann oder zuletzt Günter Grass (Liste d. Preisträger s.u.).

Helga Seibert war bis Ende 1998 langjährige Bundesverfassungsrichterin. Während ihrer Amtszeit hatte sie in besonderer Weise die Rechtsprechung zur verfassungsgerichtlichen Überprüfung frauen- und familienrechtlicher Normen geprägt. Hierzu zählte vor allem die Rechtsprechung zur Verwirklichung der Gleichberechtigung und der Herstellung gleicher Bedingungen für nichteheliche Kinder.

Die Verleihung des Fritz-Bauer-Preises an Helga Seibert findet im Rahmen einer Feierstunde im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe statt. Termin der Veranstaltung ist Freitag, der 30. April 1999 vorauss. ab 11.00 Uhr. Die Laudatio zur Preisverleihung hält die Bundestagsabgeordnete und frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Über den genauen Termin und Ort der Preisverleihung im Bundesverfassungsgericht wird gesondert informiert. Für Medienvertreter werden dort zusätzliche Informationen bereitgehalten werden.

Daß eine Bürgerrechtsorganisation eine oberste Richterin ehrt, mag ungewöhnlich erscheinen, für die Humanistische Union zählt jedoch die Arbeit Helga Seiberts zu den besonderen Leistungen des Umgangs mit Grundrechten. Vorbildlich erscheint uns vor allem ihre unermüdliche Einmischung zur Gleichstellung rechtspolitisch oftmals benachteiligter Bevölkerungsgruppen und damit ihr Einsatz für des Menschen Recht.

Die durch Helga Seibert aus objektiven Maßstäben der Verfassungsinterpretation entwickelte Rechtsauffassung hatte unserer Meinung nach deutlichen Einfluß auf die Entwicklung der Rechtsprechung des ersten Senats. Daß sie auch immer offengelegt hat, daß die Wertvorstellungen des interpretierenden Richters in die Auslegung des Grundgesetzes einfließen, bezeugt nicht nur Verantwortungsbewußtsein gegenüber dem praktizierten Amt der Verfassungsrichterin, sondern zugleich auch den Willen, das Grundgesetz zu wahren und weiterzuentwickeln. Der Beitrag von Helga Seibert zur richterlichen Rechtsfortbildung im Sinne einer humaneren Familien- und Kinderrechts- politik bewirkte eine Weiterentwicklung der bisher oft vernachlässigten Bereiche des Frauen- und Nichtehelichkeitsrechts und beförderte damit zugleich auch einen Ausbau der Grundrechte.

In der Amtszeit Helga Seiberts sind im Kindschaftsrecht die neuen Fragen, die sich aus den veränderten Familienstrukturen und dem neuen Verständnis der Rechtsstellung des Kindes ergeben, vorangebracht worden. Auch die Öffnung des Familienbegriffes aus Art. 6 Abs. 1 GG ist von Helga Seibert so entwickelt worden, daß der Grundrechtsgehalt dieser Norm sich verbreitern konnte. Die Auslegung des Familienbegriffes hat den staatlichen Schutzauftrag auf alle Eltern-Kind-Beziehungen erweitert. Wir würdigen besonders die zunehmende Orientierung dieser Rechtsprechung an der veränderten sozialen Wirklichkeit sowie auf die Vorgaben des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes für das Familienrecht. Trotz richterlicher Zurückhaltung ist es Helga Seibert gelungen, wichtige Reformen des Ehe- und Kindschaftsrechts durchzusetzen. Diese mittels Rechtsprechung erzielte Wirkung stellt für uns Bürgerrechtsarbeit im besten Sinne dar.

Trägerinnen und Träger des Fritz-Bauer-Preises der Humanistischen Union e.V.:

Helga Einsele (1969)
Gustav Heinemann (1970)
Birgitta Wolf (1971)
Emmy Diemer-Nicolaus (1972)
Heinrich Hannover (1973)
Helmut Ostermeyer (1975)
Werner Hill (1976)
Heinz-Dietrich Stark (1977)
Gerald Grünwald (1978)
Peggy Parnass (1980)
Ulrich Vultejus (1981)
Ruth Leuze (1982)
Erich Küchenhoff (1983)
Ulrich Finckh (1984)
Rosi Wolf-Almanasreh (1985)
Ossip K. Flechtheim (1986)
Eckart Spoo (1988)
Liselotte Funcke (1990)
Erwin Fischer (1993)
Hans Lisken (1995)
Hanne und Klaus Vack (1996)
Günter Grass (1997)
Helga Seibert (1999)

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