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Die Bundes­re­pu­blik - des Erbe des antina­zis­ti­schen Wider­stan­des?

30. Juni 1984
Datum: Freitag, 03. August 2012

Joachim Perels

aus: vorgänge Nr. 72 (Heft 6/1984), S. 4/5

Die großen Worte zum 40. Jahrestag des 20. Juli 1944, in denen die Bundesrepublik als rechtmäßiger Erbe des Widerstands gegen das Dritte Reich vorgestellt wurde, haben einen öligen Beigeschmack. Derselbe Bundeskanzler, der in seiner Gedenkrede in Berlin sagte, daß das Bekenntnis zum Widerstand des 20. Juli 1944 zum Bestandteil einer neuen Selbstfindung des deutschen Volkes geworden sei, stellte erst unlängst der Organisation der einstigen Angehörigen der Waffen-SS einen demokratischen Persilschein aus, um ihre Streichung aus dem Verfassungsschutzbericht zu rechtfertigen. Die Geschichte der Bundesrepublik ist durch ein höchst gebrochenes Verhältnis zum vielfältigen Widerstand gegen die NS-Despotie gekennzeichnet. Das volltönende Bekenntnis zum 20. Juli deckt dies eher zu.

Das Schicksal der Gegner des NS-Regimes – der Toten wie der Überlebenden – war nämlich in der Bundesrepublik sehr verschieden: Je nachdem, welcher politischen Richtung die Oppositionellen angehört hatten. Zwar wurden die konservativen, sozialreformerischen und sozialdemokratischen Oppositionellen, die das Attentat des 20. Juli 1944 vorbereitet hatten, in der öffentlichen Meinung und von offiziellen Repräsentanten der Bundesrepublik geehrt und durch Leistungen aus dem Bundesentschädigungsgesetz – zumeist für ihre Angehörigen – rehabilitiert. Aber die frühe Opposition von Gruppen der alten Arbeiterbewegung (aus der KPD, der SPD und kleinerer sozialistischer und kommunistischer Organsiationen), die im Unterschied zur weit überwiegenden Mehrheit des späteren bürgerlichen und konservativen Widerstands sogleich mit dem Sieg der NS-Diktatur 1933 einsetzte, wurde im öffentlichen Bewußtsein der Ära Adenauer kaum wahrgenommen.

Parallel zur überwiegenden Ausblendung des sozialistischen und kommunistischen Widerstands gegen das Dritte Reich konnte die Wissenschaft der linken Emigration – wenn überhaupt – nur am Rande des geistigen Milieus der frühen Bundesrepublik existieren. Die »Zeitschrift für Sozialforschung« (1932-1941), das bedeutendste Organ der wissenschaftlichen Emigration, blieb ein Geheimtip: Franz Neumanns »Behemoth« (dt. 1977) und Ernst Fraenkels »Doppelstaat« (dt. 1974), jene bis heute unerreichten, den Zusammenhang von Kapitalismus und Diktatur bloßlegenden Analysen des NS-Systems waren so gut wie einflußlos, sie wurden im Restaurationsklima der 50er Jahre nicht aus dem Amerikanischen übersetzt.

Umgekehrt wurden in der Ära Adenauer die Funktionseliten des NS-Regimes bis auf einige Ausnahmen weiterverwendet und damit hoffähig gemacht, während sozialistische und kommunistische Gegner der Nazi-Diktatur im Extremfall gewärtigen mußten, für ihren Wider-stand von Repräsentanten des bundesdeutschen Staates diskriminiert zu werden: Wer – wie Willy Brandt – als Sozialist im Exil gegen das NS-Regime gekämpft hatte, dem wurde vom regierenden Bundeskanzler Adenauer im Wahlkampf von 1961 das Exil als Makel (»Brandt alias Frahm«) angeheftet; wer aber – wie Hans Globke – einen Kommentar zu den Nürnberger Rassegesetzen von 1935 verfaßt hatte, in dem die Diskriminierungsnormen gegen die Juden z.T. noch extensiv interpretiert wurden, konnte Staatssekretär im Bundeskanzleramt werden. Wer als Kommunist Widerstand gegen das Dritte Reich geleistet hatte, dem wurde dies in einem politischen Strafprozeß vorm Landgericht Lüneburg als Indiz für seine frühe Unbotmäßigkeit negativ vorgerechnet; wer aber wie Karl Friedrich Vialon als Regierungdirektor in der NS-Diktatur für die Ablieferung der den Juden geraubten Vermögensgegenstände verantwortlich war, konnte Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit werden.

Auch gesetzlich wurde die Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus unterschiedlich bewertet: Je nach den politischen Zielen der Opposition. Hatten noch die Alliierten mit ihren Gesetzgebungen nach 1945 die Wiedergutmachung für nationalsozialistisches Unrecht allen Gruppen der Opposition – von den Kommunisten über die Sozialdemokraten, den Zentrumsleuten und den Konservativen – zukommen lassen, unabhängig davon, welche politischen Ziele diese Oppositionellen im einzelnen verfolgten, so änderte sich diese Grundeinstellung in der Gesetzgebung der Ära Adenauer. Im Bundesentschädigungsgesetz wurde eine Bestimmung eingefügt (§ 6 Abs. 1 Ziff. 2), die es erlaubte, Kommunisten ihrer Entschädigungsansprüche verlustig gehen zu lassen, wenn sie – so das Gesetz – »die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfen«. Sofern der Oppositionelle Kommunist blieb, war also die Möglichkeit gegeben, seinen Widerstand gegen das NS-Regime nach dem Verbot der KPD entschädigungsrechtlich für irrelevant zu erklären.

Die für die Ära Adenauer typische vielfache Nichtachtung jener sozialistischen und kommunistischen Individuen und Gruppen, die die Nazis von Anbeginn als ihre grundsätzlichen Gegner bekämpft hatten – »Vernichtung des Marxismus« lautete die entsprechende Parole Hitlers -, hing damit zusammen, daß die Führungsschichten des NS-Systems in den demokratischen Verfassungsstaat der Bundesrepublik weitgehend übernommen wurden. Diese Schichten, die die NS-Diktatur in der Wirtschaft, der Verwaltung, der Justiz, der Universität und den Schulen mitgetragen hatten, besaßen in der Adenauer-Zeit – trotz mancher Gegenpositionen in der Gewerkschaftsbewegung, im Protestantismus und im Bundesverfassungsgericht – ein klares geistiges Übergewicht. Sie hatten ein unmittelbares Interesse daran, ihre einstigen tragenden Funktionen in der Nazi-Diktatur zu verdrängen oder in ein günstigeres Licht zu rücken, ihren damaligen Gegner aber, die linke Opposition gegen den Faschismus, ins Abseits zu drängen. So hielten, jene Oberschichten, wenn auch zeitgemäß modifiziert, an ihren alten politischen Optionen fest, indem sie die gesellschaftlichen Ziele des linken Widerstands gegen das Dritte Reich für fragwürdig erklärten: Die Konzeption eines sozialistischen Deutschlands – auch in der Version Kurt Schumachers – galt ihnen, öffentlichkeitswirksam, als totalitär. In der Staatsrechtlehre etwa hatte Ernst Forsthoff, der einst die Diktatur des NS-Staates unterstützt hatte, weil sie sich gegen die sozialistischen Grundvorstellungen der Arbeiterbewegung richtete, die bis heute weiterwirkende These vertreten; daß eine gesellschaftliche Demokratie notwendig zur »Vernichtung des Rechtsstaates« führe. Kurz: »Wir haben nicht an das angeknüpft, was die Nazis zerstört haben, sondern an das, was unter den Nazis perexistiert hat« (Boehlich). Die Opposition der Linken gegen das Dritte Reich wurde – abgesehen von der am 20. Juli 1944 beteiligten sozialdemokratischen Gruppierungen – vom herrschenden Bewußtsein der Ära Adenauer zum zweiten Mal ausgebürgert. Dieser Verdrängungsprozeß, der die frühe Bundesrepublik nachhaltig prägte, muß kritisch aufgearbeitet werden. Sonst bleibt die Legitimation unserer Demokratie durch die Berufung auf den antinazistischen Widerstand eine bloße Phrase.

Kategorie: vorgänge: Artikel

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