beschlossen am 19. November 1967 in Kassel
zuletzt geändert am 24. September 2011 in Berlin
1. Der Verein führt den Namen 'Humanistische Union'. In englischen Beschreibungen trägt der Verein den Namenszusatz ‚German Civil Liberties Union’.
2. Er wird in das Vereinsregister eingetragen.
3. Er hat seinen Sitz in München.
Es ist der Zweck und die Aufgabe des Vereins, alle Bestrebungen zu fördern, welche
1. die ungehinderte Entfaltung aller weltanschaulichen, religiösen, philosophischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Auffassungen in gegenseitiger Achtung gewährleisten,
2. es jeder Bürgerin und jedem Bürger gestatten, von den im Grundgesetz garantierten Rechten der individuellen Lebensgestaltung, der Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnis-, der Meinungs-, Informations- und Koalitionsfreiheit ohne Furcht vor Nachteilen Gebrauch zu machen,
3. die Unabhängigkeit des Staates und seiner Einrichtungen sowie aller Bereiche, in denen gesamtgesellschaftliche und sachliche Aufgaben zu lösen sind, gegenüber Machtansprüchen konfessioneller und weltanschaulicher Gruppen zu wahren suchen,
4. der Festigung demokratischer Solidarität und Toleranz, insbesondere auf dem Gebiet der Erziehung dienen,
5. dem friedlichen Zusammenleben aller Menschen im zwischenstaatlichen und innerstaatlichen Verhältnis dienen und Minderheiten vor Diskriminierung schützen,
6. auf der Herstellung menschenwürdiger, demokratischer Arbeitsbedingungen für Bürgerinnen und Bürger deutscher und nichtdeutscher Herkunft in Betrieben, Ausbildungsstätten und anderen gesellschaftlichen Einrichtungen abzielen,
7. Beiträge zu einer menschenwürdigen und gesunden Umweltgestaltung zu leisten versuchen.