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Anträge an die Mitglie­der­ver­samm­lung 2018

Mitteilungen23605/2018Seite 4-7

in: HU-Mitteilungen Nr. 236 (2/2018), S. 4-7

(Red.) Bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe der Mitteilungen lagen vier Anträge an die Mitgliederversammlung vor. Weitere Anträge (sofern sie sich nicht auf Satzungsänderungen beziehen) können noch bis zum Beginn der Versammlung eingereicht werden.

Antrag 1: Satzungs­än­de­rung

Die Mitgliederversammlung beschließt folgende Änderung der Vereinssatzung:

In § 11 wird ein neuer Absatz 3 eingefügt:

Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sofern Mitglieder des Bundesvorstands oder der Vorstände von Landes-, Regional- oder Ortsverbänden für die Vorbereitung und Durchführung von Rechtsschutzverfahren tätig werden, können sie auf der Grundlage eines Honorarvertrages eine ihrem Arbeitsaufwand entsprechende angemessene Vergütung erhalten. Der Bundesvorstand ist ermächtigt, entsprechende Honorarverträge abzuschließen; er ist insoweit von der Anwendung des § 181 BGB befreit. Der Abschluss solcher Verträge ist der darauffolgenden Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu geben.

Die Nummerierung der weiteren Absätzen wird entsprechend angepasst.

Begründung:

Die Bezahlung von Vorstandsmitglieder gemeinnütziger Vereine ist nur dann zulässig, wenn sie in der Vereinssatzung explizit geregelt ist. Das gilt für alle Zahlungen, die über eine reine Erstattung tatsächlich angefallener Kosten im Rahmen der Vereinstätigkeit (etwa: Fahrtkosten) hinaus geht. Mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung soll dafür eine Grundlage geschaffen werden. Sie orientiert sich an vergleichbaren Regelungen anderer anerkannter Vereine, wählt jedoch eine im Vergleich „enge“ Lösung, die folgende Grenzen enthält:

  • sie ist auf einen sachlich begrenzten Bereich der Vereinsarbeit (die Mithilfe bei Rechtsschutzverfahren) beschränkt
  • sie enthält weder einer pauschale Aufwandserstattung noch eine Ehrenamtspauschale für Vorstandsmitglieder.

Mit dieser engen Regelung wird dem besonderen Stellenwert von Rechtsschutzmaßnahmen für die künftige Arbeit der HU Rechnung getragen. Der Bundesvorstand hat sich im vergangenen Jahr intensiv mit der Frage der Arbeitsschwerpunkte und Aktionsformen des Vereins befasst. Daraus entstand der Vorschlag einer stärkeren Fokussierung auf sogenannte Musterklagen. Er folgt der Einsicht, dass es zahlreiche Themenfelder der HU gibt (etwa: Bioethik, Datenschutz oder Sicherheitsrecht …) in denen die argumentative Kraft der HU, aber auch der weiteren Bürgerrechtsbewegung nicht ausreicht, um die Gesetzgeber von offensichtlich unsinnigen bzw. grundrechtsfeindlichen Vorhaben abzubringen bzw. neue Standards zu etablieren – bei denen aber durchaus die Chance besteht, dies vor Gericht zu erstreiten. Zugleich bieten Musterverfahren die Gelegenheit für eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit sowie das Einwerben von Spenden.

Deshalb möchte der Bundesvorstand Musterklagen als „Standardinstrument“ in der Vereinsarbeit der HU etablieren. Dieser Vorschlag schließt andere Aktionsformen (etwa: Demonstrationen, Petitionen, Fachveranstaltungen, Publikationen …) nicht aus; sie sollen jedoch sinnvoll mit den Musterklagen verbunden und nach Möglichkeit so eingesetzt werden, dass sie die öffentliche und politische Wirkung dieser Klagen unterstützen und verstärken. Die Grundzüge dieses Konzepts wurden bereits auf der letzten Mitgliederversammlung vorgestellt.

Unsere Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass solche Musterklagen (vor allem wenn es sich um mehrstufige Verfahren handelt) nicht „nebenbei“ und allein mit ehrenamtlichen Mitteln zu stemmen sind – vor allem, wenn dies kontinuierlich und in mehreren Themenbereichen gleichzeitig betrieben werden soll. Dafür muss juristischer bzw. technischer Sachverstand eingeworben bzw. eingekauft werden,
Um das Prinzip der grundsätzlich ehrenamtlichen Vorstandsarbeit nicht zu gefährden, soll die Bezahlung ausdrücklich auf jene Leistungen beschränkt bleiben, die für Musterverfahren des Vereins erbracht werden. Alle übrigen Tätigkeiten sind nicht erstattungsfähig.

Antragsteller: Bundesvorstand

Antrag 2: Humanis­ti­sche Union lehnt das Berliner Volks­be­gehren zur Ton- und Video­über­wa­chung an öffent­li­chen Orten ab

Die Humanistische Union lehnt den Gesetzesentwurf des „Aktionsbündnis für mehr Videoaufklärung und Datenschutz“ entschieden ab. Das von der CDU Berlin, der Gewerkschaft der Polizei und der Deutschen Polizeigewerkschaft unterstützte Überwachungsbündnis hat in Berlin eine Initiative gestartet, die in einem Volksentscheid enden soll.

In dem Volksentscheid würde über ein Gesetz abgestimmt, das es der Polizei ermöglichen soll, Menschen an öffentlichen Orten mit Bild- und Tonaufnahmen zu überwachen. Es handelt sich dabei, laut Gesetzesvorschlag, um Orte, an denen gefährdete Objekte sind (wie Denkmäler und Friedhöfe); um gefährliche Orte, an denen Straftaten verabredet, vorbereitet oder verübt werden könnten; um Orte, an denen große Menschenansammlungen sind (wie Straßenfeste, musikalische und sportliche Großveranstaltungen); und zusätzlich um große Fahrradabstellplätze. Die Initiative geht davon aus, dass in Berlin 50 Orte so gefährlich sind, dass sie kontinuierlich mit 2500 Kameras (und einer nicht genannten Zahl von Mikrophonen) überwacht werden müssen.

Diese Bild- und Tonaufnahmen sollen nicht unverzüglich gelöscht, sondern einen Monat gespeichert werden. Die Polizei soll immer die modernste Technik und ‚intelligente Videoaufklärung‘ einsetzen. Anstatt anlassbezogener Maßnahmen und einer bürgernahen Polizei, werden Millionen Unschuldiger unter Generalverdacht gestellt und Computerprogramme, die mittels Algorithmen verdächtiges von unverdächtigem Verhalten unterscheiden sollen, sollen die Arbeit der Polizei übernehmen. Dabei geht es dem Überwachungsbündnis nicht um das Verhindern von Verbrechen, sondern nur um die Aufklärung.

Die Humanistische Union lehnt diesen Gesetzesvorschlag entschieden ab. Er ist überbordend. Er nimmt keine Rücksicht auf Grundrechte.

Außerdem überschreitet er die Gesetzgebungskompetenz des Landes, weil er in erster Linie keine Verbrechen verhindern, sondern nur aufklären will. Die Maßnahmen zur Aufklärung von Straftaten werden allerdings vom Bund geregelt.

Die Humanistische Union fordert den Senat auf, den Vorschlag des Überwachungsbündnis durch den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin auf seine Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen.

Die Humanistische Union fordert die Regierungsparteien, die SPD, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, und die anderen im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien auf, den Gesetzesentwurf des Überwachungsbündnis entschieden abzulehnen.

Die Humanistische Union begrüßt alle Initiativen, die sich gegen dieses Volksbegehren richten. Sie unterstützt ausdrücklich die Mitgliedschaft des Landesverbands Berlin-Brandenburg in der Berliner Allianz für Freiheitsrechte und fordert alle auf, den Aufruf zu unterzeichnen: https://www.baff.berlin/.

Antragstellerin: HU Berlin-Brandenburg.
Bei dem Text handelt es sich um einen Antragsentwurf des Landesvorstands, der auf der Mitgliederversammlung des LV Berlin-Brandenburg am 30. Mai beschlossen werden soll.

Antrag 3: Unter­stüt­zung der Erklärung „Unsere Antwort für Demokratie und Menschen­rechte“

Die HU unterstützt die Erklärung „Unsere Antwort für Demokratie und Menschenrechte“ und ruft ihre Mitglieder zur Unterschrift auf. Die Erklärung lautet:

Die Menschenrechte enden an keiner Grenze dieser Welt. Wir solidarisieren uns mit allen Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Armut in unserem Land Zuflucht suchen, und wenden uns gegen jede Ausgrenzung.“ (https://antwort2018.hirnkost.de)

Begründung:

Die sogenannte »Erklärung 2018« die u.a. von Henryk M. Broder, Uwe Tellkamp, Thilo Sarrazin, Vera Lengsfeld, Eva Hermann (erst-)unterzeichnet wurde, unterstellt illegale Masseneinwanderung und dass Deutschland dadurch beschädigt wird. Diese Erklärung lautet:

Mit wachsendem Befremden beobachten wir, wie Deutschland durch die illegale Masseneinwanderung beschädigt wird. Wir solidarisieren uns mit denjenigen, die friedlich dafür demonstrieren, dass die rechtsstaatliche Ordnung an den Grenzen unseres Landes wiederhergestellt wird.

Die Unterzeichner/innen der »Erklärung 2018« weichen den drängenden Fragen aus und reduzieren die Debatte auf ein Phänomen, das nur eine Facette und eher Folge als Auslöser der gesamten Krise ist, nämlich die Migration. Sie treffen damit die Schwächsten und machen sie zu Sündenböcken. Das löst kein einziges Problem und trägt zu weiterer gesellschaftlicher Spaltung bei.

Antragsteller: Wolfgang Stöger & Wolfgang Killinger, München

Antrag 4: Gegen den Abbau von Grund- u. Freiheits­rechten durch die Novel­lie­rungen der Polizei­ge­setze

Die HU unterstützt die HU-Landes- und Regionalverbände bei ihren Aktionen gegen die in verschiedenen Bundesländern geplanten Änderungen der Polizeiaufgabengesetze. Beispielhafte Unterstützung durch Koordination/Abstimmung der Landesaktivitäten auf Bundesebene, Initiierung von Bundesaktivitäten, juristische Beratung der HU-Landesverbände, Finanzielle Unterstützung von Landesaktivitäten, Vermittlung von Referenten/innen, …


Begründung:

Die Landesregierungen in Bayern, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bereiten derzeit folgenschwere Änderungen der Polizeigesetze vor. Diese führen zu einer deutlichen Beschränkung der Grund- und Freiheitsrechte der BürgerInnen.

Die Ausweitung der Befugnisse der Polizei und vorgeblich notwendige Sicherheitsverschärfungen

z.B. vorsorgliche Aufenthalts- und Kontaktverbote, vorbeugende Inhaftierung sowie Durchsuchungs- und Überwachungsmaßnahmen auch ohne konkreten Tatverdacht (bei drohender Gefahr), Ausweitung der Videoüberwachung, Einführung von Elektroschockpistolen, elektronische Fußfesseln für nicht genauer definierte »Gefährder«, …

sind gänzlich unverhältnismäßig, widersprechen allen rechtsstaatlichen Prinzipien und müssen verhindert werden.

Antragsteller: Landesverband Bayern

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