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Antrag 2: Humanis­ti­sche Union lehnt das Berliner Volks­be­gehren zur Ton- und Video­über­wa­chung an öffent­li­chen Orten ab

11. Mai 2018
Datum: Mittwoch, 30. Mai 2018

Entschließung gegen das Berliner Volksbegehren für mehr Videoüberwachung

Die Humanistische Union lehnt den Gesetzesentwurf des „Aktionsbündnis für mehr Videoaufklärung und Datenschutz“ entschieden ab. Das von der CDU Berlin, der Gewerkschaft der Polizei und der Deutschen Polizeigewerkschaft unterstützte Überwachungsbündnis hat in Berlin eine Initiative gestartet, die in einem Volksentscheid enden soll.

In dem Volksentscheid würde über ein Gesetz abgestimmt, das es der Polizei ermöglichen soll, Menschen an öffentlichen Orten mit Bild- und Tonaufnahmen zu überwachen. Es handelt sich dabei, laut Gesetzesvorschlag, um Orte, an denen gefährdete Objekte sind (wie Denkmäler und Friedhöfe); um gefährliche Orte, an denen Straftaten verabredet, vorbereitet oder verübt werden könnten; um Orte, an denen große Menschenansammlungen sind (wie Straßenfeste, musikalische und sportliche Großveranstaltungen); und zusätzlich um große Fahrradabstellplätze. Die Initiative geht davon aus, dass in Berlin 50 Orte so gefährlich sind, dass sie kontinuierlich mit 2500 Kameras (und einer nicht genannten Zahl von Mikrophonen) überwacht werden müssen.

Diese Bild- und Tonaufnahmen sollen nicht unverzüglich gelöscht, sondern einen Monat gespeichert werden. Die Polizei soll immer die modernste Technik und ‚intelligente Videoaufklärung‘ einsetzen. Anstatt anlassbezogener Maßnahmen und einer bürgernahen Polizei, werden Millionen Unschuldiger unter Generalverdacht gestellt und Computerprogramme, die mittels Algorithmen verdächtiges von unverdächtigem Verhalten unterscheiden sollen, sollen die Arbeit der Polizei übernehmen. Dabei geht es dem Überwachungsbündnis nicht um das Verhindern von Verbrechen, sondern nur um die Aufklärung.
Die Humanistische Union lehnt diesen Gesetzesvorschlag entschieden ab. Er ist überbordend. Er nimmt keine Rücksicht auf Grundrechte. Außerdem überschreitet er die Gesetzgebungskompetenz des Landes, weil er in erster Linie keine Verbrechen verhindern, sondern nur aufklären will. Die Maßnahmen zur Aufklärung von Straftaten werden allerdings vom Bund geregelt.

Die Humanistische Union fordert den Senat auf, den Vorschlag des Überwachungsbündnis durch den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin auf seine Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen.

Die Humanistische Union fordert die Regierungsparteien, die SPD, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, und die anderen im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien auf, den Gesetzesentwurf des Überwachungsbündnis entschieden abzulehnen.

Die Humanistische Union begrüßt alle Initiativen, die sich gegen dieses Volksbegehren richten. Sie unterstützt ausdrücklich die Mitgliedschaft des Landesverbands Berlin-Brandenburg in der Berliner Allianz für Freiheitsrechte und fordert alle auf, den Aufruf zu unterzeichnen: https://www.baff.berlin/.

Antragstellerin: HU Berlin-Brandenburg.

Bei dem Text handelt es sich um einen Antragsentwurf des Landesvorstands, der auf der Mitgliederversammlung des LV Berlin-Brandenburg am 30. Mai beschlossen werden soll.

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