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Beschlüsse der Mitglie­der­ver­samm­lung 2017

Mitteilungen23308/2017Seite 4-7

in: Mitteilungen Nr. 233 (3/2017), S. 4-7

Beschlüsse 1-3: Socia­l-­Me­dia-­Prä­senz der Humanis­ti­schen Union

Die Mitgliederversammlung 2016 der Humanistischen Union (HU) beauftragte eine Arbeitsgruppe mit der Konzeption einer Social-Media-Strategie. Der Beschluss lautete:

Der Vorstand wird beauftragt, mit Hilfe einer Arbeitsgruppe bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein Online-Kommunikationskonzept unter Einschluss Sozialer Medien und unter Berücksichtigung der dafür nötigen Ressourcen vorzulegen.

Social Media werden in der HU seit Jahren kontrovers diskutiert. Bisher hat die HU darauf verzichtet, sie in größerem Umfang zu nutzen. Neben dem „klassischen“ Webauftritt und einzelnen Blogs gibt es seit einiger Zeit einen (eher punktuell genutzten) Twitter-Account; zusätzlich gibt es vereinzelt Initiativen auf lokaler Ebene.

Neben den Chancen von Social Media gibt es zweifellos auch Risiken. Die Arbeitsgruppe hat im Vorfeld der Mitgliederversammlung Chancen und Risiken untersucht und gegeneinander abgewogen. Angesichts zunehmender Schwierigkeiten der HU (und anderer NGOs), mittels klassischer Öffentlichkeitsarbeit ein größeres Publikum zu erreichen, erachtet sie eine Nutzung von Social Media durch die HU – trotz Bedenken – für sinnvoll und angezeigt. Dies sollte dann konsequent geschehen. Ein halbherziger Einsatz (etwa Nutzung nur als Verkündungsplattform oder ohne zusätzliche Ressourcen) kann nicht die nötige Reichweite erzielen und wäre am Ende wirkungslos.

Ziel der Präsenz ist es, neue Interessierte und Mitglieder für die HU zu gewinnen und neue Kommunikationskanäle für die politischen Inhalte der HU zu erschließen. Dabei wollen wir vermeiden, Interessierte zusätzlich zu animieren, die Plattform zu nutzen. Inhalte sollen stets auch in klassischen Medien angeboten werden, es soll keine exklusiven Social-Media-Inhalte geben. Wir wollen auch zunächst erproben, ob der Auftritt den erwarteten Nutzen stiftet. Dazu wird es eine Erprobungsphase geben, nach der der Mitgliederversammlung eine Empfehlung über die Weiterführung der Aktivitäten vorgelegt wird.

Bei der Wahl der Plattform für die Social-Media-Präsenz muss die Reichweite als wichtiger Aspekt berücksichtigt werden. Deswegen fiel die Entscheidung, Facebook zu nutzen. Andere Plattformen sind datenschutzfreundlicher; durch die teilweise deutlich geringere Reichweite werden wir aber nicht den gewünschten Effekt erzielen.

Einzelheiten werden vor der Einführung in einem detaillierten Konzept festgelegt. Die Beschlüsse lauten im Einzelnen:

Beschluss 1

Die Mitgliederversammlung beschließt nach eingehender Diskussion der Pro- & Contra-Argumente:

  • die Mitgliederversammlung spricht sich dafür aus, dass die HU – zunächst begrenzt auf eine zweijährige Erprobungsphase – sich eine Präsenz in den Social Media aufbaut und diese für ihre politische Öffentlichkeitsarbeit aktiv nutzt
  • der Bundesvorstand wird beauftragt, das Konzept für diesen Auftritt in Abstimmung mit den weiteren Arbeitsschwerpunkten der HU zu entwickeln und die notwendige Arbeitskapazität in der Bundesgeschäftsstelle dafür vorzusehen,
  • eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die das Engagement begleitet und evaluiert, und nach zwei Jahren der Mitgliederversammlung eine Empfehlung vorlegt, ob und in welcher Form es weitergeführt werden soll.

Abstimmungsergebnis:
20 Ja, 4 Nein, 3 Enthaltungen

Beschluss 2

Die Mitgliederversammlung beschließt:

  • Die Social Media Aktivitäten der HU konzentrieren sich auf den Aufbau einer Facebook-Präsenz und die erweiterte Nutzung des bestehenden Twitter-Accounts.
  • Die neu einzurichtenden Facebook-Präsenz soll Externe ansprechen, Arbeitsergebnisse und Positionen der HU zeitgemäß präsentieren und nach Möglichkeit an bestehende Onlinedebatten anknüpfen. Zugleich sollen dort Angebote für Mitglieder und Freunde unterbreitet werden, die auf eine stärkere Beteiligung am Verbandsleben und Mitwirkungsmöglichkeiten ausgerichtet sind.
  • Mit dem Ausbau des Twitter-Accounts soll die Vernetzung mit Medien und Fachöffentlichkeit verbesser werden, um die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins wirkungsvoller zu gestalten.
  • Für die Einbindung multimedialer Daten sollten Flickr (Bilderpool) sowie YouTube (Einbindung von Audio-/Videomitschnitten) genutzt werden – jedoch mit deutlichem Hinweis auf den „Ablagecharakter“ dieser Angebote und Verweis auf die eigenen Webangebote der HU.
  • Begleitend wird eine redaktionelle Mitarbeit an der Wikipedia vorgeschlagen, um Argumente und Informationen der HU in relevanten Themenfeldern der Onlineenzyklopädie zu verankern.

Abstimmungsergebnis:
17 Ja, 7 Nein, 3 Enthaltungen

Beschluss 3

Die Mitgliederversammlung beauftragt den Bundesvorstand, ein Social-Media-Konzept für die HU zu erarbeiten, dass sich an den (künftigen) Arbeitsschwerpunkten des Vereins orientiert und auf möglichst große Reichweite ausgelegt ist. Dazu sollte auch in geeignete Werbemaßnahmen investiert werden. Das Konzept sollte die Möglichkeiten der Sozialen Medien voll ausschöpfen und mehr als nur eine Abbildung der bisherigen Verbandsaktivitäten leisten. Im Rahmen dieses Konzepts sollten neue Formate der Darstellung / Vermarktung von HU-Positionen erprobt werden.

Abstimmungsergebnis:
16 Ja, 4 Nein, 9 Enthaltungen

Das vorgelegte Papier der Arbeitsgruppe mit den detaillierten Analysen und Begründungen für diese Vorschläge finden sich auf der Webseite der HU bzw. können in der Bundesgeschäftsstelle abgerufen werden.

Beschluss 4: Das ist der Gipfel

Anlässlich des G20-Gipfels soll das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für zwei Tage ausgesetzt werden. Laut der „Versammlungsrechtlichen Allgemeinverfügung“ soll ab dem 7. Juli um 6 Uhr morgens bis zum 8. Juli um 20 Uhr eine Demonstrationsverbotszone von 38 Quadratkilometer, und damit für weite Teile der Stadt, gelten.

Im Namen der Sicherheit wird das Aushebeln des Demonstrationsrechts auf 66 Seiten von Hamburgs Polizeipräsidenten verfügt. Während von den 20 Gipfelteilnehmern eine Stadt besetzt wird, ist für ein Camp der Protestierenden kein Platz.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist das Grundrecht der Versammlungsfreiheit unverzichtbar für eine funktionierende Demokratie. Dieses Grundrecht umfasst auch das Selbstbestimmungsrecht über den Ort der Versammlung. Deshalb unterstützt die HU die Klage des Bündnisses gegen den G20 gegen die Allgemeinverfügung und die „demokratie- und grundrechtsfreien Zonen“ und fordert den Hamburger Senat auf, sein Versprechen einzuhalten, keine Demonstrationsverbotszonen zuzulassen.
Initiativantrag von Helga Lenz, Lübeck

Abstimmungsergebnis:
einstimmig ohne Enthaltungen angenommen

Beschluss 5: Das überholte Gefängnis – Für einen humanen Umgang mit Straf­fäl­ligen

Die Mitgliederversammlung beschließt:

Die Humanistische Union veranstaltet – vorzugsweise in München – eine Tagung über den Sinn und Unsinn von Freiheitsstrafen. Dort sollen PraktikerInnen des Strafvollzugs, KriminologInnen, PsychologInnen, SoziologInnen und VertreterInnen der Straffälligenhilfe Perspektiven entwickeln für Alternativen zum Gefängnis als Resozialisierungseinrichtung. Erwünscht sind auch Szenarien für den Übergang vom heutigen Strafvollzug zu der Zukunftsvision.  Auch Möglichkeiten zur Humanisierung des Strafvollzugs und zur Prävention von Straftaten sollen vorgeschlagen werden. Das Ergebnis dieser Tagung soll die HU in aufklärende Maßnahmen und Gesetzesvorschläge umsetzen.

Abstimmungsergebnis:
bei wenigen Enthaltungen ohne Gegenstimmen angenommen

Beschluss 6: Arbeits­gruppe Whist­leblo­wing

Die Mitgliederversammlung beschließt:

Die Humanistische Union setzt in Zukunft eine AG Whistleblowing ein. Aufgabe dieser AG wäre, ein Konzept auszuarbeiten, um eine Gesetzesinitiative zum Schutz von Whistleblowern anzuregen.  Nach Möglichkeit ist eine Kooperation mit anderen Initiativen anzustreben, die zu diesem Thema arbeiten.

Abstimmungsergebnis:
bei wenigen Gegenstimmen und mehreren Enthaltungen angenommen

Beschluss 7: Aktion 18. März

Die Mitgliederversammlung beschließt:

Die Humanistische Union unterstützt die „Aktion 18. März“. Ziel ist, den 18. März als bundeseinheitlichen Feiertag zu etablieren.

Abstimmungsergebnis:
bei wenigen Gegenstimmen und mehreren Enthaltungen mehrheitlich angenommen

Beschluss 8: Stellung­nahme gegen Pläne zur Abschaffung des Bargelds

Die Mitgliederversammlung beschließt:

Die Mitgliederversammlung der Humanistischen Union erklärt, dass das Bargeld keinesfalls abgeschafft werden darf, da dies zu einer totalen Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger führen würde.

Initiativantrag von Stefan Hügel, Ingo Jürgensmann und Franz-Josef Hanke
Abstimmungsergebnis:
bei zwei Enthaltungen einstimmig angenommen

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