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Die Zukunft erinnern. Zum fünfzigsten Jahrestag der Gründung der Humanis­ti­schen Union am 26. August 1961*

In: vorgänge Nr. 194 (2/2011), S. 4-15

Wer seinen fünfzigsten Jahrestag begeht hat Anlass, über seine Zukunft nachzudenken, ungeachtet der Gefahr, dass dabei viel schief gehen kann. Die Verführung zu Pessimismus und Optimismus liegt nahe, wenn die Vergangenheit verklärt und vernebelt wird, der Blick auf die Gegenwart durch fehlerhafte Selbstwahrnehmung getrübt ist und die Zukunft bedrohlich, irrlichternd oder verheißungsvoll erlösend erscheint. Derartigen Fehlwahrnehmungen zu entgehen, scheint schwierig zu sein, denn wer nach seiner eigenen Zukunft fragt, fragt nach seiner Existenz. Dass es dennoch geschehen soll, liegt an der Bedrängnis, die für die HU dadurch entsteht, dass ihre Gründungsgeneration nahezu endgültig verschwunden ist und die Generation, die die HU über die letzten Jahrzehnte getragen hat, absehbar in diesem Jahrzehnt von der gesellschaftlichen Bühne abtreten wird. Verschwindet damit die HU, muss sie neu erfunden werden oder lässt sich die Zukunft aus der Vergangenheit erinnern und so durch Neugestaltung in der Gegenwart gewinnen?

Unser Umgang mit der „glor­rei­chen“ Vergan­gen­heit

Jeder, der Geschichte erzählt, rekonstruiert bekanntermaßen nicht nur Tatsächliches, sondern er versucht, durch die Erzählung die Definitionsmacht über die historischen Ereignisse zu erlangen. In der alltäglichen Bürgerrechtsarbeit der HU findet Erinnern regelmäßig nur dann statt, wenn es lohnend erscheint, die eigenen inhaltlichen Thesen als frühe Erfindungen der HU in der Öffentlichkeit vorzustellen oder wenn der HU Vergangenes vorgehalten wird und sie sich dafür rechtfertigen muss. Ein solcher Umgang mit der Geschichte ist pragmatisch verkürzend, weil er Diskussionsinhalte nur sehr eingeschränkt rekonstruiert. Die näheren Umstände, insbesondere das Auf und Ab der Diskussionen, die Rückschläge, die Kontexte in denen die Diskussionen stattgefunden haben und die Personen, die sie geführt haben, bleiben meistens ausgeblendet. Dadurch wird der Rückgriff auf die Geschichte instrumentell: man benutzt nur das, was man gerade braucht, um die gegenwärtigen Forderungen zu legitimieren. Die Vergangenheit erscheint als ein stetiger Aufstieg der eigenen Ideen, die Vereinsgeschichte wird eine „glorreiche“ Geschichte.

Die personellen Brüche, die immer wieder stattgefunden haben, das Verschlafen von wichtigen Bürgerrechtsthemen oder wie qualvoll es war, im Verein konsentierte Positionen zu finden und wie schwierig, diese Positionen in der Öffentlichkeit durchzusetzen, werden kaum erwähnt, geschweige denn als historischer Vorgang analysiert, um daraus Gewinn zu ziehen. Zwar gibt es einige wenige tiefer gehende Analysen der HU- Geschichte [1], aber selten werden aus derartigen Analysen Schlussfolgerungen für die aktuelle Ausrichtung der Bürgerrechtsarbeit gezogen. Im günstigsten Fall rekonstruiert eine junge Generation auf der Suche nach dem, was die HU war und ist, die Geschichte ihrer Altvorderen, um dann auch ihrerseits ihre Deutungen des Historischen zur Legitimation ihrer eigenen Forderungen zu nutzen. Beispielhaft verweise ich auf die Beiträge von Nina Helm [2] und Thymian Bussemer [3] anlässlich des vierzigsten Jahrestages der Gründung der HU. Zum fünfzigsten Jahrestag soll hier nun versucht werden, die eigene Geschichtsdarstellung der HU zu hinterfragen, nicht um ihr die Legitimation abzusprechen, sondern um auch aus den Misserfolgen und Niederlagen etwas für unsere Zukunft zu begreifen.

Am 2628. August 1961** versammelte sich zur Gründungsversammlung der ersten deutschen Bürgerrechtsorganisation in München – so die Erzählung über den Anfang – die linksliberale intellektuelle Elite der Republik. Sie sei repräsentiert worden vom Vorsitzenden Gerhard Szczesny, damals Abteilungsleiter beim bayerischen Rundfunk, ab 1962 selbständiger Verleger, dem hessischen Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer sowie den Professoren Dr. Alexander Mitscherlich, Dr. René König und Dr. Walter Fabian. Bereits im Sommer 1962 habe die Humanistische Union Ortsverbände oder Stützpunkte in Augsburg, Berlin, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Lübeck, Lüneburg, Nürnberg, Saarbrücken, Wuppertal gegründet. Es sei, so Till Müller-Heidelberg in seinem in den Mitteilungen veröffentlichten Beitrag zum vierzigsten Jahrestag der HU, ein Aufbruch gewesen gegen geistige Bevormundung und für „erstrebte Selbstverantwortung und Selbstverwirklichung des Einzelnen.“, so wie es auch bereits im Gründungsaufruf niedergeschrieben worden sei. [4]

Die HU ist unbestritten Bestandteil des Vor-68er-Aufbruches. Das wird nicht nur durch das Gründungsdatum belegt, sondern vor allem durch die Vorwegnahme wichtiger Themen des Umbruchs der bundesrepublikanischen Gesellschaft durch die 68er. [5] Mit ihren Gründungsthemen, wie der Trennung von Kirche und Staat, der Reform des Sexualstrafrechts und der Reform des Strafvollzuges, hat die HU öffentlich auf die ungelösten Probleme der neuen Wohlstandsordnung der Bundesrepublik hingewiesen und sie als gesellschaftlichen Skandal ins Blickfeld gerückt. Dabei ging es der HU sowohl um die eigene Emanzipation ihrer Mitglieder und deren Interessenvertretung als auch um die Vertretung von Randgruppen, wenn sie sich gegen die autoritäre Macht des Staates, der Kirchen und anderer – auch wirtschaftlicher – Verbände wandte. [6] Das wird daran deutlich, dass die HU sexuelle Tabus und die Tabuisierung von Ehe- und Beziehungsproblemen genauso aufzubrechen versuchte, wie sie die Probleme des Bildungsnotstandes oder Probleme im Strafvollzug aufzeigte. Die HU wollte, schaut man in den Gründungsaufruf „für die Wahrung oder Wiederherstellung unserer Grundrechte … sorgen, die gemeinschaftlichen Werte unseres Staates verteidigen, für eine freie und weltoffene Erziehung, Bildung und Forschung“ eintreten und alles tun, was geeignet ist, „die wahre Struktur und Stärke der religiösen, philosophischen, weltanschaulichen, künstlerischen und existentiellen Strömungen in unsrer Gesellschaft zum Vorschein und zur Geltung zu bringen.“[7]

In dieser inhaltlichen Beschreibung war Mehreres angelegt. In erster Linie ging es um die Fixierung auf die Grundrechte, ohne sich auf bestimmte zu konzentrieren. Vielmehr sollten, wenn es nötig werden sollte, alle verteidigt werden. Die, die im Katalog des Grundgesetzes fehlten, sollten erkämpft werden. Die freiheitlich demokratische Ordnung des Grundgesetzes wurde als Verheißung begriffen, die man nicht etwa bekämpfte, sondern einforderte. Ausgehend von der Pluralität der in der Gesellschaft tatsächlich vorhandenen Anschauungen sollten die gemeinsamen gesellschaftlichen Werte formuliert werden. Das war eine Kampfansage an die damalige autoritäre christliche Leitkultur der Adenauerära. [8]

Wie konnte die HU mit diesen Themen zur intellektuellen Avantgarde der frühen 60er Jahre und zum Sprachrohr gesellschaftlich aufstrebender Minderheiten werden? Ist das tatsächlich ein Programm für eine Bürgerrechtsbewegung? Ja!, 1961 war die HU mit ihrem Gründungsaufruf der richtige Verein zur richtigen Zeit, am richtigen Ort. Die HU hat mit dem Bündel ihrer Forderungen den Zeitgeist getroffen und wesentliche Forderungen für den kulturellen und politischen Umbruch der Jahre 1968-1971 vorformuliert. Sie konnte bis 1962 bereits 1.500 Mitglieder gewinnen und wurde bis 1969 eine deutlich sichtbare Organisation mit ca. 4.500 Männern und Frauen, eingeschlossen die sehr starke Studentenorganisation. [9]

Die am 12.12.1964 gegründete Humanistische Studentenunion (HSU) agierte schon 1965 in 25 Ortsgruppen. Sie war in diesen Jahren das Lebenselixier des Vereins, welches die HU in die gesellschaftliche Bewegung hinein trug. Über die HSU fand die Verbindung zwischen der Gründungsgeneration und deren Themen mit den Themen des laufenden kulturellen Umbruchs statt, Themen, gegen die sich Mitglieder der HU zunächst durchaus auch wehrten. In diesen frühen Jahren ihrer Geschichte lebte die HU auch vom unglaublichen Hunger nach Argumenten. Das bessere Argument gehörte zum erfolgreichen Ritual, der nackte Kaiser wurde lächerlich gemacht. [10] In dieser Zeit, die bis heute zu Recht als die stärkste Zeit der HU angesehen wird, haben sich die Grundmuster ihrer Organisationsstruktur und ihre innerverbandlichen Verfahren herausgebildet. Über die Studentenorganisation wurde die nächste Generation rekrutiert, die Generation, die die HU bis in die Gegenwart getragen hat.

Aber warum ist dieser Blick auf den historischen Anfang heroisierend und verklärend? Weil er ein Stück weit suggeriert, die HU sei eine treibende Kraft der 68er Bewegung gewesen. Das aber war sie nicht.

Sie war ein Sammelbecken von konsequent antiautoritär, aber zugleich auch demokratisch-pragmatisch agierenden Kräften des gesellschaftlich, kulturellen Umbruchs. Sie organisierte den Brückenschlag zwischen den Generationen und verhalf den studentischen Forderungen nach Kräften zu einer rechtsstaatlichen Legitimation. So war sie es, die nach der Ermordung Benno Ohnesorgs durch den Polizeibeamten Kurras – trotz des ergangenen Demonstrationsverbotes – die Protestdemonstration in Berlin anmeldete und so wahrscheinlich die offene Revolte verhinderte. [11] Dieses Verhaltensmuster, mitten in einer scheinbar unüberbrückbaren gesellschaftlichen Auseinandersetzungen das Grundgesetz (hier das Demonstrationsrecht) einzufordern, charakterisiert die HU und bezeugt ihren Standpunkt, man müsse die vom Grundgesetz verheißene Ordnung nur konsequent verwirklichen, dann würden die notwendigen gesellschaftlichen Veränderungen auch möglich sein. Den Forderungen der 68er-Bewegung nach grundsätzlichen gesellschaftlichen Änderungen stand sie dementsprechend fremd gegenüber. Die HU geriet deshalb auch unter den Druck der Forderungen ihrer eigenen Studentenorganisation. Dieser Druck führte nicht nur partiell zur Erweiterung des Forderungskataloges der HU, sondern auch zu Brüchen. Der Rückzug des ersten Vorsitzenden Szszesny und anderer aus dem Vorstand war ein solcher Bruch. Die HU war auch in dieser Zeit ihres Aufstiegs eine Organisation für Bewegte aber nicht die Organisation der Bewegung.

Diese Sicht auf die Rolle und die Verdienste der HU in ihrer „glorreichen Zeit“, lässt m. E. klarer erkennen, was die HU damals konnte und was nicht. Sie konnte Ideen aufgreifen und sie in rechtspolitische Forderungen ummünzen, meist indem sie Grundrechte und andere Verfassungsnormen zeitgemäß interpretierte und eine entsprechende Anwendung forderte. Dadurch wurde sie zur Bürgerrechtsorganisation und wirkte in soziale Bewegungen hinein, wurde aber nicht selbst zur Bürgerrechtsbewegung. Diese Rolle verfehlte sie auch schon an ihrem Anfang. Thymian Bussemer beschreibt die HU deshalb zu recht von ihrer Gründung an als einen Honoratiorenclub mit der Fähigkeit zum gesellschaftlichen Katalysator, der das Protestpotenzial dem gesellschaftlichen Mainstream vermittelte. Bussemer hat sehr wahrscheinlich auch recht, wenn er Szczesnys Rückzug aus dem Vorstand damit erklärt, dass dieser nie etwas anderes wollte, als einen elitären Zirkel unabhängiger Linksintellektueller zu gründen und „kalte Füße“ bekam, als die nächste Generation auf grundsätzlicheren gesellschaftlichen Änderungen bestand. [12]

Als die 68er Studentenrevolte die HSU als eines ihrer liberalsten Kinder fraß [13], und die Bewegung insgesamt in der Bildung der sozialliberalen Koalition verebbte, begann für die HU ein stetiger Abschwung. Dieser äußerte sich in dem stetigen Verlust von Mitgliedern, durch den die Ressourcen Geld und Zeit für die HU drastisch reduziert wurden und der bereits 1972 zu einem „alarmierenden Rückgang“ in der Effektivität der Öffentlichkeitsarbeit führte. [14] Von 1969 an bis 1992 sank der Mitgliederbestand wieder auf das Level von 1962. [15] In der Selbstdarstellung der HU wird dieser Abschnitt ihrer Geschichte als ein Weg beschrieben, den sie von einem Verein der antiklerikalen Aufklärung zur Bürgerrechtsbewegung zurücklegte. [16] Norbert Reichling spricht sogar davon, dass sich die HU vom Kulturpathos ihrer Gründerzeit trennte und den Weg zu einer rechtspolitischen Kampagnenarbeit fand. [17] Solche Beschreibungen übersehen die wiederkehrenden Orientierungsschwierigkeiten [18], die anhaltende Organisationsschwäche und in den achtziger Jahren die Abwanderung linker Bürgerrechtler ins Komitee für Grundrechte und Demokratie.

Als Beleg für die gelungene Neuorientierung nach 1968/69 gelten vor allem die Auseinandersetzungen mit den Terrorbekämpfungsgesetzen der siebziger Jahre. Schaut man sich die zwei wichtigsten Dokumente der Endsiebziger Jahre an, scheint die Neuorientierung tatsächlich gelungen zu sein. Ich beziehe mich zum einen auf das Memorandum der HU zum Sympathisanten-Begriff vom 9. September 1977, unterzeichnet von der Vorsitzenden Dr. Charlotte Maack, maßgeblich formuliert von Jürgen Seifert und zum anderen den Aufruf vom 23. Mai 1978, der überschrieben wurde mit „Die Humanistische Union fragt Bundesregierung und Bundestag: Wo beginnt der Kernbereich des Rechtsstaats?“ und der von einer Vielzahl linksliberaler Persönlichkeiten von W. Abendroth über Jürgen Habermas, Uta Ranke-Heinemann, Britta Wolf bis Karl Zinn unterzeichnet wurde. Beide Dokumente erwecken den Anschein, als hätte sich die HU im kalten Herbst der Bundesrepublik in ihrer Bürgerrechtsarbeit neu aufgestellt. In den Dokumenten wird auf zentrale Probleme der staatlichen Antiterrorpolitik reagiert. Die HU findet in diesen Dokumenten zu ihren bis heute vertretenen Grundpositionen zur Sicherheitspolitik. So beschreibt sie die entstandene Lage im Memorandum wie folgt:

„Seit sechs Jahren wird von der Waagschale der Schutz- und Freiheitsrechte etwas weggenommen und auf die Waagschale der inneren Sicherheit gelegt“

und ausgehend davon fragt sie:

“Wo beginnt der unantastbare Kernbereich der freiheitlichen Rechtsordnung in der Bundesrepublik, und wo darf er auch dann nicht angetastet werden, wenn das Risiko der inneren Sicherheit z.B. durch den Ausbau weiterer politischer Attentat zusätzlich belastet wird?“

Das beste Rezept gegen Terrorismus sei eine offene und zum Dialog fähige Gesellschaft. Es müsse in der Bundesrepublik möglich sein,

„ohne Berührungsangst mit möglichen Terroristen zu reden, ehe sie zu jenen stoßen, die Morden für ein Mittel der Politik halten.“

Das Memorandum gehört im Selbstverständnis der HU zu ihren größten Erfolgen. [19] Der damalige Bundespräsident Walter Scheel machte es sich weitgehend in seiner Ansprache beim Staatsakt für Hanns-Martin Schleyer am 25. Oktober 1977 zu eigen.

Kritisch ist zu dieser glorifizierenden Betrachtung aber anzumerken, dass das Memorandum nicht das ist, wofür es ausgeben wird, nämlich der Beleg für die Verwandlung der HU in eine kampagnenfähige Bürgerrechtsorganisation. Vielmehr bleibt sich die HU auch bei diesen Aktionen zur Sicherheitspolitik treu. Auch angesichts terroristischer Bedrohungen stellt sie sich konsequent gegen den Abbau grundrechtlicher Freiheiten. Sie kritisiert und vermittelt, indem sie Briefe schreibt, setzt sich aber nicht an die Spitze einer Kampagne. Die Fähigkeit zur bürgerrechtlichen Kritik der Sicherheitspolitik hatte die HU schon 1968 im Kampf gegen die Notstandsgesetzgebung erworben und in den siebziger Jahren wurde anlässlich der Terrorgesetzgebung die Auseinandersetzung mit der Sicherheitspolitik durchaus ein starkes Standbein der HU.

Die Kritik an der staatlichen Sicherheitspolitik war nicht das alleinige Thema der HU, auf das sie sich spezialisiert hatte. Die HU behielt vielmehr auch ihre alten Gründungsthemen bei und griff neue auf. [20] Von außen betrachtet erscheint das Themenspektrum der HU zwar zunehmend als bürgerrechtliches Sammelsurium, gleichzeitig wird das bürgerrechtliche Sammelsurium zum Markenzeichen der HU.

Heißt das, dass die HU sich allen wichtigen Themen der jeweiligen neuen sozialen Bewegungen zuwandte? So war es nicht, es fällt vielmehr auf, dass die HU zu großen Themen der siebziger und achtziger Jahre, zu Umwelt- und Naturschutz eher wenig sagte und bei der Antiatomkraftbewegung und der Friedensbewegung kaum in Erscheinung trat. Der Anschluss an diese neuen sozialen Bewegungen gelang ihr, anders als die Einbeziehung von Themen der Studentenbewegung der Jahre 1968/69, nicht. Lediglich an die Frauenbewegung versucht sie, Anschluss zu halten. So trat die HU kämpferisch für die Abschaffung des § 218 StGB ein und forderte im November 1977 mit einer Broschüre ein Antidiskriminierungsgesetz, eine Forderung, die später von der Partei DIE GRÜNEN übernommen wurde. Aber auch bei diesen von der HU durchaus erfolgreich aufgegriffenen Themen wird wieder das typische Muster der HU erkennbar, soziale Themen in erster Linie als rechtspolitische Forderungen zu formulieren. Das steht einer Bürgerrechtsorganisation gut zu Gesicht, macht sie freilich noch nicht zu einer gesellschaftlichen Bewegung.

Ein Thema hingegen verpasst sie nicht, da ist sie vielmehr von Anfang mit dabei. Das ist der Datenschutz. Beim Datenschutz wird sie prominent einer der Geburtshelfer des neuen Grundrechts auf informelle Selbstbestimmung. Nachdem Prof. Dr. Wilhelm Steinmüller [21] im Juli 1971 sein legendäres Gutachten zu den „Grundfragen des Datenschutzes“ angefertigt hat, in dem die grundlegenden Rechtsfragen des Datenschutzes erstmalig systematisch ausgearbeitet werden und die Figur der „informationellen Selbstbestimmung“ entworfen wird, die dann 1983 im „Volkzählungsurteil“ des Bundesverfassungsgerichts eine zentrale Rolle spielte, organisiert sich die HU schnell um dieses Thema. Warum die HU in dieses Thema von Anfang an eingestiegen ist, in andere Themen nicht, ist schwer zu ergründen. Es wäre leicht, einfach zu sagen, es hat an ihren Mitgliedern gelegen; es fällt aber schwer die soziologische Affinität der Mitglieder zu den von ihnen bearbeiteten Thesen zu beschreiben. Unabhängige bürgerliche Liberalität, der sich die Mitglieder nach allgemeinem Eindruck verbunden fühlen, legt eine Offenheit gegenüber fast allen Themen nahe. Aber diese Offenheit funktioniert nur begrenzt. Es scheint so, als ob die Begrenzungen durch die konsequente Orientierung am Grundgesetz entstehen und aus den inhaltlichen Begrenzungen des Grundgesetzes herrühren, auch wenn es der HU punktuell gelingt, Weiterungen der Grundrechte einzufordern. Die HU sicherte sich damit einen festen Platz im Bürgerrechtsspektrum der Bundesrepublik. Wirkungsgeschichtlich war die HU deutlich erkennbar als linksliberale Organisation, die linker und kämpferischer und damit weniger bürgerlich wahrgenommen wurde als z. B. die Gustav-Heinemann-Initiative, aber auch deutlich bürgerlicher und liberaler als das Komitee für Grundrechte. Auf diesem Platz hat sich die HU in den achtziger und neunziger Jahren dann eingerichtet ohne jemals eine kampagnenfähige Organisation zu werden.

Die HU hat sich in diesen Jahren nicht auf Themen spezialisiert wie das andere Organisationen, wie z.B. Pro Asyl, Amnesty u.a., getan haben. Sie hat sich auch nicht internationalisiert. Von gelegentlichen Ausflügen – nach Europa – abgesehen, blieb sie eine nationale, deutsche, in der Bundesrepublik verankerte Organisation. Sie ist auch ein mitgliederbasierter Verein geblieben. Das heißt, sie hat nicht auf einen hauptamtlichen Apparat gesetzt, sondern ihre Geschäftsstelle ist das geblieben, was sie von Anfang an war – ein Ein-Mann- bzw. ein Ein-Frau-Betrieb. Finanziert wurde die HU in allen fünf Jahrzehnten durch ihre Mitglieder und Freunde. So gesehen blieb die HU altmodisch und – wie Norbert Reichling feststellte – „ein sehr zäher Intelligenzlerverein“. [22] Formuliert man das euphorisch wie WolfgangJürgen Seifert, leistete die HU wichtige gemeinsame Denkarbeit in kleinerem Kreise. Sieht man es kritisch, entfaltete die HU als Bürgerrechtsorganisation Anziehungskraft allenfalls auf Intellektuelle, die mit Hilfe des Vereins an den aktuellen politischen Auseinandersetzungen partizipierten.

Wer oder was ist die HU gegen­wär­tig?

Die hier beschriebene Gegenwart der HU beginnt mit der deutschen Wiedervereinigung. An ihrem Anfang steht das Bemühen der HU, den Anschluss an die ostdeutsche Bürgerrechtsbewegung zu finden, das aber – hier wie überall im politischen System der Bundesrepublik – fehlschlägt. Daran kann auch das engagierte Mitwirken für eine neue gemeinsame deutsche Verfassung im Kuratorium für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder nichts ändern. Ostdeutsche Mitglieder sind im Verein bis heute rar und stabile Ortsgruppen in den neuen Ländern gibt es nicht. Der Verein ist auch zwanzig Jahre nach der Wiedervereinigung eine westdeutsche Organisation. Schon zum vierzigsten Jahrestag hat deshalb Nina Helm festgestellt, die HU erscheine ihr als ein westdeutsches Auslaufmodell. [23] Aber nicht nur das. Sie formulierte sehr scharf, dass vierzig Jahre HU genug seien; sie sah die HU im selbstverschuldeten Abseits. In der HU werde zu selbstverständlich über viele komplexe Zusammenhänge diskutiert und nicht bemerkt, wie abgehoben die Argumentationen verfasst seien und wie wenige Unterstützer damit erreicht würden. Aufgrund ihrer Erfahrungen in der HU Arbeit prognostizierte sie, dass die HU nicht in der Lage sein werde, die Probleme der Gegenwart und Zukunft zu bewältigen.

Natürlich hat die HU trotzdem weitergemacht. Sie feierte ihren vierzigsten Jahrestag unmittelbar nach dem 11. September 2001. Nicht weil sich die HU, sondern weil sich mit dem 11. September die Welt und mit ihr die Bundesrepublik änderte, gelang es der HU wieder, mehr Gewicht als Bürgerrechtsorganisation zu entfalten. Sie ist schnell und konsequent gegen die neuen Sicherheitsgesetzte aufgetreten. Gegen die von Schily und Schäuble inszenierte neue Antiterrorpolitik setzte die HU ihre in den zurückliegenden Jahrzehnten auf diesem Feld erworbene Kompetenz ein und konnte dadurch wieder verstärkt neue Mitglieder gewinnen. Mit ihrer alten, lange gewachsenen Kompetenz in der Sicherheitspolitik war die HU eine sichtbare Stimme gegen die mit der Sicherheitsgesetzgebung einhergehenden Irrationalitäten. [24] Sie schaffte es sogar, mit Einzelaktionen neue Polizeibefugnisse, wie die Online-Durchsuchung zu verhindern. So gelang es Fredrik Roggan mit seiner Verfassungsbeschwerde das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfahlen, wo diese Befugnis zum ersten Mal geregelt war, in Karlsruhe für nichtig erklären zu lassen. Er und die HU mit ihm, wurden damit zum Geburtshelfer des neuen Grundrechts für die Sicherheit und Integrität elektronischer Systeme. Mit ihren Erfolgen entwickelte sich in der HU neues Selbstbewusstsein, aber immer noch keine Kampagnenfähigkeit.

Der Versuch des Bundesvorstandes, eine Kampagne aus Anlass der Verabschiedung der gesetzlichen Regelungen zur Patientenverfügung zu entwickeln, scheiterte daran, dass die Ortsverbände die Anregung des Bundesvorstandes nicht aufgriffen. Bis heute arbeiten die Ortsverbände unabhängig vom Bundesvorstand. Sie wählen ihre Arbeitsschwerpunkte selbst. Der Bundesvorstand und die Bundesgeschäftsstelle unterstützen die Ortsverbände auf Anforderung. Eine Abstimmung von Arbeitsprogrammen findet zwischen dem Bundesvorstand und den Ortsverbänden nicht statt. Regelmäßig besteht über die innerverbandliche Zeitung (die Mitteilungen) die Möglichkeit, voneinander zu erfahren, indem jeder über sich berichtet. Als Folge der Selbstständigkeit der Ortsverbände entsteht regional in der Öffentlichkeit ein ganz unterschiedliches Bild von der HU. Das ist solange unproblematisch, wie es sich zu einem Gesamtbild bürgerrechtlicher Arbeit fügt. Arbeitsökonomisch aber ist das nicht, und es beschränkt vor allem die innerverbandliche Willensbildung auf die alle zwei Jahre stattfindende Delegiertenkonferenz und den dazwischen liegenden Verbandstag. Im Übrigen arbeiten alle Gremien völlig unabhängig von einander, was bis zur wechselseitigen Unkenntnis voneinander führt. Auch im zweiten Jahrzehnt des neuen Jahrtausends arbeitet die HU ohne sich thematisch zu beschränken. Ab 2006 begann der Bundesvorstand freilich, sich nach Ressorts zu organisieren und Verantwortlichkeiten für die Ressorts durch die Bundesvorstandsmitglieder herzustellen. Seither wird planmäßiger, weniger sporadisch und systematischer gearbeitet. Arbeitsergebnisse in den einzelnen Ressorts werden ausgewiesen und über so genannte Fachtagungen der Öffentlichkeit präsentiert. Mit diesen Tagungen hat die HU gegenwärtig ihr wichtigstes Arbeitsformat gefunden. Sie erarbeitet die Konzeptionen für diese Tagungen entsprechend ihren bürgerrechtlichen Vorstellungen, lädt Wissenschaftler als Vortragende zu diesen Tagungen ein und dokumentiert deren Ergebnisse. Damit realisiert sie im gegenwärtigen Poltikbetrieb ihren Anspruch auf die Katalysatorenfunktion zwischen den gesellschaftlichen Protestpotenzialen und dem Mainstream der gesellschaftlichen Willensbildung. Sie knüpft dabei nicht an existierende Protestbewegungen zu Bürgerrechtsthemen an, schreibt vielmehr ihre historisch gefundenen Bürgerrechtsthemen im Wesentlichem fort. Am eindrucksvollsten ist dies über die Berliner Gespräche, dem Forum der HU für die Auseinandersetzung über das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften, gelungen.

Die Frage nach der Existenz neuer in diesem Jahrtausend entstandener gesellschaftlicher Protestbewegungen, denen die HU sich anschließen könnte, scheint sich bisher nicht zu stellen, weil diese nicht sichtbar sind. Die beiden gegenwärtigen revolutionären Veränderungen unserer Welt – bewirkt durch die digitale Vernetzung des Einzelnen mit der Welt und den Zugriff des Menschen auf seine eigenen genetischen Grundlagen – scheinen bis heute keine Protestbewegungen außerhalb des offiziellen Politikbetriebes zu bewirken. Die größte sichtbare Aktion zu einem bürgerrechtlichen Thema hat es im letzten Jahrzehnt zur Vorratsdatenspeicherung gegeben. Sie wurde organisiert im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, mit dem die HU eng zusammenarbeitet.

Im Ergebnis der Arbeitsweise der Mitglieder des Bundesvorstandes, sich nach Ressorts zu organisieren, ist die Geschäftsstelle permanent überlastet und gerät immer wieder unter den Druck der selbst gestellten Anforderungen. Die Möglichkeiten, die Geschäftsstelle mit den verfügbaren finanziellen Mitteln zu erweitern sind dabei vollständig ausgereizt, auch angesichts leicht steigender Mitgliederzahlen.

2006 gelang es erstmalig seit 1970, das Blatt in Sachen Mitgliederstärke zu wenden. Seit 2006 sind mehr Mitglieder ein- als ausgetreten. Ursächlich für das Ansteigen der Mitgliederzahlen ist nicht die Arbeit auf einem bestimmten Themenfeld, sondern der Eintritt der HU in die Webkommunikation. 2006 wurde die neue Webseite der HU geschaltet. Seitdem hat die HU Medienkompetenz zurückgewonnen und auf dem Weg über das Netz auch ihre Mitgliederbasis gestärkt. Auch das ist eine Leistung der Geschäftsstelle, deren Fortführung im Zeitalter des Webs 2.0 neue personelle und finanzielle Ressourcen erfordern wird. Nur weil sich die HU den neuen Kommunikationsformen gestellt hat, ist es gelungen, eine neue junge Generation für die Bürgerrechtsarbeit in der HU zu gewinnen.

Zugleich ist dadurch ein Generationsproblem in der HU entstanden. Die oben geschildert Wahrnehmung der HU von Nina Helm zum vierzigsten Jahrestag wird stark zunehmen und mit ihr die innerverbandlichen Konflikte. Ein Vorgeschmack darauf war die Auseinandersetzung in der so genannten Pädophilendiskussion [25], in deren Verlauf 2005 der damalige Vorsitzende Polizeidirektor Reinhardt Mokros, und das frühere Vorstandsmitglied der Bundesverfassungsrichter a.D. Dr. Jürgen Kühling aus der HU austraten. In diesem Konflikt hat die HU nicht das vermocht, was sie bis dahin über Jahrzehnte prägte und auszeichnete: tolerant und geduldig Konflikte auszudiskutieren.

50 Prozent der Mitglieder sind in den letzten zehn Jahren eingetreten. Das ist eine junge Generation um die 30 Jahre. Der zweite große Mitgliederblock in der HU besteht aus Mitgliedern, die in den 60er und 70ziger Jahren eingetreten sind. Die dazwischen liegende Mitgliederschicht beträgt nur 20 Prozent. Damit ist die HU auch personell stark verändert und muss sich fragen, ob sie auch in der veränderten Besetzung das fortführen kann und will, was sich in Jahrzehnten als Honoratiorenclubs vornehmlich bestehend aus Professoren, Juristen und Journalisten entwickelt hat.

Zukunft als Neuer­fin­dung oder Konti­nu­i­tät?

Die Frage, ob die gegenwärtige HU ein zukunftsträchtiges Profil hat, das nur an die Anforderungen der Zukunft angepasst werden muss, ist zu verneinen. Näher liegt es, die HU als ein sympathisches übrig gebliebenes Fossil aus den sechziger und siebziger Jahren zu sehen, das die notwendigen Änderungen versäumt hat. Dies bedeutet, sie muss die versäumten Änderungen schnell nachholen, will sie eine Zukunft haben. Aber manchmal sind es gerade die Fossilien, die scheinbar alles überleben – wie die Schildkröten, die die eigentliche anthropologische Sensation sind. Sollte das auch für die HU gelten, wäre Anpassung Selbstaufgabe. Deshalb zunächst die Frage nach dem, was die HU ausmacht oder neudeutsch, was die HU als Marke ist.

Die HU ist in Geschichte und Gegenwart ein Verein, der zu einer Vielzahl bürgerrechtlicher Themen langfristig Positionen aufgebaut hat, und die Fähigkeit besitzt, diese ins politische System hinein, hin zu den politischen Parteien zu vermitteln. Dies geschieht nicht, indem sie Druck auf der Straße oder medial aufbaut, dazu ist sie zu klein und finanziell zu ohnmächtig. Sie knüpft vielmehr an die über ihre Mitglieder bestehenden Beziehungen in den Universitäten und andere Institutionen an. Voraussetzung dafür ist ein breites liberales Mitgliederspektrum, über dessen Willensbildung die neuen bürgerrechtlichen Forderungen gefunden werden. Das macht die HU langsam und gelingt nur, wenn sie innerverbandlich einen toleranten Umgang mit Meinungen und Standpunkten praktiziert. Das Gegenteil davon wäre eine große, schnelle, hierarchisch aufgebaute, finanzstarke Organisation, die Themen und Positionen politisch durchsetzt. Ein solches Gebilde ist als Unternehmen denkbar oder aber als Partei, nicht aber als Bürgerrechtsorganisation. Dies zu sehen, bedeutet nicht, die Frage nach der Zukunft der HU beantworten zu können. Alle Trends scheinen vielmehr darauf hinauszulaufen, dass das, was die HU auszeichnet, aufgegeben werden muss. Aber die Geschichte der Bürgerrechtsbewegung lehrt, dass sich Trends verändern bzw. kontextabhängig sind. Man kann etwas wollen und wünschen, anderes verdammen, die Entwicklung wird von den real existierenden Problemen bestimmt werden.

Es ist immer wieder die Notwendigkeit einer Neuorganisation und einer inhaltlichen Profilierung in der HU diskutiert worden. Dabei gehe es vor allem um die Herstellung von Kampagnenfähigkeit, für die neben größerer Öffentlichkeitswirksamkeit eine inhaltliche Profilierung, verbunden mit der Konzentration auf ein Hauptthema bzw. einige wenige Themen gefordert wird. Daneben wird verlangt, die HU solle sich über Deutschland hinaus international vernetzen, um auch international Wirkung zu erzielen.

Zur Inter­na­ti­o­na­li­sie­rung der Bürger­rechts­a­r­beit

Wenn es um die Zukunftsfähigkeit der HU geht, wird wiederkehrend ihre Internationalisierung mindestens aber ihre Europäisierung gefordert. Das ist nicht zwingend und nur z. T. richtig. Zwar ist der Kompetenzverlust des Nationalstaates und der Kompetenzgewinn der EU nicht zu übersehen, aber gleichwohl werden die modernen Bürgerrechtsthemen nicht auf EU-Ebene oder auf der Ebene internationaler Organisationen entdeckt. Von der EU gehen zwar Grundrechtsbeeinträchtigungen aus, aber ihre Bekämpfung muss zuerst national organisiert werden, erst wenn das gelingt ist eine internationale Vernetzung zur Bündelung von Aktivitäten möglich. Betrachtet man die europäische Grundrechtsentwicklung, vollzieht die EU derzeit noch nach, was sich in den Nationalstaaten herausgebildet hat. Das gilt insbesondere für Deutschland mit seinem hohen Grundrechtsstandard. Notwendige neue Grundrechtsstandards werden derzeit noch in den Nationalstaaten entwickelt, bevor sie internationalisiert werden. Natürlich können Grundrechtsprobleme oft, z. B. dann, wenn es um die Geltung von Grundrechten im digitalen Netz geht, nicht mehr nur national gelöst werden. Oft bedarf es in der Tat vereinheitlichte europäische bzw. internationale Ansätze. Diese Ansätze werden aber nicht aus den Erfahrungen der EU gewonnen, sondern es bleibt dabei, dass gerade die bürgerrechtliche Entwicklung ihren Ausgang im Nationalstaat hat. Das gilt ungeachtet, der Tatsache, dass viele Probleme nur grenzüberschreitend gelöst werden können. Die internationale Regelungsnotwendigkeit hat bisher noch nicht dazu geführt, dass die dafür notwendigen Ideen auch in den internationalen Institutionen entstanden wären, vielmehr kommen sie nach wie vor aus den nationalen Rechtsordnungen.

Zur Kampa­gnen­fä­hig­keit

Gegenwärtig ist die HU zu klein und zu wenig in der Öffentlichkeit sichtbar, um kampagnenfähig zu sein. Ihr Aufbau ist weder hierarchisch noch durch elektronische Vernetzung und hauptamtliche Apparate geprägt. Hierarchische Gliederung und Vernetzung aber wären für die Organisation von Kampagnen Voraussetzungen. Die Änderung dieses Zustandes scheint gegenwärtig nur möglich zu sein, wenn die HU zusätzliche finanzielle Mittel gewinnt, um einen hauptamtlichen Apparat zu finanzieren und um moderne Netzstrukturen für die elektronische Kommunikation aufzubauen und zu betreiben. Nur dann könnten auch die Presse- und Medienarbeit weiter professionalisiert werden. Damit würde sich aber auch die Themenfindung, Aufarbeitung und Verbreitung von den ehrenamtlich arbeitenden Mitgliedern auf einen hauptamtlichen Apparat verlagern. Abgesehen von den dadurch entstehenden Kosten wird Bürgerrechtsarbeit damit zur Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Das Bild vieler NGOs ist davon geprägt. Die Katalysatorenfunktion der HU zwischen Protestpotential und gesellschaftlichem Main- stream würde in einem solchen Modell nicht mehr wie bisher über das ehrenamtliche Wirken ihrer Mitglieder in den intellektuellen Eliten laufen, sondern über eine mediale Aufbereitung und Inszenierung. Einzelpersönlichkeiten, müssten unter dem Logo der HU medial Bürgerrechtsinhalte verbreiten und professionelle Lobbyarbeit leisten. Ganz ähnliche Wirkung hätte für die HU eine Konzentration auf ein Kernthema. Geschehe dies, ginge es letztlich nur noch um die Erkämpfung der Definitionsmacht im jeweiligen Themengebiet. Auch dieses wäre nur mit einem hauptamtlichen Apparat zu bewerkstelligen, der seine Wirkung über die Medien und in der politischen Lobby entfalten müsste. Damit würde die Fähigkeit der HU schwinden, die bürgerrechtlichen Grundbedingungen für das Funktionieren einer freiheitlichen Demokratie einzufordern: Die Durchsetzung individueller Selbstbestimmung und die Schaffung der Voraussetzungen dafür. Dieses überzeichnete Bild macht klar, dass es Bürgerrechtsarbeit ohne ehrenamtliche Bürger nicht geben kann.

Aber auch wenn die HU vom ehrenamtlichen Engagement leben muss, wird sie die Organisationsstrukturen ändern müssen. Mindestens müssen sie den veränderten Kommunikationsstrukturen in einer digital vernetzten Welt entsprechen. Dafür scheint die Finanzierung professionellen Personals unerlässlich. Auch wenn dies unausweichlich ist, bleibt Mitgliedergewinnung die wichtigste Maßnahme zur Zukunftssicherung. Dabei dürfen und müssen neue Mitglieder den Verein auch neu erfinden, wichtig ist nur, sie erlernen und erfahren dabei auch die in der Vergangenheit erarbeiteten Positionen, um sie tatsächlich erneuern zu können. Angesichts ihres Generationsproblems hängt die Zukunft der HU zurzeit davon ab, ob es gelingt, die erarbeiteten Positionen auf den einzelnen Feldern der Bürgerrechtsarbeit zwischen den Generationen von Bürgerrechtlern zu vermitteln. Die Tatsache, dass die HU eine Geschichte hat, bedeutet für ihre Zukunft, dass sie mit dieser Geschichte umgehen muss. Das Werben um die neue Generation kann deshalb nicht einfach auf die Themen setzen, die von der neuen Generation eingebracht werden. Wer will, dass es mit der HU weiter geht, muss zunächst ausdauernd um die Vermittlung der Themen in der HU ringen, die in der Vergangenheit die Standards in der bürgerrechtlichen Diskussion geprägt haben. Die Wege, die in der Bürgerrechtsarbeit der HU gegangen worden sind, müssen sichtbar bleiben. Der heutige Zustand darf nicht einfach als Anfang der Zukunft genommen werden. Wer das tut, gerät leicht in Gefahr, zu verkennen, wenn es Rückschritte gibt. Dies zu wissen, ist aber Voraussetzung dafür, dort weiter machen zu können, wo die anderen aufgehört haben.

* Seit 2009 Humanistische Union vereinigt mit der Gustav-Heinemann-Initiative

** In der gedruckten Ausgabe war der 28. August 1961 als Gründungsdatum benannt worden. Dies beruht auf einer Verwechslung – die Gründungsversammlung fand am 26.8.1961 statt. (Online-Redaktion)

1 Vgl. Hofmann, Jürgen, Die Humanistische Union, Eine Untersuchung über Struktur und Funktion einer neuen politischen Vereinigung, Diss. an der LMU München 1967; Roos, Alfred, Nicht parlamentarische Politik und Opposition, Die Bürgerrechtspolitik der Humanistischen Union, Vorgänge Heft 3/1993, S. 75 – 89; Hemler, Stefan, Wie die 68er-Revolte eines ihrer liberalen Kinder fraß, Eine kurze Geschichte der Humanistischen Studenten-Union erzählt am Beispiel Münchens, Vorgänge Heft 3/2001, S. 49 – 61.

2 Helm, Nina, Vierzig Jahre sind genug, Kritische Anmerkungen zu Gegenwart und Zukunft der Humanistischen Union, Vorgänge Heft 3/2001, S. 237 – 241.

3 Bussemer, Thymian, Ein Katalysator aber keine Macht in Vorgänge Heft 3/2001, S. 242 – 247.

4 Vgl. Müller-Heidelberg, Till, Von der antiklerikalen Aufklärung zur Bürgerechtsbewegung, Die Humanistische Union, Mitteilung Nr. 162, S. 36 – 39.

5 Dazu ausführlich Hofmann und Ross a.a.O.

6 Vgl. Reichling, Norbert, Zur Gründungsgeschichte der Humanistischen Union und ihrer „Erbschaft“, Thesen zum Vortrag „Ein sehr zäher Intelligenzler Verein“ gehalten auf der Tagung „Motiven und Perspektiven der Bürgerrechtsarbeit 26. u. 27. November 2005 in Berlin.

7 „Aufruf zur Gründung einer Humanistischen Union“ vom 6. Juni 1961, siehe Webseite der HU.

8 In den zwei zentralen Gründungspersönlichkeiten Gerhard Szczesny und Fritz Bauer fand dies sowohl eine antireligöse wie auch eine christliche Konnotation.

9 Diese Zahl nennt Roos, a.a.O. S. 76.

10 So Reichling, a.a.O.

11 So Bussemer, S. 244.

12 Bussemer S. 243.

13 Hemler a.a.O.

14 So der Geschäftsbericht 1971/72, S. 13 f.

15 Roos, S. 76.

16 Siehe dazu Müller Heidelberg, a.a.O.

17 Norbert Reichling , a.a.O.

18 Dazu ausführlich Roos, a.a.O.

19 So T. Bussemer, S. 245 u. T. Müller-Heidelberg: Ein Leben zwischen Sicherheit und Freiheit, Zum Tod von Jürgen Seifert Mitteilungen Nr. 190, S. 10-11.

20 Siehe z.B. ihre Stellungnahme zur aktiven Sterbehilfe und zur Patientenverfügung.

21 Steinmüller ist seit 1977 Mitglied der HU und bis heute ihr Beiratsmitglied.

22 Reichling, a.a.O.

23 Helm, a.a.O. S. 37.

24 Siehe GHI/HU (Hrsg.), Graubuch Innere Sicherheit. Die schleichende Demontage des Rechtsstaates nach dem 11. September 2001, Norderstedt/Berlin 2009.

25 Die vollständige im Verband dazu geführte Diskussion ist auf der Webseite der HU einsehbar.

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