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Pressemitteilung, Rechtspolitik - 5.02.01
Kronzeugenregelung wäre rechtsstaatlich fatal!
Bürgerrechtler warnen vor Strafrabatten für Rechtsextremisten
Die Bürgerrechtsorganisation HUMANISTISCHE UNION (HU) warnt entschieden vor einer Neuauflage der Kronzeugenregelung. Gegenwärtig wird im Bundesjustizministerium an der Wiedereinführung von Regelungen zur Straferleichterung oder Freistellung von Strafe für aussagewillige Straftäter gearbeitet (SPD-Informationsdienst intern 1/2001, S. 10).
Die alte, von Bürgerrechtlern heftig kritisierte Kronzeugenregelung, lief wie in der Koalitions-vereinbarung vorgesehen, Ende 1999 aus. Viele Bürgerinnen und Bürger hatten dies als bürger-rechtlich positives Ergebnis der Koalition gewürdigt. Der rechtsstaatlich nicht vertretbare Straf-rabatt soll nun offenbar eigens für rechtsextreme Gewalttäter wieder eingeführt werden.
Der HU-Bundesvorsitzende Dr. Till Müller-Heidelberg kritisierte das geplante Vorhaben in einem Schreiben an die Justizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin: Wie kann sich ein Rechtsstaat um welcher Zwecke auch immer mit Straftätern verbünden? Die Kronzeugenregelung war bereits im Bereich der terroristischen Vereinigungen und damit zusammenhängender Straftaten nicht von Erfolg gekrönt. Das Versprechen persönlicher Vorteile für Straftäter trägt nicht zur Glaubwürdigkeit von deren Aussagen bei, da diese versuchen werden, ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Auch der Frankfurter Generalstaatsanwalt hat darauf hingewiesen, daß während der Zeit der Kronzeugenregelung die Zahl der Aussagedelikte insbesondere im Bereich des Betäubungsmittelrechts stark zugenommen hat. Das Fazit des HU-Vorsitzenden: Wer rechtsstaatlich denkt, wer für ein faires Verfahren eintritt, wer Straftäter nicht zu Falschaussagen gegen Dritte verführen will, muß jede Kronzeugenregelung ablehnen! Das Versprechen von Straflosigkeit oder Strafminderung für Straftäter durch den Rechtsstaat, wenn der Straftäter sich mit dem Strafverfolgungsorganen gegen Andere verbündet, ist ein Widerspruch in sich. Die § §46 ff. Strafgesetzbuch ermöglichen auch ohne Kronzeugenregelung jedem Gericht die angemessene Berücksichtigung von Geständnissen, sonstigen Aussagen und Hinweisen von Angeklagten.
Bei aller Empörung gegen die rechtsextremen Gewalttäter mahnt die HU die Verantwortlichen zur Besinnung auf ein rechtsstaatliches Vorgehen. Bessere Erfolge gegen Gewalttaten bringen Zeugenschutzprogramme und Hilfeprogramme für Ausstiegswillige. Für die Opfer der Gewalt sollten Hilfsmaßnahmen verbessert und der Zugang zu Prozeßkostenhilfe vereinfacht werden.
Presse
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