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Pressemitteilung, TKÜ - 4.07.02
Gesetz über den Einsatz des IMSI-Catchers verfassungswidrig. Bundespräsident soll das Gesetz nicht unterschreiben
Am 17. Mai 2002 hat der Deutsche Bundestag am Freitagnachmittag faktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Aussprache eine Strafprozessänderung beschlossen, bei der es um DNA-Untersuchungen gehen sollte.
Am 17. Mai 2002 hat der Deutsche Bundestag am Freitagnachmittag faktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Aussprache eine Strafprozessänderung beschlossen, bei der es um DNA-Untersuchungen gehen sollte. In letzter Minute hatte erst am Mittwoch zuvor der Rechtsausschuss einen § 100 i Strafprozessordnung zusätzlich hineingebracht - was wohl kaum einer der am Freitagnachmittag abstimmenden Bundestagsabgeordneten wusste oder auch nur wissen konnte -, der der Polizei den Einsatz des sog. IMSI-Catchers erlaubt, der den Lauschangriff auf Handys ermöglicht. Die Daten sämtlicher Mobiltelefone im Umkreis von 100 m werden erfasst, ohne dass die Besitzer es erfahren, und somit wird das gem. Artikel 10 Grundgesetz "unverletzliche" Post- und Fernmeldegeheimnis tangiert.
In seiner Eile und Heimlichkeit hat der Bundestag dabei allerdings übersehen, dass bei der Einschränkung von Grundrechten nach Art. 19 Abs.1 Satz 2 Grundgesetz das einschränkende Gesetz "das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen" muss. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat auf diese verfassungsrechtliche Pflicht hingewiesen - das Gesetz ist aber ohne dieses sog. Zitiergebot nun von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden.
Die Humanistische Union (HU) als älteste deutsche Bürgerrechtsorganisation hat daher den Bundespräsidenten aufgefordert, dieses Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit nicht zu unterzeichnen.
"Die Heimlichkeit und Eiligkeit von Grundrechtseinschränkungen durch Bundesregierung und Gesetzgeber hat einen neuen Höhepunkt erreicht", so Rechtsanwalt Dr. Till Müller-Heidelberg, der Bundesvorsitzende der Humanistischen Union.
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