Suche:
Pressemitteilung, Zollfahndung, TKÜ - 22.11.04
Humanistische Union fordert Evaluierung und Transparenz bei Telefon- und Postüberwachung
Telefon- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt wird nach Verfassungsgerichtsurteil neu geregelt. Humanistische Union verlangt Befristung des Gesetzes, Evaluierung und mehr Transparenz
Die Bürgerrechtsorganisation HUMANISTISCHE UNION (HU) hat in einem Schreiben an den Rechtsausschuss des Bundestags Kritik an dem Entwurf eines "Gesetzes zur Neuregelung der präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt" geübt. Mit dem Neuregelungsgesetz, das der Bundestag in Kürze verabschieden wird, sollen die Überwachungsbefugnisse des Zollkriminalamtes in Einklang mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März dieses Jahres gebracht werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die aus dem Jahre 1992 stammenden Regelungen im Außenwirtschaftsgesetz für verfassungswidrig erklärt und eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2004 gesetzt.
Die HU beanstandet in ihrer Stellungnahme, dass während der zwölfjährigen Geltungsdauer des alten Gesetzes eine Evaluierung nicht stattgefunden hat. Nun soll im Schnellverfahren - ohne Sachverständigenanhörung - ein Neuregelungsgesetz beschlossen werden, ohne dass dem Parlament und der Öffentlichkeit Umfang und Erfolg der bisherigen Überwachungsmaßnahmen bekannt sind.
Aufgrund einer parlamentarischen Anfrage im Jahre 2001 (Bundestagsdrucksache 14/5463) ist lediglich bekannt, dass bis dahin 24.356 Brief-, Post- und Paketsendungen geöffnet wurden. Die Zahl der abgehörten Telefonanschlüsse und Telefonate ist nicht bekannt. Die Öffentlichkeit erfuhr auch nichts darüber, ob und welche geplanten Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffen- kontrollgesetz durch die präventiven Überwachungsmaßnahmen verhindert wurden.
Die HU schlägt daher vor, das neue Gesetz bis zum 31. Dezember 2005 zu befristen und im ersten Halbjahr 2005 Anhörung und Evaluierung nachzuholen. Bis dahin soll die Bundesregierung evaluierungsfähiges Zahlenmaterial vorlegen. Ferner soll die Bundesregierung künftig dem Bundestag jährlich einen detaillierten Bericht erstatten.
Innerhalb von kurzer Zeit ist dies das zweite Gesetz zur Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses, das ohne ausreichende öffentliche Diskussion vom Bundestag beschlossen werden soll. Am 21. Oktober 2004 hatte der Bundestag zu später Stunde die Zugriffsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden auf Telekommunikationsverbindungsdaten um drei Jahre verlängert (HU-Pressemitteilung vom 27.09.2004).
Ein weiterer Versuch zur Aushöhlung des durch Artikel 10 des Grundgesetzes besonders geschützten Fernmeldegeheimnisses liegt bereits im Bundesrat vor (Bundesratsdrucksache 163/04). Nach einem Gesetzesantrag der Länder Hessen und Bayern sollen die strafprozessuale Telekommunikationsüberwachung erheblich ausgeweitet und der sogenannte IMSI-Catcher von der Polizei ohne richterliche Genehmigung eingesetzt werden.
Presse
Berliner Verwaltungsgericht verbietet das polizeiliche Filmen friedlicher Demonstrationen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem heute bekannt gewordenen Urteil die langjährige Praxis der Berliner Polizei, Demonstrationen zu Zwecken...
27.07.2010 mehr
Eine gute Entscheidung, aber keine Lösung für die bestehenden Rechtsunsicherheiten am Lebensende
Humanistische Union begrüßt die Entscheidung des BGH zum Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen auf Patientenwunsch und mahnt gesetzgeberische...
25.06.2010 mehr
Grundrechte-Report 2010 erschienen: Ex-Bundesinnenminister warnt vor weiteren Schritten zum Überwachungsstaat
Der Grundrechte-Report 2010 wurde am 20. Mai 2010 in Karlsruhe durch den früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum der Öffentlichkeit präsentiert. Er...
20.05.2010 mehr