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Was tun, wenn die SteuerID ankommt?

21. August 2008

Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich, was sie tun sollen, wenn das Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern mit der neuen Steuer-ID in ihrem Briefkasten gelandet ist. Hier erfahren Sie mehr, wie Sie gegen die Steuer-ID protestieren können, wo und wie Sie gegen die Steuer-ID klagen können.

Die neue Steuer-ID ist ein staatlich verordnetes Personenkennzeichen, dem sich niemand entziehen kann. Nach eingehender Prüfung mussten wir feststellen, dass diese Nummer zu weit mehr als der Verbesserung der Steuerehrlichkeit genutzt werden soll. Die gesetzliche Regelung in § 139b der Abgabenordnung  sieht ausdrücklich vor, dass später andere Behörden als das Finanzamt die Nummern verwenden dürfen, sogar eine Weitergabe an ausländische Stellen ist geplant.

Deshalb fordert die Humanistische Union eine Korrektur der gesetzlichen Grundlagen. Die Verwendung der Steueridentifikationsnummer sollte allein auf die Finanzbehörden und allein auf die Gewährleistung der Steuergerechtigkeit beschränkt werden. Um dies zu erreichen, führen wir einen Musterprozess gegen die Steuer-ID und bieten eine Musterklage an, mit der sich interessierte Bürgerinnen und Bürger gegen die Zuteilung und Speicherung der SteuerID wehren können.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, wie Sie mit dem Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern umgehen können:

  • Sie können mit einem Protestschreiben an das Bundeszentralamt für Steuern Ihren Unmut über das neue Personenkennzeichen ausdrücken. Wir stellen Ihnen hier verschiedene Vorlagen für ein solches Schreiben (s.u.) zur Verfügung. Wie Sie vielleicht schon bemerkt haben, ist auf dem Brief des Bundeszentralamts kein Hinweis auf einen möglichen Rechtsbehelf. Da die Mitteilung der neuen Steuer-ID formal gesehen keinen Verwaltungsakt darstellt (mit dem Schreiben wird kein Rechtsverhältnis geregelt), gibt es auch kein einfachen Widerspruch wie im Verwaltungsverfahren.
    Mit dem Protestschreiben können Sie zwei Dinge erreichen: Sie zeigen dem Bundeszentralamt für Steuern, dass Sie mit der lückenlosen Nummerierung der ganzen Bevölkerung nicht einverstanden sind. Außerdem können Sie sich später – wenn ein Musterverfahren gegen die Steuer-ID möglicherweise erfolgreich abgeschlossen ist – auf dieses Schreiben berufen. Juristisch betrachtet erhalten Sie mit dem Schreiben Ihr „Feststellungsinteresse“ aufrecht, das andernfalls ein Jahr nach Erhalt des Schreibens mit der Steuer-ID erlischt.
  • Wenn Sie Rechtsschutz gegen die Steuer-ID suchen, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit einer Feststellungsklage vor dem Finanzgericht Köln. Wir stellen dafür eine Vorlage bereit, die Sie gern verwenden dürfen. Sie können eine solche Feststellungsklage vor dem Finanzgericht selbst, ohne anwaltliche Vertretung erheben. Mit der Einreichung der Klage fallen allerdings Gerichtsgebühren an. Weitere Einzelheiten dazu finden Sie in dem Beitrag „Ich will selbst eine Klage gegen die Steuer-ID einreichen…“ (s.u.). 
  • Schließlich können Sie natürlich auch die Annahme des Schreibens verweigern oder das Schreiben mit dem Vermerk „Empfänger unbekannt“ zurücksenden lassen. Sie sollten dabei jedoch zweierlei bedenken: Die Rücksendung wird beim Bundeszentralamt für Steuern bzw. Ihrer zuständigen Meldebehörde (von der das Bundeszentralamt Ihre Daten erhalten hat) sicherlich zu Nachforschungen führen. Außerdem kennen Sie natürlich Ihre neue Steuer-ID nicht, wenn Sie das Schreiben ungeöffnet zurücksenden lassen.
Mustertexte für Wider­spruchs­schreiben an das Bundes­zen­tralamt für Steuern:
  • Beschwerdebrief an das BZSt (erweiterte Fassung): Aufforderung zur Löschung und Sperrung der Nummer, vorherige Anzeige von Übermittlungen der Steuer-ID
    PDF-Formular (zum Ausfüllen am Computer)
    PDF-Vorlage (zum handschriftlichen Ausfüllen)
    Word-Vorlage (für Anpassungen des Textes)
  • Beschwerdebrief an das BZSt (einfache Fassung): einfacher Widerspruch gg. Mitteilung der Steuer-ID
    PDF-Formular (zum Ausfüllen am Computer)
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