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Pressemitteilung, Datenschutz - 4.03.99
Erfolg in Sachen Datenschutz: Aus für die Kredit-BahnCard
Humanistische Union unterstützt Musterklage gegen mangelnden Datenschutz
Den mangelhaften Datenschutz bei der Kombination von BahnCard und Kreditkarte hatte Deutschlands älteste Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union von Anfang an moniert. Mehr noch: beim Amtsgericht Kassel wurde die Musterklage einer HU-Familie gegen die ungeschützte Datenverarbeitung in den USA geführt.
Pech für die Bahn: Das Urteil von Januar (AZ.: 242 C 1260/98) gab den Datenschützern recht: Wer die Vertragsklausel zur Datenweitergabe nicht akzeptiert, braucht die Verarbeitung durch Dritte hier die Citibank nicht zu dulden. Dies gilt gerade angesichts der Möglichkeit des Mißbrauchs bei der BahnCard mit ihrer Vielzahl von persönlichen Daten in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger, so der Klägervertreter, Rechtsanwalt Dr. Udo Kauß aus Freiburg. Datenschutz als verfassungsrechtlich geschütztes Persönlichkeitsrecht ist ein konkretisiertes Bürgerrecht.
Wie dpa meldete, wird nun kurz nach dem bahnbrechenden Urteil diese Zusammenarbeit zwischen Bank und Bahn für die Zukunft beendet. Vordergründig wurden wirtschaftliche Gründe genannt: Nur jeder siebte BahnCard-Kunde vertraute auf die Kreditfunktion und nur jede zweite Kombikarte wurde auch tatsächlich zur Zahlung genutzt. Offenbar wurden die Datenschutzbedenken der erfolgreichen Kläger doch von vielen Bahnkunden geteilt: Auch ein Erfolg der Humanistischen Union!
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