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Artikel 3
des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Online verfügbare Beiträge zu Artikel 3 GG aus den Grundrechte-Reporten:
Sebastian Pflugbeil: Beruflich bestrahlt. Wären Schutzmaßnahmen zu teuer?, Grundrechte-Report 2003, S. 74-78
Marei Pelzer: Jeder Ausländer ein potenzieller Terrorist? Über die Sonderbehandlung von Ausländern durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz, Grundrechte-Report 2002, S. 85-89
Dieter Wunder: Das Grundrecht auf Bildung wird verletzt. Folgerungen aus der PISA-Studie, Grundrechte-Report 2002, S. 90-94
Michael Maier-Borst: Mutmaßliche Übergriffe von Polizeibeamten - kein Thema!, Grundrechte-Report 1998, S. 50-55
Nicole Rohde: Diskriminierung von ausländischen Menschen durch die polizeiliche Kriminalstatistik, Grundrechte-Report 1998, S. 56-60
Christa Stolle: Keine Privatsache: Vergewaltigung in der Ehe, Grundrechte-Report, S. 60-64
Marei Pelzer: Frauenförderung im Aufwind, Grundrechte-Report 1998, S. 65-69
Manfred Mahr: Polizeiübergriffe als "Strafe vor Ort", Grundrechte-Report 1997, S. 41-45
Paul V. Bedick: Überwachung ohne Grenzen. Ausländer in der Bundesrepublik: Diskriminiert durch politische Ignoranz und gesetzliche Regelungen, Grundrechte-Report 1997, S. 45-52
Marei Pelzer: Härtefälle. Verhinderte Frauenförderung und indirekte Diskriminierung, Grundrechte-Report 1997, S. 49-52
Volker Beck: "Schwule und Lesben müssen leider draußen bleiben!" - Warum ein Grundrecht nicht für alle gilt, Grundrechte-Report 1997, S. 52-56
Karl Finke: Behinderung der Behinderten, Grundrechte-Report 1997, S. 56-61