Suche:
Verband: Fritz-Bauer-Preis - 15.12.78
Begründung zur Vergabe des Fritz-Bauer-Preises an Prof. Gerald Grünwald
Charlotte Maack
Mitteilungen Nr. 85 (Dezember 1978), S. 44f.
Fritz Bauer, der die Humanistische Union vor siebzehn Jahren mitbegründete und zu dessen Gedächtnis der heute zum neunten Mal vergebene Preis gestiftet wurde, starb im Sommer 1968. Doch wer die Unbeirrbarkeit dieses Generalstaatsanwaltes im „Kampf um des Menschen Rechte” noch erlebte und dabei begriff, was Menschlichkeit ist, darf sich auch zehn Jahre nach seinem Tod nicht leisten, der Verführung der Resignation nachzügeben.
Heute, zehn Jahre nach unserer Hoffnung auf Fritz Bauers Weiterwirken, müssen wir den nach ihm genannten Preis fast als eine Schutzplakette für verzweifelte Stunden bewerten.
Der diesjährige Preisträger, Professor Grünwald, gehört, im Unterschied zu jener Mehrheit, die sich Mitte September auf dem 52. Juristentag so wirksam in Szene setzte, zur Minderheit der unbestechlichen Rechtsexperten, deren die Gesellschaft zu ihrer Entwicklung dringend bedarf; in Sonderheit deshalb, um ihre unausrottbare Vorliebe für Sündenbockprojektionen, für deren Erfindung sie so phantasiebegabt ist, zurückzuweisen und Machtansprüche als Machtübergriffe von einzelnen, Vereinigungen und des Staates kenntlich zu machen. Niemand in diesem Raum wird wohl widersprechen können, wenn ich zur Vergabe des Fritz-Bauer-Preises an Gerald Grünwald anmerke: Der Grad unserer
Bedürftigkeit nach solcher unerschrockenen Minderheit ist in der Bundesrepublik gegenwärtig erschreckend hoch.
Wer möchte verharmlosen, daß wir uns mitten in einem reaktionären Schub befinden? Seit der Verkündigung des Grundgesetzes 1949 schlägt sich in solchen Schüben stets das gleiche nieder: strafrechtliche Restriktionen, staatlicher Machtzuwachs, Abbau von Freiheitsrechten gegenüber dem staatlichen Gewaltmonopol. Das Bedrohliche dieser freigesetzten neu-alten Energie liegt vor allem darin, daß die Mehrheit der Bedrohten ihre Bedrohung nicht oder zu spät wahrnimmt. Nicht zuletzt gefördert durch die List behördlicher Formulierungskunst, die den Betroffenen versichert, nicht betroffen zu sein; und kaum minder: durch die Appelle gerade jener Politiker, die die Beschneidungen bürgerlicher Freiheiten zu verantworten haben, an den mündigen Bürger: Seine streitbare Demokratie gerade wegen der Einschränkung von Freiheitsrechten mehr zu schätzen als zuvor. Wie auch immer die Alarmzeichen für Ent-Rechtungen in unserem Rechtsstaat mit einem der vielen im Handel befindlichen Fleckentferner weggewischt werden - die Humanistische Union fühlt sich dazu verpflichtet, die gerade weggewischten Alarmzeichen mit starken Farben neu zu markieren.
Darum überreicht sie heute den Fritz-Bauer-Preis an Gerald Grünwald, der seit Mitte der 60er Jahre, zumeist durch rechtskundiges Eingreifen auf der Spannungsebene zwischen Reformvorstößen und Widerstandsrückstößen, jene Alarmzeichen in den Teil der Gehirne von Politikern ritzt, wo kritisches Bewußtsein zu vermuten ist.
Dies wurde bereits 1964 deutlich, als der 35jährige Gerald Grünwald die rechtsscholastische Ausrichtung des Regierungsentwurfes von 1962 für ein neues Strafgesetzbuch bloßlegte. Hier maß er, als Mitverfasser des Alternativentwurfs zu einem Strafgesetzbuch, die im Regierungsentwurf vorgeschlagenen Maßregeln „Sicherheitsverwahrung, Arbeitshaus, vorbeugende Verwahrung und Sicherheitsaufsicht” an Geist und Buchstaben des Grundgesetzes, das die Verwalter der Festschreibung des Vergeltungsrechts schlicht vergessen hatten.
Seine Kritik orientierte sich aber auch in den Vorschlägen des Gegenentwurfs für ein pragmatischeres und humaneres Strafsystem.
Fritz Bauer hat die Strafrechtsreform ebenfalls mit seinen Resozialisierungsvorschlägen konfrontiert. Er schrieb damals sarkastisch: „Der Regierungsentwurf rechnet das, was transzendente Sünde sein mag, auch zur Kompetenz des Bundestages.” Ich nehme nicht an, daß Optimismus zu den ständigen Begleitern von Professor Grünwald gehört. Doch ich könnte mir vorstellen, daß er es 1964 und noch lange danach nicht für möglich gehalten hat, daß er noch einmal rechtsstaatliche Bedenken gegen die Verschärfung der Sicherheitsverwahrung ins Feld führen müsse, ohne die neuen Vergeltungsrechtler überzeugen zu können. Oder, daß er einmal 1977 auf eine aus Bayern abgefeuerte Forderung nach der Todesstrafe und somit Liquidierung des Grundgesetz-Artikels 102 würde antworten müssen.
Er mußte allerdings in den letzten Jahren gegen viel nicht Vorhersehbares Stellung nehmen: gegen höchst umstrittene Verschärfungen im Strafrecht, gegen die Beschneidung der Verteidigerrechte, gegen die Gewichtsverlagerungen in der Strafprozeßordnung zu ungunsten der Beschuldigten, gegen das Kontaktsperregesetz und anderes mehr. Das heißt: gegen verfassungsrechtlich anfechtbare Überreaktionen der Exekutive, die sich die parlamentarischen Mehrheit von dieser und der Opposition aufdrängen ließ . . .
Doch Gerald Grünwald hat auch in früheren Jahren - jeder pathetischen Drohgebärde abhold - skrupulös unerbittlich Rechtsbedenken gegen wenig skrupulöses Staatsverständnis oder politisches Denken angemeldet. Sei es 1965 zur „verfassungsrechtlichen Problematik der rückwirkenden Änderung von Verjährungsvorschriften” oder 1966 mit seiner Zweifelsfrage: „Ist der Schußwaffengebrauch an der Zonengrenze strafbar?” Beide Male setzte er Recht über politische Opportunität. Daß er dieses Wertungsprinzip in jeder Situation einsetzt, wurde einer breiteren Öffentlichkeit deutlich, als er etwa im SPIEGEL Innenminiakrobatik zur „Lauschaktion Traube” unter die Lupe nahm, die wir als eine nicht zu unterschätzende Wendemarke auf dem Weg zur Aushöhlung unseres Rechtsstaates einschätzen müssen.
Fritz Bauers letzter öffentlicher Vortrag, einige Tage vor seinem Tode, behandelte den Widerstand gegen etatistische Übergriffe in Gegenwart und Geschichte. Wir danken mit der heutigen Vergabe des Fritz-Bauer-Preises einem Rechtswissenschaftler, der ,,mehr denn ein Wissenschafter ist", für sein Widerstand-Leisten in der Gegenwart der deutschen 70er Jahre.